Barbie Kornelia Haller ist seit 2022 Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur.

Barbie Kornelia Haller ist seit 2022 Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur.

Bild: © Laurence Chaperon

Vor einem Jahr war die Bundesnetzagentur etwas schneller. Bereits Ende Juni lagen die Festlegungsentwürfe für die Reform Nest (Abkürzung für Netze – effizient – sicher – transformiert) vor. Bei ihrer zweiten großen Netzregulierungsreform Agnes (Abkürzung für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) lässt sich die Bonner Regulierungsbehörde etwas mehr Zeit. Im Interview erklärt Vizepräsidentin Barbie Haller, ob noch große Änderungen zu erwarten sind, wo dynamische Netzentgelte erst einmal nicht geplant sind und worauf sich Speicherbetreiber einstellen müssen.

Frau Haller, die Energiebranche wartet gespannt auf die Festlegungsentwürfe zur Reform der Stromnetzentgeltsystematik. Wo stehen wir aktuell?

Meine Kolleginnen und Kollegen sind fleißig dabei, die Festlegungsentwürfe zu erstellen. Wir wollen die Hauptarbeit erledigt haben, bevor am 20. Juli die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen beginnen. Wir werden also noch ein paar Wochen brauchen.

Wird es im Vergleich zum Zwischenstand Ende Mai überhaupt noch große Änderungen geben?

Das lässt sich im Moment noch nicht so genau sagen. Im Vergleich zum Zwischenstand kann sich schon noch einiges ändern, etwa wenn uns Verbände an der einen oder anderen Stelle praktikablere Lösungen vorschlagen. Es muss aber schon einen guten Grund geben, Grundlegendes zu ändern. Bei Fragen wie dem Vertrauensschutz für Speicher wird es sicherlich keine Überraschung mehr geben. Sonst hätten wir das beim Zwischenstand ja gar nicht so kommunizieren müssen.

Moderat eingreifen wollen Sie bei der Netzentgeltsystematik in der Niederspannung. Der Grundpreis soll verpflichtend werden. Auch eine Art Preisdeckel soll es geben. Was meinen Sie damit genau?

Aktuell sehen wir eine große Bandbreite an Grundpreisen. Manche Netzbetreiber erheben gar keinen Grundpreis, bei anderen macht der Grundpreis 80 Prozent der Netzentgelte aus. Für all das kann es gute Gründe geben. Trotzdem wollen wir den Grundpreis als stabile Finanzierungssäule stärken. Er soll 20 bis 40 Prozent der gesamten Netzentgelte für diese Kundengruppe in der Niederspannung ausmachen.

Und das reicht aus?

Wir halten das für angemessen. Einerseits sollen sparsame und effiziente Haushalte weiterhin den Anreiz erhalten, über den Arbeitspreis Geld zu sparen. Andererseits wollen wir Haushalte, die bei ihren Verbräuchen gar nicht so flexibel sind, mit einem hohen Arbeitspreisanteil nicht überbordend belasten.

Wir haben aber weiterhin das Gefühl, dass bis zu 100 Euro jährlich zusätzlich für Prosumer verträglich und auch akzeptabel sind.

Die Solarbranche hat den geplanten höheren Grundpreis für Prosumer kritisiert. Auch die Mehrkosten von maximal 100 Euro wurden angezweifelt. Bewegen Sie sich hier noch einmal?

Grundsätzlich ist der höhere Grundpreis ein Bestandteil, der uns sehr wichtig ist. Wir wollen die steigende Last der Netzentgelte auf viele Schultern verteilen. Das Stromnetz ist für jeden Verbraucher eine Versicherung, jederzeit Strom beziehen zu können. Das muss auch einen entsprechenden Wert haben. Wir sehen das auch überall in Europa. Jetzt können wir darüber streiten, wie hoch dieser Wert ist. Wir haben aber weiterhin das Gefühl, dass bis zu 100 Euro jährlich zusätzlich für Prosumer verträglich und auch akzeptabel sind.

Dynamische Netzentgelte sind auf der Niederspannungsebene zunächst nicht geplant, dafür eine Weiterentwicklung zeitvariabler Netzentgelte, auch bekannt als Modul 3. Was genau müssen wir uns darunter vorstellen?

Bislang ist Modul 3 ja nur auf Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausgerichtet. Das grenzt den Anwendungsbereich im Moment stark ein. Vorstellbar ist, den Anwendungsbereich auf mehr Kundengruppen zu erweitern. Die Frage ist dann: Machen wir das zum Regelfall oder machen wir ein Opt-in für Netzbetreiber oder Verbraucher, die freiwillig vorangehen wollen? Vorstellbar ist zudem, dass wir ähnlich wie die Niederlande die Zeitfenster weiter ausdifferenzieren.

Aber einen überraschenden Schwenk hin zu volldynamischen Netzentgelten auch auf der Niederspannungsebene schließen Sie aus?

Ich kann im Moment noch nicht sagen, ob wir auf der Niederspannungsebene überhaupt zu dynamischen Netzentgelten kommen werden. Wir wollen zunächst Modul 3 weiterentwickeln. Dann werden wir weitersehen.

Wir haben vor, netzdienliches Verhalten über dynamische Netzentgelte zu belohnen.

Sehr wohl will die Bundesnetzagentur für größere Speicher dynamische Netzentgelte einführen, und zwar schon Anfang der 2030er-Jahre. Warum gerade Speicher?

Wir haben vor, netzdienliches Verhalten über dynamische Netzentgelte zu belohnen. Akteure, die sich netzdienlich verhalten, zahlen in den entsprechenden Viertelstunden idealerweise negative Netzentgelte. Sie bekommen also Geld. Wir glauben, dass Speicherbetreiber dies sehr schnell für sich nutzen können. Wir bekommen jedenfalls von Speicherbetreibern dazu viele positive Rückmeldungen.

Was machen Sie eigentlich, wenn die dynamischen Netzentgelte am Ende zum Zuschussgeschäft werden?

Vorstellbar ist eine Vorgabe, dass die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Auch eine Deckelung der Auszahlungen ist denkbar. Die große Frage ist, wie wir das administrieren. Hierzu werden wir ein Gutachten in Auftrag geben.

Aber kommen dynamische Netzentgelte auf jeden Fall, selbst wenn viele Netzbetreiber skeptisch sind?

Stand jetzt kann ich das bejahen. Für uns spricht im Moment alles dafür, dass dynamische Netzentgelte ein wirksames Mittel sind, um die wirklich schwerwiegenden Engpasssituationen, die wir im Netz haben, besser in den Griff zu bekommen. Wir wollen im Zusammenspiel mit allen Stakeholdern aber die beste Lösung finden.

Es gibt jedenfalls andere Vorschläge. Der BDEW würde lieber das Kapazitätspreis-Modell ausbauen wollen, das Sie für die Finanzierungssäule jenseits der Niederspannung vorsehen. Wer seine Kapazität überschreitet, soll einen spürbar höheren Überschreitungspreis zahlen. Wer das Stromnetz dagegen planbar nutzt, soll profitieren. Ist das nicht deutlich praxistauglicher als dynamische Netzentgelte?

Auch uns ist wichtig, dass Marktakteure sparsam mit ihren Netzanschlusskapazitäten umgehen. Deshalb sieht auch unser Kapazitätspreis-Modell einen Arbeitspreis zwei vor, der für nicht gebuchte Kapazitäten gilt und höher ist als der normale Arbeitspreis eins. Aber: Wenn der Arbeitspreis zwei zu hoch ist, sehe ich die Gefahr, dass wir zu wenig Anreize für flexibles Verhalten setzen. Entscheidend ist, dass wir kurzfristig auftretende Netzengpasssituationen adressieren. Hier greift der Kapazitätspreis zu kurz.

Über dynamische Netzentgelte hinausgehende Netzentgelte wollen Sie für Speicher, die bis zum 3. August 2029 in Betrieb gehen, für einen Zeitraum von 20 Jahren nicht erheben. Allerdings gilt diese Entgeltbefreiung nur für Speicher, die bis zum Inkrafttreten des Agnes-Festlegungsentwurfs eine finale Investitionsentscheidung getroffen haben. Warum denn das?

Zunächst ist es so, dass wir seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Paragraf 118 des Energiewirtschaftsgesetzes haben, der die Netzentgeltbefreiung für Speicher regelt. Wir müssen deshalb gut begründen, warum wir die einen Speicherbetreiber ab 2029 trotzdem weiterhin von Netzentgelten befreien, andere aber nicht. Wir haben uns nun entschieden, Vertrauensschutz zu gewähren, aber eben nur für Projekte, die sich tatsächlich wirtschaftlich schon festgelegt haben.

Und was genau meinen Sie mit finaler Investitionsentscheidung? Die von Ihnen beim Zwischenstand vorgestellten Kriterien haben viele Fragezeichen hinterlassen.

Wir werden das noch genauer definieren. Wir haben kommuniziert, dass verbindliche Bestellungen von Komponenten erfolgt sein müssen, die annähernd die Hälfte des Investitionsvolumens abdecken. Wir könnten zum Beispiel auf exakt 50 Prozent gehen.

Wir werden uns aber auch zu diesem Punkt die Stellungnahmen sicher gut ansehen. Jedenfalls wollen wir ein erkennbares substantielles wirtschaftliches Engagement nach außen. Im Festlegungsentwurf werden wir konkrete Vorschläge machen. Bis dahin muss sich die Branche noch gedulden.

Wir erwarten, dass alle Akteure alles daransetzen, die Bestandteile fristgerecht umzusetzen.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die künftige Netzentgeltsystematik sehr komplex ausfallen wird. Muss das sein?

Fangen wir damit an, dass das derzeitige Netzentgeltsystem wahnsinnig komplex ist. Im Vergleich dazu schaffen wir kein komplizierteres, sondern ein viel transparenteres und handhabbareres System. Das ist uns auch sehr wichtig. Deshalb haben wir in den Expertenaustauschen immer schon die Anwendbarkeit der neuen Regelungen mitdiskutiert. Trotzdem wird das neue Netzentgeltsystem vielfältig sein, weil die Energielandschaft so vielfältig ist und wir so viele unterschiedliche Akteure haben.

Auf jeden Fall muten Sie Netzbetreibern und anderen Akteuren vieles zu.

Das haben wir uns ja nicht ausgesucht. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft. Und schon lange werden von allen Stakeholdern Veränderungen gefordert. Was wir versprochen und geliefert haben, ist, dass wir unsere Pläne frühzeitig kommunizieren und angemessene Fristen setzen. Im Gegenzug erwarten wir, dass alle Akteure, auch die Netzbetreiber, alles daransetzen, die Bestandteile fristgerecht umzusetzen.

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