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Innogy-Deal: "Kommunen sollten sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen"

In Konzessions- und Konsortialverträgen vereinbarte Sonderkündigungsrechte sollten intensiv darauf abgeklopft werden, ob es sinnvoll und realistisch ist, sie wahrzunehmen.
06.05.2018

Die milliardenschwere Transaktion kann dazu führen, dass in bestehenden Verträgen mit Innogy-Gesellschaften Sonderkündigungsmöglichkeiten eröffnet werden. Denn in den langfristigen Verträgen werden häufig so genannte Change-of-Control-Klauseln vereinbart. Dabei handelt es sich um Sonderkündigungsrechte, die dann eingreifen, wenn sich die Anteilseignerschaft beim Vertragspartner ändert.

„Ab 2012 tauchen solche Klauseln erstmals auf und sind seit 2014 immer mehr in Konzessionsverträgen verbreitet“, sagt ein Sprecher des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Bei in den vergangenen Jahren…

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