Bild: © RWE

Der Industrieausschuss des EU-Parlaments hat sich jüngst dagegen ausgesprochen, dass Netzbetreiber Speicher besitzen oder betrieben dürfen. Rainer Niehaus vom Netzbetreiber Westnetz hält dies für die falsche Entscheidung. Er ist überzeugt davon, dass sich rein netzdienliche Speicher nur in Ausnahmefällen rechnen werden. Deshalb wird man hier Wege finden müssen, wie ein Speicher auch marktdienlich genutzt werden kann, ohne dass er netzdienlich genutzt werde, sagt Niehaus, der auch zur Projektleitung des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Schaufensterprojekts Designetz gehört.

Für den Netzexperten hat es unter bestimmten Bedingungen große Vorteile, wenn der Verteilnetzbetreiber nicht nur Flexibilitäten von Dritten einkauft, sondern Speicher auch als Betriebsmittel vorhalten kann. Dabei sei es jedoch wichtig, auf Marktverzerrungen zu achten. Zu den Vorteilen zählt Niehaus die punktgenauere Umsetzung des Speicherbetriebs durch den Netzbetreiber. Nach seiner Erfahrung ist der Einkauf von Flexibilität auf wettbewerblichen Märkten eine große Herausforderung, sowohl in zeitlicher als auch in örtlicher Hinsicht. So sei die Reaktionszeit beim lokalen Netzbetreiber deutlich schneller. Dies mache sich vor allem dann bemerkbar, wenn keine Ausschreibung und keine marktliche Ebene dazwischengeschaltet sind.

BNetzA: Keine zukunftsfähige Lösung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hier eine andere Sichtweise. Im Projekt Designnetz hat die Bonner Behörde den Speicherbetrieb durch ein Netzunternehmen abgelehnt. Dies sei keine zukunftsfähige Lösung, so die Begründung. Der beim Schaufensterprojekt für intelligente Energieeingesetzte unter anderem eingesetzte große Batteriespeicher (2MVA/4MWh) wird von Innogy betrieben und vom Netzbetreiber kontrahiert. (mn)

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