Das Landgericht München II hat am Donnerstag die fristlose Entlassung des Chefs der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, Enno W. Steffens, im Dezember 2018 kassiert, die hinterhergeschobene ordentliche Kündigung per Mitte 2019 aber aufrechterhalten. Eine Widerklage des Stadtwerke-Aufsichtsrats unter OB Erich Raff (CSU) auf Aberkennung von Tantiemen, die zwar er, aber nicht das Gremium genehmigt hatte, wurde abgewiesen.
Fünf Sechstel der Gerichtskosten muss allerdings Steffens zahlen, weil er den Prozess mit dem höchsten Streitwert bei geringeren Erfolgsaussichten verloren hat. Die Stadtwerke müssen ihrem Ex-Chef nach ZfK-Informationen 150.000 Euro Gehalt zuzüglich Zinsen nachentrichten und Prozesskosten erstatten. Und zwar inklusive der erhöhten Tantiemen: Sie wurden nach Auffassung des Gerichts jeweils mit der jährlichen Entlastung durch den sich jetzt insoweit überwiegend ahnungslos gebenden Aufsichtsrat unanfechtbar.
"Sie gehen alle als Verlierer raus"
Für eine fristlose Kündigung seien die vom Aufsichtsrat behaupteten Pflichtverletzungen Steffens', so der Vorsitzende Richter Johannes Brose in der mündlichen Begründung, entweder nicht bewiesen oder zu geringfügig, unter anderem:
- vom Stadtwerk bezahlte Essen im Großraum mit seiner Assistentin, die Arbeitsessen sein konnten
- die nachträgliche Vergrößerung einer Tür im Stadtwerke-Neubau, um einen Strandkorb auf eine Dachterrasse transportieren zu können, im Wissen, dass der Aufsichtsrat Luxusausgaben bei dem Projekt ablehnte – doch das Gremium hätte dies binnen zwei Wochen nach Kenntnis monieren müssen.
Über die juristische Bewertung hinaus schrieb der Vorsitzende Richter den Streitparteien ins Stammbuch: „Sie gehen hier heute alle als Verlierer raus.“ Es habe einerseits berechtigten Verdruss gegeben über die Art, wie Steffens das Stadtwerk führte. Dies rechtfertige die ordentliche Kündigung.
Streit in die Öffentlichkeit getragen
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck müssten sich andererseits fragen, wer künftig für ein Kommunalunternehmen arbeiten wolle, das einen Streit auf diese Weise öffentlich austrage. Schon bei der Freistellung Steffens' im November 2018 hatte Aufsichtsratschef OB Raff "zwischenmenschliche Gründe" angegeben. Er habe mit solchen Aktionen, sagte der Richter laut Lokalzeitungen, den Steffens' Ruf unnötig geschädigt.
Zudem rügte der Kammervorsitzende die von ihm so wahrgenommene Rechthaberei der Prozessgegner: „Es hätte tolle Chancen gegeben, sich vorher zu einigen“, so Brose.
Stadtwerk zahlt jetzt drauf
Das Urteil ist naturgemäß noch nicht rechtskräftig, nicht zugestellt und erst recht nicht schriftlich begründet; Berufung vor dem Oberlandesgericht München oder Revision vor dem Bundesgerichtshof stehen beiden Parteien offen (Aktenzeichen: 1 HK O 81-19). OB Raff äußerte sich am Freitag nicht auf eine ZfK-Anfrage, Steffens lehnte einen Kommentar ab.
Das Stadtwerk wird, wenn das Urteil so rechtskräftig wird, stärker belastet als durch den goldenen Handschlag vom vorigen November. Ihm gemäß wären laut Lokalmedien nur 130.000 Euro Gehalt nachzuzahlen gewesen. Der Aufsichtsrat widerrief den gerichtlichen Vergleich aber kurz danach – ein seltener Vorgang in der Wirtschaft. (geo)



