Das bundesweite Wettbewerbsregister ist online. Darüber können sich öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren informieren: Sie erfahren, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber könnten künftig durch eine Abfrage beim neuen Register das Vorliegen von Ausschlussgründen prüfen, lässt das Bundeskartellamt in einer Mitteilung verlautbaren. Bislang seien sie weitgehend auf die Angaben der Unternehmen selbst angewiesen gewesen.
"Das Wettbewerbsregister ist in Deutschland das erste voll digitalisierte staatliche Register. Behörden, die von Unternehmen begangene Delikte melden, werden dies ausschließlich auf digitalem Wege tun. Über 30.000 Vergabestellen in Deutschland werden Auskünfte ausschließlich auf digitalem Wege abrufen" - sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Rund 30.000 Auftraggeber auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sollen voll elektronische Abfragen bei der Registerbehörde zu dem Bieter stellen können, der in dem jeweiligen Vergabeverfahren nach Wertung der Angebote für die Erteilung des Zuschlags vorgesehen ist. Staatsanwaltschaften und weitere Behörden übermitteln elektronisch Mitteilungen über relevante Verstöße und füttern das Register damit. Dabei hat der Schutz der im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten hohe Priorität.
Aufgrund der hohen Vertraulichkeit Daten hat das Bundeskartellamt beim Aufbau des Wettbewerbsregisters eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammengearbeitet. Die Übertragung von Mitteilungen durch die Staatsanwaltschaften erfolgt über eine eigens eingerichtete Schnittstelle.
Wichtige Informationen zur Registrierung
Mit der Registrierung nimmt das Wettbewerbsregister seinen Betrieb auf.
- Registrieren können sich nur solche Behörden, die nach dem WRegG mitteilungspflichtig sind bzw. öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. -berechtigt sind.
- Für die Registrierung der Auftraggeber wird sich das Bundeskartellamt nach und nach an verschiedene Gruppen wenden, damit die Anträge möglich zeitnah gebündelt bearbeitet werden können.
- Einzelheiten werden auf der Internetseite des Bundeskartellamts mitgeteilt.
- Für die Registrierung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber sind die Formulare zu nutzen, die auf der Internetseite des Bundeskartellamts bereitstehen. Dort finden sich auch erklärende Leitfäden zur Registrierung und Nutzerverwaltung.
Die Mitteilungs- und Abfragepflichten sind derzeit noch nicht anwendbar. Das BMWi wird den Zeitpunkt, zu dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit für öffentliche Auftraggeber anwendbar sein wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach wird die Pflicht zur Abfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar. (gun)



