Bild: © Wojciech Wrzesień/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will Hemmnisse für einen schnellen Aufbau einer Flüssigerdgas(LNG)-Infrastruktur reduzieren. Es gebe Rabatt auf Entgelte, die für die Einspeisung von Gas aus einem LNG-Terminal ins Fernleitungsnetz zu zahlen sind. Dies sei geplant „im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

„Mit dem Rabatt legen wir angemessene Entgelte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen fest“, so Müller. Es geschehe, ohne dabei die Interessen der übrigen Netznutzer aus dem Blick zu verlieren.

Vergünstigung startet im kommenden Jahr

Erstmalig werde 2023 ein Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte von 40 Prozent eingeführt. Mit dem Rabatt werde ein Entgeltniveau erreicht, das mit denen der Nachbarländer Niederlande und Frankreich vergleichbar sei. Gleichzeitig werde dem Interesse aller anderen Netznutzer an angemessenen Netzentgelten Rechnung getragen.

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse, bezeichnete die Entgelt-Entscheidung der Behörde als wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Unabhängigkeit von russischem Pipeline-Gas. Die Einspeisekosten würden damit auf ein europäisch vergleichbares Niveau sinken, teilte Kruse in Berlin mit.

Die BNetzA ist  nicht nur für die Regulierung möglicher LNG-Terminals zuständig. Sie legt auch die Entgelte für die Einspeisung des regasifizierten Gases in die  Fernleitungsnetze fest.

Das entsprechende Festlegungsverfahren Margit 2023 gibt bestimmte Berechnungsfaktoren vor. Diese nehmen auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2023 Einfluss. Zu den Berechnungsfaktoren zählen neben der Festlegung des Rabatts auch Preisaufschläge für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte. (wa/dpa)

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