Der Investitionsbedarf der Stadtwerke für den Ausbau der Strom- und Gasverteilnetze sowie die netzgebundene Wärmeversorgung liegt bis 2045 bei rund 535 Milliarden Euro. Das zeigt eine aktuelle PwC-Studie im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zwei Drittel dieser Summe fallen bis 2035 an. Innenfinanzierung und Zuschüsse decken gut ein Drittel. Es bleibt eine Lücke von 346 Milliarden Euro. Davon müssen 47 Milliarden Euro über zusätzliches Eigenkapital und rund 299 Milliarden Euro über Neukredite finanziert werden, heißt es in der Studie.

Für ein mittelgroßes Stadtwerk mit einem Investitionsvolumen von 450 Millionen Euro bedeutet dies laut unserer Modell-Rechnung: Ohne Gegenmaßnahmen sinkt die Eigenkapitalquote bis Ende der 2030er-Jahre von 30 auf gut 16 Prozent. Der Verschuldungsgrad steigt von 2,5 auf rund 8,4 – deutlich über den Richtwerten von 3,0 bis 4,0. Vertraglich vereinbarte Bilanzkennzahlen (Covenants) werden gerissen, Investitionen unmöglich.

Auch mit 57 Millionen Euro zusätzlichem Eigenkapital bleibt der Verschuldungsgrad im Jahr 2038 bei 6,6. Eigenkapital allein löst das Problem nicht.

Das Projekt trägt die Verschuldung, nicht die Bilanz

Hier setzt die Projektfinanzierung an. Finanziert wird das einzelne Vorhaben: Eine eigene Projektgesellschaft nimmt das Fremdkapital auf; der Kapitaldienst kommt aus den Projekt-Cashflows. Der Rückgriff auf das Stadtwerk ist ausgeschlossen oder begrenzt. Das Projekt trägt die Verschuldung, nicht die Stadtwerkebilanz.

In derselben Modellrechnung laufen ab 2028 zusätzlich 40 Prozent der jährlichen Investitionen über Projektgesellschaften außerhalb der eigenen Bilanz; die Eigenkapitalzuführung bleibt bei 57 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote des Stadtwerks steigt bis 2045 auf rund 46 Prozent. Der Verschuldungsgrad bleibt mit knapp 3,8 in der Spitze im banküblichen Rahmen. Derselbe Mitteleinsatz führt zu einer anderen Bilanzstruktur und dem Erhalt der Bankability des Stadtwerks.

Ein Punkt ist entscheidend

Banken prüfen die Projektfinanzierung im Detail und bemessen den Kredit an der Kapitaldienstfähigkeit. Das führt meist zu einer höheren Fremdkapitalquote als bei der Finanzierung gegen die Gesamtbilanz. Der Eigenkapitaleinsatz je Euro sinkt; das Stadtwerk gewinnt Spielraum für Investitionen, ohne die eigenen Finanzkennzahlen zu belasten.

Vier Voraussetzungen sind wesentlich: Strukturierungs-Know-how, prognostizierbare Cashflows, eine ausreichende Losgröße und die Anerkennung der Projektgesellschaft als eigenständige Gesellschaft durch die Banken. Der vierte Punkt entscheidet: Die Entlastung verpufft, wenn die Hausbank die Projektgesellschaft vollständig in die Konzernbilanz des jeweiligen Stadtwerks einbezieht (konsolidiert). Die Voraussetzungen für eine kalkulatorische "Entkonsolidierung" müssen vorab geklärt werden.

Warum das Thema Beherrschung zentral ist

Bei Stadtwerken ohne Konzernbilanz sollte die Bank von einer manuellen Zusammenführung der Projekt- und Stadtwerkebilanz (Konsolidierung) abgebracht werden. Liegt ein Konzernabschluss vor, sollte zusätzlich eine Pro-forma-Nebenrechnung ohne die Projektverschuldung vorgelegt werden. Sie simuliert den Ansatz der Beteiligung nach der Equity-Methode (§§ 311, 312 HGB) und macht die Rückgriffslage sichtbar.

Ob vollzukonsolidieren ist, richtet sich nach der Beherrschung gemäß § 290 Abs. 1 und 2 HGB (gemeint ist hier die rechtliche oder tatsächliche Kontrolle). Fehlt es daran, scheidet die Vollkonsolidierung aus. In beiden Fällen darf kein wesentlicher Rückgriff (Zugriff der Bank auf das Stadtwerk) bestehen – etwa durch Bürgschaften, Garantien, Ergebnisabführungsverträge oder eine Nachschusspflicht.

Welche Projekte in Betracht kommen

Banken, die umfassend besicherte Projektrisiken als solche bewerten und nicht reflexhaft in die Konzernbetrachtung einbinden, ermöglichen Investitionen, die sonst unterbleiben. Wesentlich ist hierfür, dass Banken die Risikoabgrenzung einer Projektfinanzierung und die damit verbundene tatsächliche Haftungsbegrenzung des Stadtwerks verstehen. Für kleinere Kreditinstitute besteht die Möglichkeit, das Wissen bei deren Zentralinstituten einzuholen.

Nicht jedes Projekt eignet sich. Die Struktur funktioniert am klarsten, wenn ein Dritter das Vorhaben unabhängig vom Stadtwerk betreiben kann und die Cashflows prognostizierbar sind. Daher kommen vor allem Projekte für erneuerbare Energien, Batteriespeicher (BESS) und Stromnetze in Betracht. Großwärmepumpen sind dagegen meist tief mit dem Stadtwerk verflochten. Neue Wärmenetze sind wegen Bau- und Anschlussrisiken anfänglich häufig nicht ohne Rückgriff finanzierbar. Wärme ist zudem essenzieller Teil der Daseinsvorsorge.

Wichtige Voraussetzungen und Losgrößen

Eine Vollkonsolidierung des gesamten Kreditbetrags rechtfertigt aber auch eine implizite Nachschusspflicht (Pflicht, zusätzliches Eigenkapital einzuzahlen) nicht: Im Krisenfall würde das Stadtwerk zusätzliches Eigenkapital zur Rettung einbringen, nicht den vollen Kredit übernehmen. Die maximale Nachschusshöhe lässt sich beziffern und der Bank belegen. Der Ansatz nach der Equity-Methode bleibt auch hier ein Verhandlungsziel.

Projektgesellschaft, Strukturierung, Vertragswerk, Cashflow-Modell, die Unterlagen mit den wichtigsten Informationen zum Projekt (Information Memorandum), die eingehende Prüfung des Projekts (Due Diligence) und der Prozess bis zum Abschluss der Finanzierung: All das bindet personelle Ressourcen über einen längeren Zeitraum und kostet Geld, bevor der erste Euro fließt. Unterhalb bestimmter Größen lohnt sich das nicht: Bei Photovoltaik und Wind liegen die minimalen Kreditbeträge bei etwa 5 Millionen Euro, bei Batteriespeichern, Wärmeprojekten und digitaler Infrastruktur bei zehn bis 20 Millionen Euro.

Den Werkzeugkoffer erweitern

Dem stehen als Vorteile hohe Fremdfinanzierung außerhalb der Stadtwerkebilanz, geringer Eigenkapitaleinsatz, risikogerechte Verzinsung und ein größerer Bankenkreis gegenüber. Der Eigenkapitaleinsatz kann weiter sinken, wenn Nachrangkapital (nachrangiges Kapital, das im Insolvenzfall später bedient wird) ohne Mitsprache im Stadtwerk eingebunden wird.

Aus der Beratungspraxis zeigt sich: Viele Stadtwerke stoßen schon heute an Finanzierungsgrenzen; der Investitionshochlauf beginnt erst. Die kommunale Finanzierung muss über den klassischen Unternehmenskredit hinaus erweitert werden.

Ein Allheilmittel ist die Projektfinanzierung nicht. Für kleine Vorhaben mit knapper Zeitschiene bleibt die Unternehmensfinanzierung schneller und günstiger. Für große, abgrenzbare Projekte mit stabilen Cashflows macht sie Verschuldung tragfähig, statt sie in der Bilanz aufzustauen. Wer die Struktur früh mitdenkt und Banken anspricht, gewinnt Handlungsspielraum.


Das White Paper "Projektfinanzierung für Stadtwerke" des Beratungsunternehmens Finance Connect Advisory finden Sie hier. Das Beratungsunternehmen wurde 2025 unter anderem von den Energieforen Leipzig gegründet und begleitet Stadtwerke und kommunale Energieunternehmen bei Kapitalstrategie, Strukturierung und Umsetzung von Unternehmens- und Projektfinanzierungen.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper