Daimler Truck droht wegen eines Preiskartells beim Verkauf von Müllfahrzeugen an den niedersächsischen Landkreis Northeim eine Schadenersatzzahlung. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren die Müllfahrzeuge von unrechtmäßigen Absprachen betroffen (Rechtssache C-588/20).
Hintergrund ist eine Feststellung der EU-Kommission im Juli 2016, dass mehrere Lkw-Hersteller jahrelang ihre Preise koordiniert haben. Der niedersächsische Landkreis Northeim klagte deshalb wegen zweier Müllfahrzeuge gegen Daimler.
"Gute Nachricht für die Branche“
In diesem Zusammenhang wollte das Landgericht Hannover vom EuGH klären lassen, ob Müllfahrzeuge und weitere Arten von Spezialfahrzeugen vom Kartell betroffen sind, wie etwa Feuerwehrfahrzeuge, Niederflurfahrzeuge, Beton-Fahrmischer, Kehrmaschinen, Winterdienstfahrzeuge, Tank- bzw. Gefahrgutfahrzeuge, Low-Liner, Fahrzeuge ohne Frontunterfahrschutz oder individuelle Spezialanfertigungen.
«Dass sich der Europäische Gerichtshof unserer Auffassung angeschlossen und entschieden hat, zusätzlich sog. Sonderfahrzeuge wie Müllfahrzeuge in das Lkw-Kartell-Verfahren aufzunehmen, ist eine gute Nachricht für unsere Branche“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Europaweite Bedeutung
„Wir akzeptieren natürlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes», sagte ein Sprecher von Daimler Truck der Deutschen Presse-Agentur. Vor dem Hintergrund des 2016 getroffenen EU-Kommissionsbeschlusses könne Daimler Truck die nun vom EuGH vorgenommene Auslegung zu Sonderfahrzeugen jedoch nicht nachvollziehen. «Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unseren Kunden kein Schaden entstanden ist.»
Das Urteil habe eine große Bedeutung für zahlreiche Schadensersatzverfahren in ganz Europa, stellte Arne Glöckner von der Kanzlei Avocado Rechtsanwälte fest, die das EuGH-Verfahren auf Käuferseite begleitet hat. Auch in Deutschland hätten mehrere Landgerichte ihre Verfahren ausgesetzt, die Spezialfahrzeuge zum Gegenstand hätten. Sie dürften nun wieder aufgenommen werden.
Ansprüche geltend machen
Der aktuelle Etappensieg der Lkw-Abnehmer in Luxemburg erfolge in einer Phase, in der zuletzt mehrere Oberlandesgerichte überwiegend klägerfreundliche Entscheidungen erlassen hätten, heißt es in einer Pressemitteilung von bvse. Kommunale Unternehmen können nun prüfen, ob sie mittelschwere und schwere Lkw von MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, DAF und Scania im Kartellzeitraum beschafft haben und eventuelle Ansprüche geltend machen. (hp mit Material von dpa)
