EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei einem Auftritt im Europaparlament am 29. September 2026. Am 6. Oktober kündigte sie an, Exporteuren bei den Methan-Vorgaben ein weiteres Jahr Flexibilität einzuräumen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei einem Auftritt im Europaparlament am 29. September 2026. Am 6. Oktober kündigte sie an, Exporteuren bei den Methan-Vorgaben ein weiteres Jahr Flexibilität einzuräumen.

Bild: © Pascal Bastien/AP/dpa

Angesichts der hohen Energiepreise will die Europäische Kommission den Exporteuren für Methan-Nachweise bei bestimmten Öl- und Gaslieferverträgen ein weiteres Jahr Spielraum geben. "Wir werden den Exporteuren für ein weiteres Jahr Flexibilität in Bezug auf Methan erlauben. Das spart in Krisenzeiten zusätzliche Kosten", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag im Europaparlament in Straßburg.

Konkret geht es um Vorschriften zum Import von fossilen Brennstoffen, die eigentlich vom 1. Januar 2027 an gelten sollen. Jørgensen sagte bereits in der letzten Woche, der erste Schritt sei nun, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen. "Und letztlich liegt es natürlich auch an den Mitgesetzgebern, ob wir uns dafür entscheiden, dies zu tun." Von der Leyen spricht nun für die Kommission von einem weiteren Jahr Flexibilität. Formell beschlossen ist der Aufschub damit nicht: Die Kommission muss noch einen Vorschlag vorlegen, dem Europaparlament und Mitgliedstaaten zustimmen müssen.

Methan entsteht unter anderem in Öl- und Gasindustrie

Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger Methanemissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen. Nach bisherigem Zeitplan müssen Unternehmen vom 1. Januar 2027 an für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt.

Als ein Grund für eine mögliche Lockerung gilt die Versorgungssicherheit. "Es ist auch klar, dass wir angesichts eines Winters, der nach derzeitigem Stand schwierig zu werden scheint, alle Unsicherheiten, die wir beseitigen können, aus dem Weg räumen wollen", sagte der Energiekommissar. Eine Verschiebung bedeute aber "in keiner Weise einen Rückzieher von unseren Ambitionen".

Berlin ist sich nicht einig

Schon im Juli hatte die Kommission auch nach Druck der US-Gaslobby den Mitgliedstaaten empfohlen, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen.

In der Bundesregierung bestand zuletzt Uneinigkeit zu den EU-Methanvorschriften. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach sich im Juli dafür aus, Importregelungen der Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) war zuletzt gegen eine Aussetzung und verwies darauf, dass sein Umweltressort federführend sei.

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