Der Finanzierungsbedarf der Stadtwerke wird in den kommenden Jahren deutlich steigen. Ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragtes Gutachten beziffert die notwendigen Investitionen für die regionale Energiewende bis 2045 auf rund 535 Milliarden Euro. Dafür werden rund 300 Milliarden Euro Fremdkapital und 47 Milliarden Euro Eigenkapital benötigt.
"Viele Energieversorger stehen gleichzeitig vor großen Investitionen in Strom- und Wärmenetze, in Erzeugung und in weitere Infrastruktur", sagt Eva Witt, Leiterin des Bereichs Individualfinanzierung und Öffentliche Kunden bei der KfW. Für Stadtwerke bestehe die Herausforderung vor allem darin, diese Investitionen langfristig finanzierbar zu machen.
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Wichtig ist, dass Stadtwerke ihre Finanzierung künftig noch stärker als strategische Aufgabe verstehen.
Eva Witt
Leiterin des Bereichs Individualfinanzierung und Öffentliche Kunden bei der KfW
Klassische Bankkredite und Förderprogramme blieben dabei wichtige Säulen, würden aber allein nicht ausreichen. "Es braucht zunehmend einen Finanzierungsmix aus Eigenkapital, Nachrangkapital, Bank- und Förderkrediten sowie zusätzlichem privaten Kapital", betont Witt. Zudem könnten auch Projektgesellschaften oder regionale Partnerschaften helfen, die Finanzierungsherausforderungen zu bewältigen. "Wichtig ist, dass Stadtwerke ihre Finanzierung künftig noch stärker als strategische Aufgabe verstehen und eine klare Vision für einen solchen Finanzierungsmix entwickeln", umreißt Witt.
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Einbindung privater Investoren geplant
Die Stadtwerkebranche setzt große Hoffnungen auf ein geplantes Nachrangdarlehensprogramm, das das Eigenkapital zusätzlich stärken soll. Aktuell ist die KfW mit den Ländern hierzu im Austausch. Ziel ist es, ab kommendem Jahr gemeinsam mit den Landesförderinstituten Nachrangdarlehensprogramme über den Deutschlandfonds aufzusetzen. "Solche nachrangigen Kredite werden von Banken als Eigenkapital anerkannt", verdeutlicht Witt. Bei diesen Finanzierungen solle auch die Einbindung privater Investoren möglich sein. Ein weiterer Baustein zur Mobilisierung von privatem Kapital sei aktuell in Prüfung.
Zwei neue Programme für Energieversorger seit August
Mit dem Investitionskredit und dem Konsortialkredit Energieversorgung hat die KfW Anfang August bereits zwei neue Finanzierungsinstrumente für private und kommunale Unternehmen unter dem Dach des Deutschlandfonds eingeführt. Diese adressieren vor allem den Ausbau und die Modernisierung des Stromverteilnetzes. "Bei der Aufnahme von Fremdkapital für solche Vorhaben treffen regionale Energieversorger bereits heute stellenweise auf begrenzte Kreditspielräume ihrer Hausbanken und ihre eigenen Bilanzgrenzen", sagt Witt. Angesichts der hohen Finanzierungsbedarfe sei künftig mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen.
Durch die neuen Kreditinstrumente sollen Spielräume bei der Aufnahme von Fremdkapital ausgeweitet und die Kreditvergabebereitschaft der Hausbanken gesteigert werden. Dafür bietet die KfW den Finanzierungspartnern im Investitionskredit und KfW-Konsortialkredit Energieversorgung jeweils eine Haftungsfreistellung beziehungsweise Risikoübernahme von bis zu 50 Prozent an. Diese Absicherungen sind überwiegend durch den Bund rückgarantiert. Die Risikoteilung gilt obligatorisch für alle Projekte, die mit den Kreditinstrumenten gefördert werden.
Mehr zu den beiden neuen KfW-Programmen für Energieversorger
Mit dem Investitionskredit und dem Konsortialkredit Energieversorgung fördert die KfW private und kommunale Unternehmen. Unabhängig von ihrer Rechtsform können auch Projektgesellschaften in beiden Programmen Anträge stellen. Für den Investitionskredit Energieversorgung sind zudem Energiegenossenschaften antragsberechtigt.
Diese Projekte sind förderfähig
Förderfähig sind Projekte zum Ausbau der Stromverteilung, beispielsweise neue Umspannwerke oder deren Modernisierung. Darüber hinaus werden Vorhaben in der netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung. Dazu zählen der Neubau, die Erweiterung und die Anbindung von Wärmepumpen, industrieller Abwärme sowie Geothermie-, Solarthermie- oder Biomasseanlagen.
Losgrößen und Verzinsung
Beim Investitionskredit Energieversorgung muss der Kreditbetrag über drei Millionen Euro und maximal 100 Millionen Euro pro Vorhaben beantragen. Die Verzinsung orientiert sich am EU-Referenzzinssatz. Dadurch wird gewährleisten, dass eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich ist.
Im Rahmen des KfW-Konsortialkredits Energieversorgung beteiligt sich die KfW auf Einladung einer anderen Bank mit bis zu 50 Prozent und maximal 100 Millionen Euro an Konsortialfinanzierungen. Die Verzinsung bestimmt der Finanzierungspartner. Die KfW übernimmt seine Konditionen, sofern diese marktüblich sind. Mehr zum Deutschlandfonds finden Sie hier.

Wir brauchen ein Produkt, das für alle Stadtwerke möglichst einfach umsetzbar ist.
Carsten Harkner,
Vorsitzender der Geschäftsführung der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs GmbH
"Wir begrüßen, dass die KfW und der Bund über den Deutschlandfonds die Stadtwerkebranche unterstützen", kommentiert Carsten Harkner, Geschäftsführer der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs GmbH. Die wichtigste Maßnahme aus Branchensicht sei die Umsetzung eines Eigenkapitalfonds oder die Zurverfügungstellung eigenkapitalähnlicher Mittel.
"Wir brauchen hier ein Produkt, das für alle Stadtwerke möglichst einfach umsetzbar ist", verdeutlicht Harkner, der sich als Vorsitzender des Kaufmännischen Ausschusses im VKU lange für diese Lösung starkgemacht hat. Vor allem aber müsse das geplante Instrument mit dem "Finanzierungssystem unserer Branche" übereinstimmen.
Bürgschaften sollen Renditen tragfähig machen
Die aktuell von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Gesamtverzinsung für die Gasnetze in der neuen Regulierungsperiode entspreche mit insgesamt 3,76 Prozent etwa dem Zinsniveau, das bereits heute allein für Fremdkapital und Standarddarlehen der KfW aufgerufen würde, so Harkner.
Da ein Eigenkapitalgeber aber ein anderes Risiko trage, müsse seine Verzinsung vier bis fünf Prozentpunkte höher ausfallen. "Das wird die Kommunalwirtschaft aber unter den derzeitigen Bedingungen nicht schaffen", sagt Harkner. Deshalb sei es zentral, dass im Rahmen des Deutschlandfonds der Staat oder die KfW über Bürgschaften oder andere Absicherungen Risiken übernehmen. So könnten die Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber gesenkt werden.
"Der Zinssatz muss so weit sinken, dass er mit unserem Finanzierungssystem übereinstimmt. Nur so lassen sich die Netzentgelte stabilisieren, ohne sie übermäßig zu belasten", so Harkner. Dies sei essenziell, damit neue KfW-Instrumente auch umfassend von Stadtwerken genutzt würden.
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Der Text ist Teil eines ZFK-Spezials zum Thema Finanzierung. Dieses erscheint mit der neuen Printausgabe der ZFK am 7. September. Außerdem in dem ZFK-Spezial: Eine Ganzseitengrafik illustriert das Finanzierungsdilemma der Branche, die Chefin der Sächsischen Aufbaubank Katrin Leonhardt zeichnet einen weiteren Weg zur Eigenkapitalstärkung auf und warum Bürgerbeteiligungen als Finanzierungsbaustein immer wichtiger werden.