Bild: © Oliver Berg/dpa

Die Bundesnetzagentur ist der große Regulierer auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt. Dabei trifft sie so viele Entscheidungen, dass man leicht den Überblick verliert. Dieser Ticker ist ein Versuch, die wichtigsten Entscheidungen zu erfassen und knapp einzuordnen.

Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unsere Autoren Lucas Maier und Andreas Baumer.


10. Juli 2026

Redispatch-Kostenerstattung: Viel Kritik vor Netzagentur-Workshop

Die Bundesnetzagentur will bei einem Online-Workshop über ihre Vorschläge zur Kostenerstattung im sogenannten unbilanzierten Redispatch diskutieren. Der Workshop findet am Donnerstag, 20. August, von 10 bis 13 Uhr statt.

Ihre Überlegungen hatte die Bundesnetzagentur im Juni in einem Eckpunktepapier geteilt. Konkret geht es um Fälle, in denen ein Verteilnetzbetreiber eine Redispatch-Maßnahme durchführt (Anlage wird hoch- oder heruntergeregelt), die Strommengen-Änderung aber nicht durch einen gezielten bilanziellen Ausgleich des Verteilnetzbetreibers nachgezogen wird.

Grundsätzlich müssen Bilanzkreisverantwortliche (in der Praxis sind das oft Stadtwerke) ihre Bilanzkreise so bewirtschaften, dass Stromein- und -ausspeisung zusammenpassen. Entstehen Abweichungen, müssen sie diese beispielsweise über Stromzu- oder -verkäufe ausgleichen.

Rechtlich gilt: Ein gezielter bilanzieller Ausgleich durch Verteilnetzbetreiber soll bis Ende 2031 nur nach Maßgabe einer Festlegung der Bundesnetzagentur Anwendung finden. Wo Stromverteilnetzbetreiber keinen bilanziellen Ausgleich durchführen, soll ein finanzieller Ausgleich greifen. Wenn der Redispatch rechtzeitig und korrekt angekündigt wurde, soll der Ausgleich pauschal über einen Intraday-Preisindex (ID-AEP) berechnet werden. Das soll der Standardfall sein.

Wenn die Ankündigung zu spät, gar nicht oder falsch kommt, sieht das Papier eine zusätzliche Komponente vor, die sich an der Differenz zwischen Ausgleichsenergiepreis (reBAP) und Intraday-Index (ID-AEP) orientiert. Damit will die Behörde Anreize setzen, dass Verteilnetzbetreiber Redispatch-Abrufe sauber und fristgerecht kommunizieren.

Die Bundesnetzagentur hat 13 Stellungnahmen aus der Branche zu ihrem Eckpunktepapier veröffentlicht. Der Branchenverband BDEW warnt vor „einer deutlichen Erhöhung der Komplexität in der operativen Abwicklung“. Er erachtet die Umsetzung als "sehr aufwendig und konfliktanfällig". Kritik kommt auch von Deutschlands größtem Verteilnetzbetreiber Eon. Die vorgeschlagene Ausgestaltung sei "weder verursachungsgerecht noch verhältnismäßig" und stehe "im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen".

Auch der Direktvermarkter Next Kraftwerke ist nicht überzeugt. "Es besteht die Gefahr, dass es aufgrund der Komplexität, zu fehlerhaften Abrechnungen kommt, die dann wieder zu manuellen Clearing-Prozessen führen", warnt er. "Dies würde den bereits hohen operativen Aufwand weiter erhöhen."

Die Bundesnetzagentur will Mitte September einen Festlegungsentwurf zur Konsultation stellen. Das Festlegungsverfahren soll bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden.


8. Juli 2026

Kurswechsel bei Energy Sharing

Eigentlich müssen Netzbetreiber schon seit Juni das Teilen selbst erzeugten Stroms unter Nachbarn – im Fachjargon Energy Sharing genannt – ermöglichen. In der Praxis hakt es aber noch an vielen Stellen. In einer Mitteilung hat die Bundesnetzagentur nun klargestellt, dass eine vorrangige Abwicklung der Energy-Sharing-Mengen über den Netzbetreiber erhebliche zusätzliche Komplexität erzeugen und umfangreiche IT-Anpassungen erfordern würde.

Demgegenüber sei es innerhalb des bestehenden Modells der Lieferanten- und Bilanzkreiszuordnung schon jetzt möglich, Energy-Sharing-Projekte umzusetzen. "Eine entsprechende Umsetzung gewährleistet Markttransparenz, Bilanzkreistreue, diskriminierungsfreie Prozessabwicklung und Anschlussfähigkeit an die bestehenden Festlegungen zur Marktkommunikation."

Regulierungsexperte Marcel Linnemann kommentierte die Benachrichtigung der Bundesnetzagentur auf LinkedIn so. "Mitteilung Nr.73 der BNetzA und schon sieht das Energy-Sharing wieder anders aus."

Die vollständige Mitteilung der Bundesnetzagentur finden Sie hier.


1. Juli 2026

Weiter-so bei Gasnetzentgelten und Startschuss bei Kraftwerksgeboten

Die Bundesnetzagentur will die Gasnetzentgeltsystematik kaum ändern. Das geht aus dem Orientierungspapier hervor, das die Regulierungsbehörde am Dienstag, 30. Juni,  veröffentlichte. Die Bundesnetzagentur will bei Großverbrauchern im RLM-Bereich an einem Mix aus Leistungs- und Arbeitspreisen festhalten.

Bei Kunden mit Standardlastprofil – dazu zählen Haushalte – soll weiterhin ein Arbeitspreis erhoben werden, der um einen Grundpreis ergänzt werden kann. Im Lichte der Gasnetztransformation könne überdies über einen verpflichtenden Grundpreis nachgedacht werden. Auf Einspeiseentgelte will die Bundesnetzagentur verzichten. Spezialregeln soll es beispielsweise für Biogas geben.

Das Verfahren läuft unter dem Schlagwort Sygne. Der erste Expertenaustausch ist für 15. Juli terminiert. Über diese Seite gelangen Sie zum Anmeldeformular.

Währenddessen bereitet sich die Bundesnetzagentur bereits intensiv auf die erste Ausschreibung nach dem Kraftwerksgesetz (Strom VKG) vor. Bewerber können sich ab sofort authentifizieren und sich daraufhin für die digitale Kommunikationsplattform GBG registrieren. Dies muss bis spätestens 1. September 2026 erfolgt sein. Am 8. September soll die erste Ausschreibungsrunde stattfinden. Mehr zu den Ausschreibungen erfahren Sie auf dieser Bundesnetzagentur-Seite.


30. Juni 2026

Mispel: Speicher-Neuregelung verzögert sich

Die Bundesnetzagentur hat die Frist für die Festlegung Mispel verstreichen lassen. Mispel steht für Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz hätte die Regulierungsbehörde bis Dienstag, 30. Juni, eine Festlegung zur flexiblen Nutzung von Speichern treffen müssen.

Stattdessen will die Regulierungsbehörde das Verfahren nach der Sommerpause weiter vorantreiben, kündigte Vizepräsidentin Barbie Haller laut Branchenvertretern bei der Messe Smarter E an. Im Fokus steht derzeit die Reform der Stromnetzentgeltsystematik, auch bekannt als Agnes. Ein Festlegungsentwurf dazu wird in den kommenden Wochen erwartet.

Die Bundesnetzagentur hatte das Mispel-Verfahren Ende Juli 2025 eröffnet und im September 2025 Eckpunkte veröffentlicht.

Ziel ist es, eine aktive Marktteilnahme von Stromspeichern und Ladepunkten für Elektroautos in Kombination mit Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erleichtern. Bislang werden Flexibilitätspotenziale von Heimspeichern und Ladepunkten nur eingeschränkt genutzt.  


Kraftwerksgesetz: Hohes Interesse an Netzagentur-Webinar

Zugegeben: Das Webinar der Bundesnetzagentur zu den geplanten Ausschreibungen nach dem Kraftwerksgesetz (Strom VKG) war etwas für Feinschmecker. Die Regulierungsbehörde stellte beispielsweise den Zeitplan vor. Laut Gesetzentwurf soll am 8. September die erste Ausschreibung stattfinden. Außerdem erläuterte die Behörde die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen. Einmal mehr stellte sie klar, dass eine Doppelförderung nach Kraftwerksgesetz und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ausgeschlossen ist.

Die ZFK zählte deutlich mehr als 100 Teilnehmer. Darunter befanden sich neben Vertretern großer Stromerzeuger wie RWE, EnBW, Leag und Uniper auch einige Beschäftigte kommunaler Unternehmen, etwa von den Stadtwerken aus Flensburg, Krefeld und München. Erwartungsgemäß waren auch die Stadtwerke-Kooperation Trianel, der Hagener Regionalversorger Enervie und die Mainzer KMW vertreten. Das Trio hat grundsätzlich Interesse signalisiert, neue Kraftwerkskapazitäten über das Strom VKG bauen zu wollen.

Das Webinar stieß auch international auf Interesse. So waren die Illwerke genauso im Publikum wie die Ölkonzerne Shell und BP. Auch der Schweizer Versorger Energie Wasser Bern war dabei.

Mehr zum Thema:

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18. Juni 2026

Neuer Beschlusskammer-Chef und Termin für Gasnetzentgelt-Reform

Die Bundesnetzagentur hat den Vorsitz der Beschlusskammer 9 neu besetzt. Seit 1. Juni leitet Gregor Glasmacher die Kammer. Er folgt auf Christian Schütte, der inzwischen der Zentralabteilung der Bundesnetzagentur vorsteht. Glasmacher leitete zuvor die Koordinierungsstelle der Großen Beschlusskammer Energie. Die Beschlusskammer 9 ist für die Genehmigung der Netzentgelte Gas und Wasserstoff verantwortlich.

Um Gasnetzentgelte geht es auch beim nächsten Expertenaustausch der Bundesnetzagentur. Am 15. Juli will die Regulierungsbehörde über die Festlegung der allgemeinen Systematik von Gasnetzentgelten diskutieren. Das Verfahren läuft unter dem Schlagwort Sygne. Sygne ist das Gegenstück zu Agnes, das die Stromnetzentgelt-Systematik neu regelt. Die Veranstaltung beginnt um 13 Uhr und soll in hybrider Form stattfinden.


15. Juni 2026

24,3 Milliarden Euro für Wasserstoffnetz – Streit um Übertragungsnetz

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025-2037/45 gestartet.

Grundlage ist ein neuer Entwurf der Fernleitungsnetzbetreiber.

Im Fokus steht das Wasserstoff-Kernnetz: Bis 2037 planen die Netzbetreiber ein Netz mit 9241 Kilometern. Das liegt nahe am genehmigten Kernnetz mit 9040 Kilometern.

Die geplanten Maßnahmen für das Wasserstoffnetz summieren sich auf 24,3 Milliarden Euro. Die Bundesnetzagentur prüft den Entwurf und bezieht Stellungnahmen aus der Konsultation ein.

Für den punktuellen Ausbau des Erdgasnetzes sind rund 672 Kilometer an Leitungen veranschlagt. Die Gesamtkosten betragen 2,9 Milliarden Euro.

Stellungnahmen sind bis zum 10. Juli 2026 möglich. Eine Online-Konsultationsveranstaltung ist für den 25. Juni 2026 angesetzt.

Bereits am Freitag startete die Bundesnetzagentur die Konsultation für den Netzentwicklungsplan zum Ausbau des Stromnetzes.

Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen 159 Maßnahmen vor, 118 davon hält die Behörde aktuell für bestätigungsfähig.

Bemerkenswert hierbei: Die Bundesnetzagentur monierte bei den anderen Projekten nicht zu hohe Kosten. Aus ihrer Sicht haben die Übertragungsnetzbetreiber vielmehr das Netz nicht überall so geplant, dass Engpässe überwunden werden. Dahinter steckt die Erwartung, dass Netzengpässe künftig durch andere Mittel als durch Netzausbau behoben werden können.

Die Bundesnetzagentur aber warnt: "Die Kosten-Nutzen-Analyse der Übertragungsnetzbetreiber zur Netzausbauplanung des Höchstspannungsnetzes suggeriert eine Scheingenauigkeit". Und: "Sollten die erhofften Innovationen nicht eintreten, führt ein dadurch unterdimensioniertes Netz zu erheblichen Engpassmanagementkosten."

Die Konsultation läuft bis 24. August 2026. Online-Infos sind für den 6. und 11. August angesetzt.


11. Juni 2026

Netzanschluss: Nächster Speicherbetreiber blitzt ab

Dritter Punktsieg innerhalb kurzer Zeit für Netzbetreiber im Streit um Netzanschlüsse für Speicher: Die Bundesnetzagentur hat erneut einen Antrag zur Aufnahme eines besonderen Missbrauchsverfahrens gegen einen Netzbetreiber als unbegründet abgelehnt. Diesmal standen sich die Trianel Flexibilitätsprojekte und der Übertragungsnetzbetreiber Tennet gegenüber. Im Kern ging es um einen Netzanschluss für einen geplanten Großbatteriespeicher. Der Netzbetreiber hatte diesen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen abgelehnt.

Grundsätzlich hielt die Regulierungsbehörde einmal mehr fest, dass die Kraftwerksanschlussverordnung (Kraftnav) auch vor einer rechtlichen Klarstellung Ende 2025 auf Batteriespeicher keine Anwendung fand. Deshalb konnten sich Speicherinvestoren auch nicht auf das dort verankerte Windhundprinzip (wer zuerst kommt, bekommt zuerst den Anschluss) berufen. Den Beschluss der Bundesnetzagentur finden Sie hier. Grundsätzlich können Speicherbetreiber gegen Beschlüsse der Regulierungsbehörde Beschwerde einreichen. Zuständig ist dann das Oberlandesgericht in Düsseldorf.

Mehr dazu im ZFK-Archiv:

Netzagentur gibt Netzbetreibern freie Hand bei Speicheranschlüssen

Umgang mit Speicher-Boom: Bundesnetzagentur stärkt Netzbetreiber


8. Juni 2026

Neue Eckpunkte zu Redispatch-Kosten

Die Bundesnetzagentur hat neue Eckpunkte zum Reizthema Redispatch veröffentlicht. Darin skizziert sie, wie aus ihrer Sicht Kosten im sogenannten unbilanzierten Redispatch erstattet werden sollen. Es geht um Fälle, in denen ein Stromverteilnetzbetreiber eine Redispatch-Maßnahme durchführt (Anlage wird hoch- oder heruntergeregelt), die Strommengen-Änderung aber nicht durch einen gezielten bilanziellen Ausgleich des Verteilnetzbetreibers nachgezogen wird.

Grundsätzlich müssen Bilanzkreisverantwortliche (in der Praxis sind das oft Stadtwerke) ihre Bilanzkreise so bewirtschaften, dass Stromein- und -ausspeisung zusammenpassen. Entstehen Abweichungen, müssen sie diese beispielsweise über Stromzu- oder -verkäufe ausgleichen.

Rechtlich gilt: Ein gezielter bilanzieller Ausgleich durch Verteilnetzbetreiber soll bis Ende 2031 nur nach Maßgabe einer Festlegung der Bundesnetzagentur Anwendung finden. Wo Stromverteilnetzbetreiber keinen bilanziellen Ausgleich durchführen, soll ein finanzieller Ausgleich greifen. Wenn der Redispatch rechtzeitig und korrekt angekündigt wurde, soll der Ausgleich pauschal über einen Intraday-Preisindex (ID-AEP) berechnet werden. Das soll der Normalfall sein.

Wenn die Ankündigung zu spät, gar nicht oder falsch kommt, sieht das Papier eine zusätzliche Komponente vor, die sich an der Differenz zwischen Ausgleichsenergiepreis (reBAP) und Intraday-Index (ID-AEP) orientiert. Damit will die Behörde Anreize setzen, dass Stromverteilnetzbetreiber Redispatch-Abrufe sauber und fristgerecht kommunizieren. Das Eckpunktepapier finden Sie auf dieser Seite.


4. Juni 2026

Webinar zu Kraftwerksausschreibungen

Die Bundesnetzagentur bietet am Donnerstag, 25. Juni, ein Webinar zu den geplanten Kraftwerksausschreibungen an. Konkret geht es um Ausschreibungen im Rahmen des Kraftwerksgesetzes (Strom VKG). Demnach sollen in diesem Jahr rund zehn Gigawatt Langzeitkapazitäten ausgeschrieben werden.

Die Bundesnetzagentur will über den groben Ablauf der Ausschreibungen und besondere Vorgaben der einzelnen Ausschreibungssegmente informieren.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Pro Unternehmen dürfen maximal zwei Mitarbeiter teilnehmen. Anmeldeschluss ist der 23. Juni. Anmelden können Sie sich hier.


26. Mai 2026

Bericht: Bundesnetzagentur macht Rückzieher bei Speichernetzentgelten

Die Bundesnetzagentur rudert offenbar bei Speichernetzentgelten zurück, wie das "Handelsblatt" am Dienstagabend exklusiv berichtete. Die Regulierungsbehörde will demnach Speicher, die vor dem 4. August 2029 in Betrieb gehen, doch nicht ab 2029 an der Finanzierung der Netzkosten beteiligen. Einzelheiten will die Bundesnetzagentur an diesem Mittwoch vorstellen. Dann informiert sie die Öffentlichkeit über den Zwischenstand bei der Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik im Strombereich.

Laut Energiewirtschaftsgesetz sind Speicher über 20 Jahre von Netzentgelten befreit, wenn sie vor dem 4. August 2029 in Betrieb gehen. Allerdings kann die Bundesnetzagentur abweichende Regelungen treffen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021. Demnach ist die Bundesnetzagentur in Netzentgeltfragen unabhängig.

Die Regulierungsbehörde hatte öffentlich erwogen, die Netzentgeltbefreiung vorzeitig zu kappen. Die Speicherbranche war gegen die Pläne Sturm gelaufen.

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Die heikle Frage des Vertrauensschutzes bei Speicherentgelten

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11. Mai 2026

Neue Redispatch-2.0-Regelung und Agnes-Termin

Die Bundesnetzagentur hat einen Beschluss zur Fortentwicklung des sogenannten Redispatch 2.0 veröffentlicht. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung, die die Anwendung des gezielten bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen in die Hände der Bundesnetzagentur legt.

Laut Festlegung bleibt der gezielte bilanzielle Ausgleich in den Verteilnetzen  das Ziel. Er wird aber bis Ende 2031 nicht flächendeckend erzwungen. Stattdessen sollen Netzbetreiber Anlagen schrittweise ins sogenannte Planwertmodell überführen. Beim Planwertmodell meldet der Einsatzverantwortliche verbindliche Erzeugungsfahrpläne im Voraus an den Netzbetreiber. So lassen sich Redispatch-Maßnahmen bilanziell gezielt ausgleichen. Bei allen anderen Anlagen nimmt der Bilanzkreisverantwortliche den bilanziellen Ausgleich wie bisher ungezielt vor.

Die Festlegung umfasst laut Bundesnetzagentur weitere Neuerungen und Vereinfachungen: Sie führt die drei bisherigen Festlegungen in einem Dokument zusammen, enthält Verbesserungen bei der Bestimmung der Ausfallarbeit und soll die Marktbeteiligten bei Datenaustauschverpflichtungen entlasten.

Die Bundesnetzagentur befürwortet die Zusammenarbeit von Netzbetreibern bei der Umsetzung des Planwertmodells. So sei es nicht erforderlich, dass jeder Verteilernetzbetreiber selbst die Bilanzkreisbewirtschaftung aufbaue und durchführe, schreibt sie. Vielmehr biete es sich gerade für kleinere Verteilernetzbetreiber an, sich zusammenzuschließen oder einen Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Das Planwertmodell sei vor diesem Hintergrund auch für kleine Verteilernetzbetreiber machbar.

Mehr zur Neuregelung finden Sie hier auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Neuigkeiten gibt es zudem zur Reform der Netzentgeltsystematik, auch als Agnes-Prozess bekannt. Für Mittwoch, den 27. Mai, hat die Bundesnetzagentur einen Zwischenstand zu ihren Überlegungen angekündigt. Der Informationstermin findet von 13.30 bis 16.30 Uhr digital statt.


28. April 2026

Elektrolyseur-Netzentgelte: Zwei denkbare Wege für Netzagentur

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag bei einem Expertenaustausch ausgelotet, inwiefern Elektrolyseure künftig Netzentgelte zahlen sollen. Anlagen, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, sind bisher vollständig von Netzentgelten befreit.Die Regulierungsbehörde hat zwei mögliche Pfade skizziert: Elektrolyseure könnten im geplanten Sondernetzentgelt für die stromintensive Industrie berücksichtigt werden. Alternativ könnte ein separates Sondernetzentgelt für Elektrolyseure eingeführt werden.

Beim Industrienetzentgelt sei fraglich, ob Elektrolyseure die geforderten Jahresbenutzungsstunden erreichen, teilte die Behörde mit. Bei einem eigenen Sondernetzentgelt sei es denkbar, etwa nach Wasserstofffarbe oder Netzdienlichkeit zu differenzieren.  

Derzeit prüft die Bundesnetzagentur, ob bereits in Betrieb genommene Anlagen weiterhin von Netzentgelten befreit werden. Ein abschließendes Ergebnis liegt dazu noch nicht vor.


23. April 2026

Neuer Aufschlag zu Industrienetzentgelten und Elektrolyseur-Termin

Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Aufschlag zu Industrienetzentgelten veröffentlicht. Das Grundmodell aus Kapazitäts- und zweifachem Arbeitspreis soll auch hier gelten. Um den flexiblen Einsatz von Industrieanlagen anzureizen, soll zudem ein Sondernetzentgelt für stromintensive Kunden eingeführt werden. Flexible Einsätze müssten dabei nicht täglich erfolgen, stellt die Behörde klar. Im Fokus stünden Zeiten, in denen das Stromnetz oder das Stromsystem insgesamt besonders belastet sei. Diese Zeiten würden entsprechend niedrig oder hoch bepreist werden. Das Orientierungspapier in Gänze finden Sie auf dieser Internetseite. Der Expertenaustausch dazu findet am Donnerstag, 30. April, statt.

Bereits für Dienstag, 28. April, hat die Bundesnetzagentur einen Informationstermin zum Thema Elektrolyseure im Rahmen der Netzentgeltreform Agnes angesetzt. Die Behörde will ihre aktuellen Überlegungen zu Netzentgelten für Elektrolyseure vorstellen. Der Termin findet ausschließlich online statt. Anmeldeschluss ist Montag, 27. April, um 12 Uhr. Zum Anmeldeformular geht es hier.


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