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Deutsche Energie erhält vorläufigen Insolvenzverwalter

Zuerst wollte die DEG Deutsche Energie GmbH die Insolvenz in Eigenverwaltung aufarbeiten. Doch nun wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Es ist der Rechtsanwalt Martin Hörmann.
11.01.2019

Immer kostspieliger: Strom für Privathaushalte

Das Energieunternehmen DEG Deutsche Energie GmbH hat seinen Antrag auf Eigenverwaltung in seinem Insolvenzverfahren zurückgezogen. Das Amtsgericht Heilbronn habe nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Rechtsanwalt Martin Hörmann. Mit der Eröffnung des Verfahrens sei Anfang April 2019 zu rechnen.

Das Unternehmen mit gut 50.000 Kunden war kurz vor dem Jahreswechsel in Zahlungsnöte geraten und wollte die Probleme zunächst in Eigenregie lösen. Grund für die Änderung sei ein "komplexer steuerlicher Sachverhalt", den sich Geschäftsführer Tillman Raith offenbar nicht selbst zu lösen zutraut. Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich derzeit einen Überblick über das Unternehmen und prüft alle Optionen für eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung.

Ökostrom-Umlage wurde nicht bezahlt

Die Probleme der DEG entstanden, weil große Übertragungsnetzbetreiber wie Tennet dem Stromverkäufer wegen ausstehender Zahlungen gekündigt hatten. Nach Darstellung von Tennet hat die DEG es trotz mehrfacher Aufforderung versäumt, die anfallende Ökostrom-Umlage an den Netzbetreiber zu zahlen. Die Deutsche Energie konnte deshalb die eigenen Kunden nicht mehr mit Strom und Gas beliefern.

Die Normalkunden fallen in einem solchen Fall in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers. Das sind zum Beispiel Stadtwerke oder andere größere Energieanbieter. Nur Großkunden mit speziellen Verträgen müssen sich selbst um einen anderen Anbieter bemühen. Die DEG hat nach eigenen Angaben rund 100 Mitarbeiter in Deutschland. Zuletzt machte die Firma einen Umsatz von 800 Mio. Euro. (dpa/al)