Fernwärmeleitungen auf einem Trägergestell

Fernwärmeleitungen auf einem Trägergestell

Bild: © Adobe/Stefan Prahst

Im Streit um Preiserhöhungsklauseln bei der Fernwärme wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen voraussichtlich einen Teilerfolg erreichen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass Eon als Anbieter wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt habe. Diese seien aber je nach Region unterschiedlich ausgefallen.

Der Bundesverband hatte ursprünglich eine Verbandsklage gegen Eon am OLG eingereicht, um gegen die Klauseln in mehreren Bundesländern vorzugehen. Die Vorsitzende Richterin Julia Nolting machte deutlich, dass sie und ihre Richterkollegen zwar unwirksame Klauseln sähen. Eine pauschale Ableitung als Grundlage für eine erfolgreiche Verbandsklage sehe das Gericht aber nicht. Vielmehr müsse am Ende jeder Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Kosten rückwirkend individuell vor den Gerichten einklagen.

Unterschiedliche Formeln für Ein- und Verkauf

Für Hamburg, Nordrhein-Westfalen (Erkrath) und Hessen (Schwalbach) stellte das OLG fest, dass Eon mutmaßlich bei der Abrechnung von eingekauften Leistungen für die Fernwärme eine andere Formel verwendet habe als beim Verkauf an die Endkunden. Einmal wurden bei den Formeln addiert, einmal multipliziert. Das führte bei den Eon-Kunden zu Hebel-Effekten und damit höheren Preisen. Das OLG kritisierte dies scharf und sprach von Verstößen gegen das Gebot der Kostenorientierung.

Dabei ist umstritten, in welches Verhältnis die Kosten bei der Produktion und die Marktlage auf dem Energiemarkt gestellt werden. Der Gaspreis spielt bei der Berechnung des Arbeitspreises eine entscheidende Rolle. Eon hatte aber zum Beispiel in Hamburg die Fernwärme auch mit Holzpellets produziert. Nach Schilderung eines Eon-Anwalts hat sich hier die Marktlage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den gestiegenen Gaspreisen extrem verändert. Vor Jahren sei Holz noch deutlich teurer gewesen.

Zu einem juristischen Vergleich zeigten sich die Streitparteien vor dem OLG nicht bereit. Ein Urteil will das Gericht in Hamm am 12. Oktober verkünden. "Wenn das Gericht bei dieser Position bleibt, wird die Verbraucherzentrale Revision beim Bundesgerichtshof einlegen und für die Geschädigten in den übrigen Versorgungsgebieten weiter streiten", kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen an.

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