Die Bundesnetzagentur ist der große Regulierer auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt. Dabei trifft sie so viele Entscheidungen, dass man leicht den Überblick verliert. Dieser Ticker ist ein Versuch, die wichtigsten Entscheidungen zu erfassen und knapp einzuordnen.
Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unsere Autoren Lucas Maier und Andreas Baumer.
26. Mai 2026
Bericht: Bundesnetzagentur macht Rückzieher bei Speichernetzentgelten
Die Bundesnetzagentur rudert offenbar bei Speichernetzentgelten zurück, wie das "Handelsblatt" am Dienstagabend exklusiv berichtete. Die Regulierungsbehörde will demnach Speicher, die vor dem 4. August 2029 in Betrieb gehen, doch nicht ab 2029 an der Finanzierung der Netzkosten beteiligen. Einzelheiten will die Bundesnetzagentur an diesem Mittwoch vorstellen. Dann informiert sie die Öffentlichkeit über den Zwischenstand bei der Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik im Strombereich.
Laut Energiewirtschaftsgesetz sind Speicher über 20 Jahre von Netzentgelten befreit, wenn sie vor dem 4. August 2029 in Betrieb gehen. Allerdings kann die Bundesnetzagentur abweichende Regelungen treffen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021. Demnach ist die Bundesnetzagentur in Netzentgeltfragen unabhängig.
Die Regulierungsbehörde hatte öffentlich erwogen, die Netzentgeltbefreiung vorzeitig zu kappen. Die Speicherbranche war gegen die Pläne Sturm gelaufen.
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11. Mai 2026
Neue Redispatch-2.0-Regelung und Agnes-Termin
Die Bundesnetzagentur hat einen Beschluss zur Fortentwicklung des sogenannten Redispatch 2.0 veröffentlicht. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung, die die Anwendung des gezielten bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen in die Hände der Bundesnetzagentur legt.
Laut Festlegung bleibt der gezielte bilanzielle Ausgleich in den Verteilnetzen das Ziel. Er wird aber bis Ende 2031 nicht flächendeckend erzwungen. Stattdessen sollen Netzbetreiber Anlagen schrittweise ins sogenannte Planwertmodell überführen. Beim Planwertmodell meldet der Einsatzverantwortliche verbindliche Erzeugungsfahrpläne im Voraus an den Netzbetreiber. So lassen sich Redispatch-Maßnahmen bilanziell gezielt ausgleichen. Bei allen anderen Anlagen nimmt der Bilanzkreisverantwortliche den bilanziellen Ausgleich wie bisher ungezielt vor.
Die Festlegung umfasst laut Bundesnetzagentur weitere Neuerungen und Vereinfachungen: Sie führt die drei bisherigen Festlegungen in einem Dokument zusammen, enthält Verbesserungen bei der Bestimmung der Ausfallarbeit und soll die Marktbeteiligten bei Datenaustauschverpflichtungen entlasten.
Die Bundesnetzagentur befürwortet die Zusammenarbeit von Netzbetreibern bei der Umsetzung des Planwertmodells. So sei es nicht erforderlich, dass jeder Verteilernetzbetreiber selbst die Bilanzkreisbewirtschaftung aufbaue und durchführe, schreibt sie. Vielmehr biete es sich gerade für kleinere Verteilernetzbetreiber an, sich zusammenzuschließen oder einen Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Das Planwertmodell sei vor diesem Hintergrund auch für kleine Verteilernetzbetreiber machbar.
Mehr zur Neuregelung finden Sie hier auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Neuigkeiten gibt es zudem zur Reform der Netzentgeltsystematik, auch als Agnes-Prozess bekannt. Für Mittwoch, den 27. Mai, hat die Bundesnetzagentur einen Zwischenstand zu ihren Überlegungen angekündigt. Der Informationstermin findet von 13.30 bis 16.30 Uhr digital statt.
28. April 2026
Elektrolyseur-Netzentgelte: Zwei denkbare Wege für Netzagentur
Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag bei einem Expertenaustausch ausgelotet, inwiefern Elektrolyseure künftig Netzentgelte zahlen sollen. Anlagen, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, sind bisher vollständig von Netzentgelten befreit.Die Regulierungsbehörde hat zwei mögliche Pfade skizziert: Elektrolyseure könnten im geplanten Sondernetzentgelt für die stromintensive Industrie berücksichtigt werden. Alternativ könnte ein separates Sondernetzentgelt für Elektrolyseure eingeführt werden.
Beim Industrienetzentgelt sei fraglich, ob Elektrolyseure die geforderten Jahresbenutzungsstunden erreichen, teilte die Behörde mit. Bei einem eigenen Sondernetzentgelt sei es denkbar, etwa nach Wasserstofffarbe oder Netzdienlichkeit zu differenzieren.
Derzeit prüft die Bundesnetzagentur, ob bereits in Betrieb genommene Anlagen weiterhin von Netzentgelten befreit werden. Ein abschließendes Ergebnis liegt dazu noch nicht vor.
23. April 2026
Neuer Aufschlag zu Industrienetzentgelten und Elektrolyseur-Termin
Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Aufschlag zu Industrienetzentgelten veröffentlicht. Das Grundmodell aus Kapazitäts- und zweifachem Arbeitspreis soll auch hier gelten. Um den flexiblen Einsatz von Industrieanlagen anzureizen, soll zudem ein Sondernetzentgelt für stromintensive Kunden eingeführt werden. Flexible Einsätze müssten dabei nicht täglich erfolgen, stellt die Behörde klar. Im Fokus stünden Zeiten, in denen das Stromnetz oder das Stromsystem insgesamt besonders belastet sei. Diese Zeiten würden entsprechend niedrig oder hoch bepreist werden. Das Orientierungspapier in Gänze finden Sie auf dieser Internetseite. Der Expertenaustausch dazu findet am Donnerstag, 30. April, statt.
Bereits für Dienstag, 28. April, hat die Bundesnetzagentur einen Informationstermin zum Thema Elektrolyseure im Rahmen der Netzentgeltreform Agnes angesetzt. Die Behörde will ihre aktuellen Überlegungen zu Netzentgelten für Elektrolyseure vorstellen. Der Termin findet ausschließlich online statt. Anmeldeschluss ist Montag, 27. April, um 12 Uhr. Zum Anmeldeformular geht es hier.
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