Der Rechtsstreit über die fristlose Entlassung des Geschäftsführers bei den Stadtwerken Itzhoe, Manfred Tenfelde, im Juli 2017 ist offenbar beigelegt. Ein Sprecher von Bürgermeister Andreas Koeppen sowie Tenfeldes Anwalt Ansgar Pallasky sprachen von einem "gerichtlichen Vergleich". Sie bestätigten damit entsprechende ZfK-Informationen. Beide Seiten ergänzten, man habe über den Inhalt Stillschweigen vereinbart.
Manfred Tenfelde war im Juli 2017 nach 15 Jahren als Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Stadtwerke Itzehoe und Werkleiter der Kommunalservice Itzehoe fristlos entlassen worden. Bürgermeister Andreas Koeppen warf ihm damals vor, er habe weisungswidrig Fördergelder für den Umbau eines Schwimmzentrums nicht beantragt. Dadurch habe er den Versorger um knapp 250.000 Euro gebracht. Tenfelde wies dies zurück, brachte mangelde Förderaussichten vor und klagte beim Landgericht Itzehoe auf den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses.
Teilurteil brachte Bewegung in den langen Prozess
Ende November 2019 hatte das Gericht Tenfelde dann in einem Vorbehaltsurteil seine Bezüge bis Juni 2019 vorläufig zugesprochen. Unter Vorbehalt war damals der Ausgang seiner parallelen Klage gegen die Abberufung. Beide Prozesse fanden vor derselben Landgerichtskammer statt. Das Vorbehaltsurteil brachte offenbar Bewegung in den gut zwei Jahre lang – auch wegen des Wechsels des Vorsitzenden Richters – festgefahrenen Prozess: Die Parteien nahmen Vergleichsverhandlungen auf, hatte die gedruckte Ausgabe der ZfK am 9. Dezember berichtet (hier für Abonnenten zur E-Paper-Seite). Mit dem Vergleich müssten gemäß der Prozesslogik beide Verfahren für erledigt erklärt und damit eingestellt sein. Mit Tenfeldes Ausscheiden war sein damaliger Kollege Gregor Gülpen in Itzehoe Alleingeschäftsführer geworden.
Tenfeldes Anwalt Pallasky führt im Ehrenamt die Geschäfte des Berufsverbandes Kommunaler Unternehmensleiter (BKU). Tenfelde ist dort Mitglied. Er ist über den BKU in einer Top-Manager-Rechtsschutzversicherung der ÖRAG versichert. (geo)



