Die Bundesnetzagentur hat ihr Vorgehen bei der Umsetzung zeitvariabler Tarife verteidigt und Vorwürfe, Netzbetreibern nicht genügend Zeit eingeräumt zu haben, zurückgewiesen. "Wir sind sehr unzufrieden mit dem Status quo", sagte Vizepräsidentin Barbie Haller im Gespräch mit der ZFK. "Deshalb haben wir nun auch gegen zwei Verteilnetzbetreiber Verfahren eröffnet." Das solle auch für andere säumige Verteilnetzbetreiber eine Warnung sein. "Weitere Verfahren sind daher nicht ausgeschlossen. Modul 3 steht jetzt im Fokus."
Eigentlich müssen Verteilnetzbetreiber seit April 2025 Haushalten mit Wärmepumpen, Heimspeichern oder Ladepunkten den Wechsel in das sogenannte Modul 3 ermöglichen, das zeitvariable Netzentgelte vorsieht. Eine Branchenanalyse kam allerdings zu dem Ergebnis, dass nur 14 von 169 untersuchten Verteilnetzbetreibern bislang dieser Pflicht nachgekommen seien. Die Bundesnetzagentur drohte Ende Mai den Unternehmen Syna und Thüringer Energienetze mit Zwangsgeld, wenn diese Modul 3 bis Ende September nicht umsetzen.
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Branche fordert praxistauglichere Vorgaben
Bei Modul 3 legen Netzbetreiber drei zeitabhängige Netzentgeltstufen fest. In Zeiten niedriger Netzauslastung zahlen Verbraucher weniger, in Zeiten hoher Auslastung mehr. Die Netzbetreiber richten sich dabei nach Erfahrungswerten. Zeitfenster und Preise werden in der Regel einmal im Jahr festgelegt und in Preisblättern veröffentlicht. Grundlage dafür ist Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Dass bislang nur so wenige Netzbetreiber Modul 3 umgesetzt haben, begründet die Branche mit strukturellen Hindernissen. Ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) nannte die IT als zentrales Problem: "Die Modul 3 zugrundeliegende Logik ist nicht ohne Weiteres in den bestehenden technischen Systemlandschaften abbildbar."
Es fehlten etablierte Branchenlösungen für viele Detailprozesse. Ursache sei "vor allem ein rechtlicher Rahmen, der nicht zur praktischen Realität der Systeme und Prozesse vor Ort passt." Der VKU fordert deshalb klarere und praxistauglichere Vorgaben.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte, dass nicht die Umsetzung einzelner Anforderungen die zentrale Herausforderung sei, "sondern die Vielzahl der Aufgaben, die von den Netzbetreibern derzeit parallel bewältigt werden müssen." Entscheidend seien daher "eine klare Priorisierung, machbare Umsetzungspfade und wo immer möglich eine Reduktion der Komplexität".
"Inzwischen ist mehr als ein Jahr vergangen"
Die Bundesnetzagentur spielt den Ball zurück. Ihre Behörde verstehe, dass es zu Beginn noch einige offene Fragen gegeben habe, sagte Haller. Daher habe sie den Netzbetreibern auch Zeit gegeben.
"Inzwischen ist aber mehr als ein Jahr vergangen", sagte die Vizepräsidentin. "Deshalb haben wir schon ein gewisses Unverständnis dafür, wenn Netzbetreiber Modul 3 noch immer nicht eingeführt haben. Zumal wir Netzbetreiber sehen, bei denen die Prozesse seit längerem gut laufen."
Bundesnetzagentur will Module weiterentwickeln
Konkrete Fehler der Bundesnetzagentur beim Aufsetzen von Modul 3 fielen Haller auf ZFK-Nachfrage nicht ein. "Besser werden kann man immer", sagte sie. Aber: "Wir haben die 14-a-Festlegung im Vorfeld intensiv konsultiert und sehr viele Gespräche geführt."
Der Bundesnetzagentur ist die Umsetzung von Modul 3 auch deshalb wichtig, weil sie das Instrument im Zuge der Netzentgelt-Reform Agnes weiterentwickeln will. "Nur so können wir Erfahrungen sammeln", argumentierte Haller. Möglichst schon ab 2027 will die Regulierungsbehörde die Module in Form eines sogenannten Opt-ins in der Niederspannung weiter öffnen.
Offen ist, ob aus den zeitvariablen Netzentgelten in Zukunft dynamische Netzentgelte samt netzspezifischen Day-Ahead-Preisen werden sollen, wie sie etwa für größere Speicher und Stromerzeuger geplant sind. "Ich kann im Moment noch nicht sagen, ob wir auf der Niederspannungsebene überhaupt zu dynamischen Netzentgelten kommen werden", sagte Haller. "Wir wollen zunächst Modul 3 weiterentwickeln. Dann werden wir weitersehen."