Die Verordnung verbietet die routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor.

Die Verordnung verbietet die routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor.

Bild: © Alexisaj/Adobe Stock

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Die erste EU-weite Methanverordnung zielt darauf ab, die vermeidbare Freisetzung von Methan in die Atmosphäre zu stoppen und Methanlecks durch in der EU tätige Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu minimieren.

Die Verordnung sieht konkret vor, dass Betreiber von Anlagen innerhalb der EU verpflichtet werden, regelmäßig über die Quantifizierung und Messung von Methanemissionen an der Quelle zu berichten, und zwar auch für nicht-operative Anlagen. Öl- und Gasunternehmen müssen ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, um Methanlecks innerhalb bestimmter Fristen zu identifizieren und zu reparieren.

Abfackeln nur in Ausnahmefällen erlaubt

Die routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor ist nunmehr verboten. Die nicht routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln werden auf unvermeidbare Umstände beschränkt, z. B. aus Sicherheitsgründen oder im Falle einer Fehlfunktion der Anlagen.

Da die EU einen großen Teil des von ihr verbrauchten Öls, Gases und der Kohle importiert, wird auch dieses Thema in den Blick genommen. Es wird eine Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet, in der Daten über Methanemissionen, die von Importeuren und EU-Betreibern gemeldet werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem wird die Kommission wird verpflichtet, Methanleistungsprofile von Ländern und Unternehmen zu erstellen, damit die Importeure fundierte Entscheidungen über ihre Energieeinfuhren treffen können.

Schnellwarnmechanismus etablieren

Die Kommission wird außerdem ein globales Instrument zur Überwachung der Methanemittenten und einen Schnellwarnmechanismus für besonders hohe Emissionen einrichten, der Informationen über Ausmaß, Häufigkeit und Standort von Quellen mit hohen Methanemissionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU enthält.

Ab Januar 2027 schreibt die Verordnung vor, dass neue Importverträge für Öl, Gas und Kohle nur abgeschlossen werden können, wenn die Exporteure dieselben Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungspflichten erfüllen wie die EU-Produzenten. Die Verordnung werde eine Methodik für die Methanintensität und Höchstwerte festlegen, die bei neuen Verträgen für Öl, Gas und Kohle einzuhalten seien, heißt aus Brüssel weiter.

Gut für das Klima und die Verbraucher

„Der Kampf gegen Methanemissionen ist eine Politik, von der alle profitieren. Sie ist gut für unseren Planeten und gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, kommentiert der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission Maroš Šefčovič die Einigung.

Rat und Parlament müsse sie nun noch formell beschließen, dann kann die Verordnung in Kraft treten. (amo)

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