Waldemar Opalla war bis zu seiner fristlosen Entlassung am 19. Februar 2020 etwa 18 Jahre lang Geschäftsführer der Stadtwerke EVB Huntetal in Diepholz und des Vorgängerunternehmens Stadtwerke Diepholz.

Waldemar Opalla war bis zu seiner fristlosen Entlassung am 19. Februar 2020 etwa 18 Jahre lang Geschäftsführer der Stadtwerke EVB Huntetal in Diepholz und des Vorgängerunternehmens Stadtwerke Diepholz.

Bild: © Remigius Konietzny

Im Streit um die fristlose Entlassung von Waldemar Opalla zeichnet sich offenbar ein Sieg des langjährigen Geschäftsführers der Stadtwerke Huntetal ab. Wie die Regionalpresse berichtet, hat das Oberlandesgericht Celle den streitenden Parteien mitgeteilt, dass es die von den Stadtwerken eingelegte Berufung zurückweisen und das Urteil des Landgerichts Verden bestätigen werde.

Das Landgericht war zum Ergebnis gekommen, dass die im Februar 2020 ausgesprochene Kündigung Juni nicht rechtens war. Wird das Urteil rechtskräftig, hätte Opalla Anspruch auf sein volles Gehalt bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit im Jahr 2025, heißt es dazu in der Regionalpresse.

Wie die Stadtwerke sich dazu verhalten werden, ist aktuell unklar. Offenbar hat das Oberlandesgericht eine dreiwöchige Frist eingeräumt, in der die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Verden zurückgezogen werden kann. Dies würde Kosten sparen. (amo)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper