Homeoffice-Pflicht feiert wohl ein "Comeback"
Das Bundesarbeitsministerium plant offenbar eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht ab Oktober. "The Pioneer" hatte zuerst darüber berichtet. Arbeitgeber sollen demnach wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten.
Einzelheiten gehen aus einem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hervor, welcher der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt. Die Regelung soll demnach Anfang Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Zuvr war die alte Regelung im März ausgelaufen.
Steigende Zahlen erwartet
Als Begründung nennt der Entwurf, dass erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten seien. Arbeitgeber sollen demnach verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen.
Dazu zähle unter anderem eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten".
Mindestens zweimal pro Woche testen
Außerdem soll der Arbeitgeber den Beschäftigten anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Weiterhin sollen sie ihren Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Virus impfen zu lassen.
Arbeitnehmer, die weiter in Präsenz arbeiten, soll mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test angeboten werden. Sofern dabei Mindestabstände unterschritten werden, müssen medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken bereitgestellt und getragen werden.
Keine Rechtfertigung
Die Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht stößt auf Widerstand der Unternehmer Baden-Württemberg. Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick sagte, die Entwicklung der Covid-Infektionszahlen rechtfertige keinen faktischen "Präsenz-Lockdow" durch pauschale Homeoffice-Verpflichtungen.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie belegten sehr deutlich, dass Mund-Nase-Schutz und umfängliche Hygieneschutzmaßnahmen an den Arbeitsstätten sehr viel zielführender seien als andere Maßnahmen.
Gesundheit schützen
Kritik an der Haltung der Arbeitgeber übte DGB-Landeschef Kai Burmeister. "Mobiles Arbeiten in der Pandemie hat sich bewährt. Wir wissen nicht, wie das Corona-Virus mutiert. Die Infektionsgefahr kann nochmal deutlich steigen. Dann gilt es, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen."
Diese würden im Herbst schon durch mögliche gravierende Folgen der Gasversorgungskrise genug belastet. Da dürften sie nicht noch Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt werden, die sich mit einfachen Mitteln vermeiden ließen. (jk, mit dpa-Material)