Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat die geplante Homeoffice-Pflicht nochmal überdacht.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat die geplante Homeoffice-Pflicht nochmal überdacht.

Bild: © Soren Stache/dpa

Die geplanten Corona-Vorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden: Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten lediglich prüfen. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

Kritik vom Gewerkschaftsbund

Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. "Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht", hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.

Kritik gab es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. "Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet – trotz hoher Infektionszahlen. Genau deshalb wäre das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagene verpflichtende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. (dpa/jk)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper