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ASEW: Umlagenlast sinkt nur minimal

Strompreis 2021: Trotz milliardenschwerer Bundeszuschüsse bleibt die Belastung der Verbraucher durch die Umlagen hoch. Während die EEG-Umlage sinkt, steigt das Gros der anderen Umlagen.
26.10.2020

Die Tendenz bei den Umlagen insgesamt zeigt nach oben, sie wird jedoch durch Bundeszuschüsse zur Senkung der EEG-Umlage im kommenden Jahr in eine kleine Entlastung gewandelt.

Der Anteil der Umlagen und Aufschläge am Strompreis wird 2021 nur geringfügig kleiner ausfallen als im laufenden Jahr. Die Tendenz insgesamt zeigt nach oben, wird jedoch durch Bundeszuschüsse zur Senkung der EEG-Umlage in eine kleine Entlastung gewandelt, schreibt die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) in einer Pressemitteilung.

Den größten Anteil der Umlagenposten mache die EEG-Umlage aus. Diese wird aber mit Hilfe von 10,8 Mrd. Euro aus Steuermitteln auf 6,5 Cent je kWh gesenkt  (2020: 6,756).

Das Gros der Umlagen zieht deutlich an

Dieser von der EEG-Umlage vorgegebene Trend zeige sich bei den übrigen Umlagen laut ASEW aber nicht. Während die Offshore-Netzumlage von 0,416 auf 0,395 Cent je Kilowattstunde sinke (minus 5 Prozent), würden die restlichen Umlagen spürbar anziehen. Die KWKG-Umlage steige um fast 12,4 Prozent auf 0,254 Cent je kWh (2020: 0,226). Die § 19 StromNEV-Umlage erhöhe sich deutlich von 0,358 auf 0,432 Cent je kWh (plus 20,7 Prozent). Die Abschaltbare Lasten-Umlage klettere von 0,007 auf 0,009 Cent je kWh (plus 28,6 Prozent). 

Damit ergebe sich für 2021 eine gesamte Umlagenbelastung von 7,59 Cent je kWh – gegenüber dem Wert des laufenden Jahres von 7,763 Cent je kWh entspreche dies also einer geringen Minderbelastung von minus 2,2 Prozent für Letztverbraucher.

"Reform des EEG-Gesetzes tut Not"

„Die Umlagen sinken trotz fast elf Milliarden Euro an direkten Bundeszuschüssen nur moderat“, sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. Die Energiewende und ihre Finanzierung seien zu einem komplexen Gebilde gewachsen, das sich über einfache Justierungen an bloß einer Stellschraube kaum beeinflussen lasse. Eine grundlegende Reform insbesondere des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Kernstück der Energiewende tue so mehr und mehr Not.  

Zusammen mit dem ab Januar 2021 greifenden CO2-Preis ergebe sich eine durchaus spürbare Belastung der Verbraucher bei den Energiepreisen, heißt es weiter. Für Stadtwerke sei es damit eine vordringliche Aufgabe, die eigenen Kunden über die komplexe Zusammensetzung ihres Strompreises zu informieren.  Die ASEW unterstütze Mitglieder hierbei mit einer Auswahl an animierten Erklärfilmen und einem kleinen Leitfaden zu Fragen rund um den CO2-Preis. (hoe)