Das alte Schloss in Stuttgart wird kaum energetisch zu sanieren sein, die Gebäude drumherum aber sollen schneller an die Reihe kommen, geht es nach der DUH.

Das alte Schloss in Stuttgart wird kaum energetisch zu sanieren sein, die Gebäude drumherum aber sollen schneller an die Reihe kommen, geht es nach der DUH.

Bild: © Pino Madeo/Pixelio

Klage, Widerklage, Dokumente nachreichen, Verschiebung der Urteilsverkündung: Seit Jahren wogt der Streit um das Stuttgarter Fernwärmenetz zwischen EnBW und der Stadt Stuttgart hin und her.

Nun hat das Landgericht ein Urteil gefällt: Die Klage der Stadt wird abgewiesen; EnBW muss das Netz nicht herausgeben. Gleichzeitig habe das Gericht der Klage der EnBW auf Einräumung der notwendigen Wegerechte zum weiteren Betrieb des Fernwärmenetzes weitgehend stattgegeben, teilt EnBW mit.

Noch keine detaillierte Begründung

Das Urteil wurde mündlich verkündet; eine detaillierte Begründung gibt es nach Angaben eines EnBW-Sprechers noch nicht. Das Ende des Streits dürfte das aber nicht bedeuten – beide Seiten hatten schon bei früheren Gelegenheiten verkündet, notfalls bis in die oberste Instanz zu gehen. (wa)

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