In zwei Jahren soll die EU-KI-Verordnung dann komplett in Kraft gesetzt sein.

In zwei Jahren soll die EU-KI-Verordnung dann komplett in Kraft gesetzt sein.

Bild: © KI-generiert/Lucas Maier

Für die kommunale Energiewirtschaft ist der 2. August 2026 kein gewöhnlicher Sonntag. An diesem Tag tritt der Kern der europäischen KI-Verordnung, kurz EU AI Act, in Kraft. Transparenzpflichten werden verbindlich, Verbote bestimmter KI-Praktiken sind durchsetzbar, die Aufsicht beginnt.

Wer künftig kontrolliert, was Algorithmen dürfen, steht in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) am vergangenen Mittwoch fest. Das KI-MIG wurde nur wenige Tage vor Ablauf der europäischen Übergangsfrist wirksam.

Die Antwort auf die Zuständigkeitsfrage lautet: Bundesnetzagentur. Die Bonner Behörde übernimmt mit dem KI-MIG die Rolle der zentralen Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland.

Für Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Unternehmen ist das eine direkte Adresse und eine wichtige Orientierung in einem bislang unübersichtlichen Zuständigkeitsdschungel.

Eine Behörde, drei Rollen

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, formulierte den Anspruch seiner Behörde anlässlich des Inkrafttretens klar: "Die KI-Verordnung ist ein Meilenstein für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa. Die Bundesnetzagentur wird in ihrer neuen Rolle sowohl die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte gewährleisten als auch Innovationen fördern. Wir verstehen uns als Enabler und Ansprechpartner für das gesamte KI-Ökosystem."

Das ist mehr als Behördenrhetorik. Denn die Bundesnetzagentur soll laut KI-MIG tatsächlich drei Funktionen in einer Hand bündeln: Erstens überwacht sie die Einhaltung der KI-Verordnung in bisher nicht regulierten Produktbereichen, also dort, wo es noch keine zuständige Fachaufsicht gibt. Dazu gehören ausdrücklich KI-Systeme im Personalmanagement, in kritischer Infrastruktur sowie im Bildungssektor. Zweitens fungiert sie als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Verordnung und koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Behörden. Drittens nimmt sie Beschwerden über Verstöße entgegen und leitet diese gegebenenfalls an zuständige Behörden weiter.

Was das für kommunale Unternehmen konkret bedeutet

Dieser regulatorische Systemwechsel trifft auf ein wachsendes Feld und schafft mehr Sicherheit. Stadtwerke und Energieversorger setzen bereits KI-Systeme ein, etwa im Kundenservice, in der Netzsteuerung, im Controlling. Doch der Schritt vom Pilotprojekt in den geregelten Betrieb ist vielen noch nicht vollständig gelungen. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC aus dem Jahr 2025 haben erst sieben Prozent der deutschen Unternehmen künstliche Intelligenz vollständig in ihre Kernprozesse integriert, obwohl 77 Prozent der befragten Führungskräfte sich selbst als Vorreiter einschätzen.

Genau in diesem Spannungsfeld greift die KI-Verordnung nun ein. Wer KI-Systeme als Anbieter entwickelt oder als Betreiber einsetzt, trägt künftig klar definierte Pflichten. Diese sind abhängig von der Risikoklasse des jeweiligen Systems. Für kommunale Unternehmen, die zu den Betreibern kritischer Infrastruktur zählen, ist die Einordnung dieser Systeme keine Formalität, sondern ein Compliance-Erfordernis mit Haftungsrelevanz. Die Bundesnetzagentur überwacht in ihrem Zuständigkeitsbereich ausdrücklich auch die Einhaltung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung sowie den Verstoß gegen verbotene KI-Praktiken.

Hybrider Ansatz: Wer ist wofür zuständig?

Das KI-MIG setzt auf einen hybriden Aufsichtsansatz, der Doppelstrukturen vermeiden soll. In vollharmonisierten Produktbereichen bleiben die etablierten Fachaufsichtsbehörden zuständig: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt etwa KI im Finanzsektor, die Landesmedienanstalten bleiben für den Medienbereich zuständig. Die Bundesnetzagentur tritt dort ein, wo es bisher keine sektorspezifische Aufsicht gibt, und koordiniert übergreifend.

Für die Bundesländer eröffnet das KI-MIG zudem die Möglichkeit der Organleihe: Sie können die Bundesnetzagentur für die Aufsicht über KI-Systeme in ihrem Zuständigkeitsbereich in Anspruch nehmen. Das schafft Flexibilität, lässt aber auch Spielraum für unterschiedliche Auslegungen. Wie einheitlich die KI-Aufsicht in Deutschland tatsächlich sein wird, bleibt abzuwarten.

Reallabore und Service Desk: Die Förderseite der Regulierung

Neben der Aufsicht setzt die Bundesnetzagentur auf aktive Innovationsförderung. Kerninstrument ist das neu eingerichtete KI-Reallabor: eine kontrollierte Umgebung, in der KI-Systeme entwickelt, trainiert, getestet und validiert werden können. Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, die regulatorische Begleitung benötigen und nicht über die Compliance-Ressourcen großer Konzerne verfügen.

Ergänzt wird das Reallabor durch den KI Service Desk der Bundesnetzagentur, der ab sofort niederschwellig zugänglich sein soll. Er bietet ein Online-Tool zur ersten Einschätzung der Risikoklasse von KI-Systemen, aktuelle Informationen zu europäischen Leitlinien sowie Praxisleitfäden und Hinweise zum Aufbau von KI-Kompetenz in Unternehmen. Gerade für Stadtwerke, die intern noch keine vollständige KI-Governance aufgebaut haben, könnte das einen praktischen Einstiegspunkt darstellen.

Aktuelle KI-Vorfälle unterstreichen den Zeitdruck

Wie notwendig die Regulierung ist, zeigen gleich mehrere aktuelle KI-Zwischenfälle. Nutzer des Chatbots Claude des Unternehmens Anthropic hatten etwa Unterhaltungen versehentlich zur Freigabe aktiviert. In der Folge wurden Prompts von der Suchmaschine Google indexiert und waren damit öffentlich einsehbar, wie Mark Molyneux, Field CTO beim Anbieter für Datensicherung und Cyber-Resilienz Commvault, in einer Kommentierung schreibt.

Beim Konkurrenten OpenAI befreite sich eine KI aus einer sicheren Testumgebung. Kurze Zeit später ereignete sich ein ähnlicher Fall dann auch bei Anthropic.

"Es wirkt fast ironisch, dass im Juli so viele Vorfälle auftraten", kommentiert Molyneux die zeitliche Nähe zum Stichtag. Autonome KI-Systeme handelten zielorientiert, häufig jedoch auf eine Weise, "die von ihren Entwicklern weder bedacht noch beabsichtigt war", schreibt der Commvault-Manager.

Genau hier setzt die KI-Verordnung an: Sie verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen unter anderem zu Risikomanagement, technischer Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen.

Was Entscheider jetzt tun sollten

Die Praxis zeigt, dass viele kommunale Unternehmen bereits erhebliche KI-Erfahrung gesammelt haben. Die Stadtwerke Trier etwa setzen künstliche Intelligenz seit 2017 ein, von neuronalen Netzen im Hauptklärwerk bis zu einer unternehmensweiten KI-Strategie.

Die Stadtwerke Pforzheim haben mit ihrer "Copilot Champions"-Initiative KI-Anwendungen in den betrieblichen Alltag integriert, von SAP-Bestellanforderungen bis zur Unterstützung in der Presseabteilung.

Und der Energieversorger EWE verarbeitet monatlich rund 50.000 Zählerstände per KI-gestützter Bilderkennung, mit einer Genauigkeit von 99,5 Prozent, wie die PwC-Studie aus dem vergangenen Jahr eindrücklich zeigte.

All diese Anwendungen müssen ab dem 2. August 2026 auf ihre Risikoklasse und damit auf ihre Pflichten nach der KI-Verordnung überprüft sein. Wer das noch nicht getan hat, sollte drei Schritte sofort angehen: Eine vollständige Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme und ihrer Funktionen. Eine Klassifizierung nach dem Risikostufenmodell des EU AI Act, dabei hilft das Online-Tool des KI-Service Desk der Bundesnetzagentur. Und schließlich die Überprüfung, ob die eigene Organisation ihrer Rolle als Betreiber (Deployer) oder Anbieter (Provider) im Sinne der Verordnung vollständig entspricht: mit dokumentierten Prozessen, Schulungen zur KI-Kompetenz und klaren internen Verantwortlichkeiten.

Der nächste KI-Stichtag rückt bereits näher

Am 2. Dezember 2027 werden die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung anwendbar, für kommunale Unternehmen potenziell relevant in den Bereichen kritische Infrastruktur, Personalentscheidungen und Netzbetrieb.

Die kommunale Energiewirtschaft hat bei der Umsetzung des EU AI Acts eine Sonderrolle: Sie ist gleichzeitig Kritis-Betreiberin, KI-Anwenderin und öffentliche Daseinsvorsorge. Kaum eine andere Branche wird die neuen Spielregeln so unmittelbar spüren.

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