Neue Runde im Dauerstreit zwischen den Stadtwerken Huntetal und ihrem früheren Geschäftsführer Waldemar Opalla: Ein für den 17. Mai anberaumter Kammertermin in der Stadthalle in Verden an der Aller führte zu keiner Einigung, teilt das kommunale Unternehmen mit.
Demnach kam die Kammervorsitzende zum Ergebnis, dass Opalla während seiner Zeit bei den Stadtwerken Huntetal eine Pflichtverletzung begangen hat. Ihm wird laut der Mitteilung vorgeworfen, bei der Installation einer Überwachungssoftware den Betriebsrat nicht angehört zu haben. Zudem geht es um Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz sowie die Datenschutzgrundverordnung. Wie kreiszeitung.de berichtet, stellte die Kammervorsitzende aber in Frage, ob es sich bei Opallas Vorgehen um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt.
Kein Grund für eine außerordentliche Kündigung sei demnach zudem der Führungsstil des langjährigen Stadtwerke-Chefs. Die von den Stadtwerken angeführten Punkte lägen länger zurück.
Anspruch auf Vertragsstrafe?
Wie die Stadtwerke in ihrer Mitteilung schreiben, fand die Richterin Opallas Behauptung, dass er zusätzlich zu eventuell bestehenden Gehaltsansprüchen auch noch einen Anspruch auf über 500.000 Euro Vertragsstrafe aus seinem Dienstvertrag habe, nicht schlüssig. Sie habe dieser Argumentation des geschassten Stadtwerke-Chefs „einen Riegel vorgeschoben“, heißt es dazu in der Mitteilung der Stadtwerke.
Die Richterin bot beiden Parteien einen Vergleich an. Die Begründung: Auf beiden Seiten gebe es ein erhebliches Prozessrisiko. Angesichts des Jahresgehaltes von Waldemar Opalla einschließlich Altersversorgung in Höhe von über 300.000 Euro pro Jahr habe sie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 972.000 Euro ins Gespräch gebracht, führt die verfahrensführende Rechtsanwältin Bärbel Kuhlmann von EY Law in der Mitteilung aus.
Diesen Vorschlag zur Güte hätten die Anwälte der Stadtwerke – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Gremien des kommunalen Unternehmens – gerne angenommen. Opalla blieb jedoch hart und lehnte ab. Laut der Stadtwerke-Anwälte beharrt er weiter auf einer Fortsetzung oder Abrechnung seines Dienstvertrages bis zum 31. Dezember 2024. Das wiederum sah die Vorsitzende der Kammer als „nicht sachgerecht“ an.
Opalla schlägt 1,2 Mio. Euro aus
„Selbst das von Seiten der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH unterbreitete Angebot, den Vergleichsbetrag auf 1,2 Mio. Euro anzuheben, wurde ebenfalls abgelehnt“, so Rechtsanwältin Kuhlmann weiter. Damit ist eine einvernehmliche Einigung endgültig vom Tisch. Das Gericht will seine Entscheidung am 14. Juni verkünden.
Waldemar Opalla war bis zu seiner fristlosen Entlassung im Februar 2020 etwa 18 Jahre lang Geschäftsführer der Stadtwerke EVB Huntetal in Diepholz und des Vorgängerunternehmens Stadtwerke Diepholz. Opallas unrühmlicher Abgang hatte seinerzeit für einigen Wirbel in der Branche gesorgt. Der langjährige Stadtwerke-Chef sagte der Lokalpresse damals, dass er sich keiner Pflichtverletzung bewusst sei, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.
Trennung mit einem Strukturprozess begründet
Der Diepholzer Bürgermeister Florian Marré, der Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke ist, gab seinerzeit lediglich bekannt, dass man sich bei Opalla für die langjährige Arbeit bedanke, nun aber einen Strukturprozess beginnen und andere Wege gehen wolle.
Wie kreiszeitung.de berichtet, geht es Opalla nun um ein klares Urteil. Er möchte festgestellt wissen, dass er zu Unrecht entlassen wurde. Sein Arbeitsvertrag würde dann noch bis Ende 2024 weiterlaufen - und mit ihm die Gehaltsansprüche des Stadtwerke-Chefs.



