Die Bundesnetzagentur will noch in diesem Jahr den Wacc-Zinssatz für die kommende Regulierungsperiode im Gasnetzbereich festlegen.

Die Bundesnetzagentur will noch in diesem Jahr den Wacc-Zinssatz für die kommende Regulierungsperiode im Gasnetzbereich festlegen.

Bild: © Wolf von Dewitz/dpa

Deutschlands Gasnetzbetreiber haben den Vorschlag der Bundesnetzagentur zur künftigen Kapitalverzinsung der Gasnetze scharf kritisiert. Ein gewichteter Wert aus Eigen- und Fremdkapitalkosten in Höhe von 3,76 Prozent reiche nicht aus, um die tatsächlichen Finanzierungskosten zu decken, teilte die Interessenvertretung der Fernleitungsnetzbetreiber, FNB Gas, mit.

Die Energieverbände BDEW und VKU bewerteten den Vorschlag in einer gemeinsamen Stellungnahme als "wirtschaftlich und methodisch unzureichend". Aus ihrer Sicht sendet die Bundesnetzagentur ein falsches Signal an Investoren und gefährdet die Transformation der Netze hin zur Klimaneutralität.

Balanceakt für Bundesnetzagentur

Für den neuen Gesamtkapitalzinssatz wird pauschal eine Finanzierung von 40 Prozent des Vermögens über Eigenkapital und 60 Prozent des Vermögens über Fremdkapital unterstellt. Die sogenannte Wacc-Rate soll in der kommenden Regulierungsperiode, also von 2028 bis 2032, für Betreiber von Fernleitungs- und Verteilnetzen im Gasbereich gelten.

Für die Bundesnetzagentur ist die Festlegung ein Balanceakt. "Unser Ziel ist es, eine angemessene Verzinsung festzulegen, damit Investitionen in die Gasnetze finanzierbar und für Kapitalgeber attraktiv bleiben", erklärte Präsident Klaus Müller Mitte August. "Gleichzeitig wollen wir die Verbraucher vor überhöhten Entgelten schützen."

FNB Gas will mehrere gutachterlich nachgewiesene Umsetzungsfehler der Methodenfestlegung ausgemacht haben. Der Verband fordert deshalb eine Anhebung der Kapitalverzinsung auf 5,51 Prozent.

Kapitalverzinsung

Kurz erklärt

Die Kapitalverzinsung ist für Gasnetzbetreiber ein wesentlicher Bestandteil der Erlöse, weil sie das in die Netze investierte Kapital vergütet. Sie schafft damit Planungssicherheit für Instandhaltung, Ausbau und die Anpassung der Infrastruktur. Fällt die Verzinsung zu niedrig aus, kann das Investitionen unattraktiv machen. Fällt sie zu hoch aus, belastet das die Netzentgelte der Verbraucher.
Für Gasnetzbetreiber ist eine angemessene Kapitalverzinsung zentral, weil sie die Finanzierung notwendiger Investitionen in den sicheren Weiterbetrieb, eine mögliche Umstellung auf Wasserstoff und den geordneten Rückbau nicht mehr benötigter Netze ermöglicht. Zugleich schaffen verlässliche Rahmenbedingungen Planungssicherheit in einem Geschäft, das durch sinkende Gasnachfrage, steigende Stückkosten und unsichere Zukunftsperspektiven geprägt ist.

BDEW und VKU: Eigenkapitalzins deutlich unter Investorenerwartung

Einen so konkreten eigenen Vorschlag präsentieren BDEW und VKU nicht. Sie verweisen darauf, dass die Kapitalverzinsung etwa eineinhalb Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt liege. Daraus lässt sich schließen, dass auch sie eine Verzinsung von mehr als fünf Prozent für angemessen halten.

BDEW und VKU kritisieren, dass der Eigenkapitalzins mit 5,76 Prozent deutlich niedriger ausfalle als erwartet. Investoren hätten mit mindestens acht Prozent gerechnet.

Auch der Fremdkapitalzins werde rund einen Prozentpunkt unter den derzeitigen Refinanzierungsbedingungen bestehender Kredite und Darlehen festgelegt. Die Bundesnetzagentur schlägt hier 2,43 Prozent vor.

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Verschieben Festlegung auf Anfang 2027

Einmütig verlangen die Verbände von der Regulierungsbehörde, die endgültige Festlegung erst Anfang des nächsten Jahres vorzunehmen. Das hätte Auswirkungen auf den Fremdkapitalzins, da Werte aus dem Zinsjahr 2026 einfließen würden, während Werte aus dem Nullzinsjahr 2021 herausfallen würden.

"Allein dadurch würde der Fremdkapitalzins um mindestens 0,22 Prozentpunkte steigen", sagte Claudia Rathfux, Kaufmännische Geschäftsführerin der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, vor Kurzem im ZFK-Interview.

Bislang plant die Bundesnetzagentur, den Gesamtkapitalzinssatz noch in diesem Jahr endgültig festzulegen, um danach den Effizienzvergleich durchführen zu können. Rathfux hielt dagegen. Experten hätten bestätigt, dass ein Großteil der Arbeiten auch ohne abschließende Wacc-Festlegung begonnen werden könne. "Die Bundesnetzagentur hat diese Fristen darüber hinaus auch schon in der Vergangenheit gerissen", sagte sie. "Wir als Gasnetzbetreiber sind mit diesen Verzögerungen bislang gut klargekommen."

Die Festlegung der Gasnetz-Rendite gilt auch als Testlauf für die Gesamtkapitalverzinsung im Strombereich. Die Branche fürchtet, dass die Bundesnetzagentur auch hier Investorenerwartungen enttäuschen könnte. Die Verbände müssten nun "echten Widerstand" formieren, sagte Christian Sponsel, technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Forchheim, im August auf ZFK-Anfrage.

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