Die Zentrale der Bundesnetzagentur im Tulpenfeld-Hochhaus in Bonn

Die Zentrale der Bundesnetzagentur im Tulpenfeld-Hochhaus in Bonn

Bild: © Bundesnetzagentur

Die Markttransparenzstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA), die den leitungsgebundenen Energiegroßhandel überwacht, feiert im Oktober zweiten Geburtstag. Jedenfalls bekommt sie seit Oktober 2017 Transaktionsdaten von der europäischen Reguliereragentur ACER. Für die ZfK hat die Behörde eine Zwischenbilanz gezogen:

Demnach steigt die Zahl der Anzeigen auffälligen Marktverhaltens gemäß der EU-Transparenzverordnung REMIT an: Im Gesamtjahr 2018 waren es 23, im laufenden Jahr bereits 24.

Der ständige Aufwand

Von den im Vorjahr angezeigten 23 Verdachtsfällen werden elf noch bearbeitet. Ermittlungen in fünf Fällen wurden eingestellt. In sieben grenzüberschreitenden Fällen führt ein ausländischer Regulierer die Feder.

Dem steht permanent folgender Aufwand gegenüber:

  • 13 Planstellen und
  • allein, was die Standardprodukte (handelbare Lieferungen mit immergleicher Leistung) angeht, die Auswertung von 1,28 Millionen Transaktionen täglich, deren Daten der Markttransparenzstelle von ACER übermittelt werden. Das summierte sich in den zwei Jahren auf 934 Mio. Transaktionen – zuzüglich Handelsaktivität etwa mit Profilen, Flexprodukten oder langfristigen profilierten Regelenergiemarkt-Produkten. "Zum großen Teil" würden die Daten anlassbezogen herangezogen, um Anzeigen zu bearbeiten.
  • Dafür mussten alle Strom- und Gasunternehmen, die von einem Stichtag an auch nur eine einzige Transaktion im Großhandel vorgenommen haben, REMIT-Meldesoftware kaufen, Fachkräfte darauf abstellen und schulen oder Dienstleister bezahlen. Manch ein kleines Stadtwerk zog diesem Aufwand und Haftungsrisiko die Rückkehr von der strukturierten Beschaffung in die Vollversorgung durch nur einen Vorlieferanten vor.

Der Ertrag

Und das ist die Ertragsseite:

  • Die einzigen Bußgelder, die die BNetzA seither je gemäß REMIT verhängt hat, nämlich 153.500 Euro, beziehen sich auf einen einzigen Fall, noch dazu aus dem Jahr 2016: Uniper Global Commodities soll damals den Gas-Regelenergiemarkt mit sogenannten Eisberg-Orders verstopft haben, um Wettbewerber herauszudrängen. Uniper bestritt den Vorwurf, zahlte aber seine 150.000 Euro genauso wie Angestellte des Unternehmens, die 3500 Euro aufgebrummt bekommen hatten.
  • Es wäre allerdings zu krude, allein auf die Zahl und Höhe der Bußgelder abzustellen, die sowieso nicht darauf angelegt sind, die Markttransparenzstelle zu refinanzieren: Die Aktivitäten von ACER, Markttransparenzstelle und anderer "zuständiger Stellen" in den EU-Mitgliedsstaaten gemäß REMIT sowie das Risiko, dass entdeckte Marktmacht-Missbrauchsfälle durch die Kartellbehörden geahndet werden, haben naturgemäß bereits einen Abschreckungseffekt auf unseriöse Marktteilnehmer. In der Ermittlungsarbeit geht es um verbotene Marktmanipulation und Insiderhandel, wie etwa "Wash Trades" auf der Käufer- und der Verkäuferseite gleichzeitig, um etwa ein hohes Handelsvolumen vorzugaukeln.

Die interne Struktur

Die Markttransparenzstelle ist in der Energieregulierungs-Abteilung der BNetzA angesiedelt. Allein diese Abteilung hat Ermittlungsbefugnisse gemäß REMIT. Bei Verdachtsfällen tauscht sich die Stelle "eng" mit der Beschlusskammer 6 (Strom) der BNetzA aus, die mit ihren Festlegungen großen Einfluss auf das Design von Strommärkten hat. Ziel ist, so ein Behördensprecher, ein Markt, der eine sichere Versorgung garantiert und gleichzeitig "wettbewerblich optimale Ergebnisse liefert".

Die Daten gäben darüber hinaus eine "solide" Basis für Marktanalysen und ein vertieftes Verständnis einzelner Marktsegmente. Diese seien hilfreich für die Bewertung von Regulierungs- und Marktdesign-Fragen. Eine laufende Analyse im Rahmen der Aufgaben nach REMIT betreffe beispielweise den Einfluss von Kraftwerksausfällen auf den Intradaymarkt.

Regelenergiemarkt "nicht generell anfällig"

Als Reaktion auf die Klage von heute 17 Erneuerbaren-Direktvermarktern seit der Rückkehr zum Leistungspreis-System im Strom-Regelenergiemarkt im Juli seien vermehrt "horrende" Regelarbeitspreise von bis zu 99.999 Euro pro MWh zugeschlagen worden, erklärte die BNetzA der ZfK, die Anzahl von Anzeigen, die den Regelenergiemarkt zur kurzfristigen Ausregelung des Stromnetzes betreffen, sei "gleichbleibend gering bei unter 10 Prozent. Von einer generellen Anfälligkeit des Regelenergiemarktes für Marktmanipulation ist daher nicht auszugehen."

Daher habe die Markttransparenzstelle bisher Daten des Regelenergiemarktes nicht kontinuierlich erhoben und ausgewertet. "Bisher gab es keine Signale aus dem Markt, von dieser Praxis abzuweichen", schrieb ein Sprecher.

Wettbewerblicheres Marktdesign hat Priorität

Die "in der Vergangenheit aufgetretenen Einzelfälle" im Strom-Regelenergiemarkt würden weiter untersucht, die "Vorermittlungen" zur Rolle "einzelner" Marktteilnehmer hinsichtlich einer möglichen Marktmanipulation "voraussichtlich in Kürze abgeschlossen". Die BNetzA hatte dies für den ersten Fall eines ähnlich teuren Abrufs für 77.777 Euro pro MWh in zwei Viertelstunden im Oktober 2017 angekündigt. Mögliche Marktmanipulationen seien in Bezug auf diesen Markt nicht die Priorität, sondern vielmehr die Frage, wie sich durch Änderungen am Marktdesign der Wettbewerb "weiter" verbessern und Manipulationspotenzial reduzieren lasse. (geo)

Diese Meldung wurde am 22. Oktober 2019 mit neuen Zahlen der BNetzA zu Anzeigen auffälligen Marktverhaltens gemäß REMIT und zum Stand der "Vorermittlungen" zu den Preisausreißern am Strom-Regelenergiemarkt aktualisiert.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper