Die praktische Umsetzung des temporären Zahlungsaufschubs für die von der Coronakrise finanziell besonders hart getroffenen Kunden ist auch eine Chance, die Kundenbindung zu festigen. Davon ist Carsten Liedtke, der Sprecher des Vorstands des Stadtwerke Krefeld-Konzerns (SWK), überzeugt. "Wir wollen uns im Nachhinein nicht vorwerfen lassen, wir hätten unsere Kunden hängen gelassen. Jetzt können wir dem SWK-Kunden unter Beweis stellen, dass ein lokales Stadtwerk mehr zu bieten hat als ein Energiediscounter. Wenn wir dieses Versprechen und diese Erwartungshaltung des Kunden jetzt nicht einlösen, dann wüsste ich nicht, wann wir das tun sollten", erklärt er im Gespräch mit der ZfK.
Proaktiv über Option der Abschlagsreduzierung informiert
Wenn man seine Verantwortung als Kommunalversorger im Heimatmarkt ernst nehme, müsse man jetzt mit Augenmaß umgehen. "Wir müssen die Kunden spüren lassen, wir sind gerade jetzt für Euch da, ihr könnt uns vertrauen“. Dazu gehöre für ihn auch eine proaktive Herangehensweise an das Thema Zahlungsaufschub und Leistungsverweigerungsrecht. Die SWK haben bereits eine Woche bevor das Gesetz Ende März im Bundesrat beschlossen wurde viele Kunden, insbesondere aus der Gastronomie, von sich aus angerufen und über Möglichkeiten einer Abschlagsreduzierung informiert. "Wir haben mit dieser Aktion sehr viel Vertrauen aufbauen können, weil die Unternehmen gar nicht erwartet hatten, dass wir sie mit einem Angebot kontaktieren, von dem wir oberflächlich betrachtet erst einmal finanzielle Nachteile haben.“
Zwischenrechnung anhand eines Zählerfotos
Man habe dieses Angebot aber auch mit dem Hinweis verknüpft, der Kunde solle sich überlegen, ob er davon wirklich Gebrauch machen wolle oder müsse, zumal es für einige auch andere Lösungen gibt. Eine Abschlagsreduzierung wegen eines geringeren Verbrauchs sei aber gerade in der Gastronomie in diesen Tagen absolut plausibel. Diese sei relativ unkompliziert zu vereinbaren, wenn man eine Zwischenrechnung erstelle, bekräftigt Liedtke. Dies stelle sicher, dass es keine Altforderungen mehr gebe. "Das kommt sehr gut an bei den Kunden, da agieren wir sehr kulant und pragmatisch, in dem wir uns einfach ein Foto vom Zähler schicken lassen." Gerade in der Gastronomie könne es dabei zu deutlichen Abschlagsreduzierungen kommen. "Diese sind dann aber auch in gewisser Weise für uns verkraftbar, weil ja kein Verbrauch stattfindet."
"Wir sehen keine größeren rechtlichen Fallstricke"
Die rechtlichen Vorgaben zur Umsetzung des Zahlungsmoratoriums sind laut Liedtke eindeutig. "Es gibt sicher verzwickte Fälle. Wir sehen allerdings keine größeren rechtlichen Fallstricke. Wir können in der jetzigen Situation die Kunden nicht mit rechtlichen Bedenken überfordern. Unsere Positionierung ist: Wir sind gerade jetzt für Euch da und ihr könnt uns vertrauen.“
Verschiedene Nachweise
Die Prüfung, ob es sich dabei um „pandemiebedingte“ Anspruchsberechtigte handle, sei nicht besonders aufwändig. In Fällen von Kurzarbeit benötige man einen Nachweis des Arbeitgebers oder der Bundesagentur für Arbeit. Auch Gewerbebetriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro fallen unter die Regelung. Hier benötige man in der Regel eine Gewerbesteuererklärung des jeweiligen Betriebs.
"Wir sind keine Behörde"
"Wir haben schon erste Fälle, gerade bei der Kurzarbeit klappt das so weit sehr gut", so Liedtke. Häufig geht es um Stundungen und Ratenzahlungspläne. So lange die Zahl der Fälle überschaubar bleibe, wolle man pragmatisch vorgehen. „Wir sind keine Behörde und werden versuchen, im Interesse des Kunden zu handeln.“ Wenn der Nachweis etwas anders ausfalle als erwartet, aber dennoch glaubhaft sei, reagiere man kulant. Beispielsweise, wenn der Nachweis des Arbeitgebers nur handschriftlich vorliegt, der Kunde aber noch nie wegen Zahlungsschwierigkeiten auffällig war.
"Im Erstkontakt am besten online melden"
Dazu gehöre aber auch der Hinweis, dass die Zahlung nur aufgeschoben ist und spätestens ab Juli nachgezahlt werden muss. Bei den SWK kümmert sich ein kleines Team eigens um das Thema Leistungsverweigerungsrecht, dieses nimmt entsprechende Anfragen entgegen. Hierzu wurde eine eigene E-Mail-Adresse zahlungshilfe@swk.de eingerichtet. „Kunden sollen sich im Erstkontakt am besten online bei uns melden.“
"Einfluss auf Liquidität ist nicht sehr groß"
Die finanziellen Risiken aus dem Thema Leistungsverweigerungsrecht hält Liedtke aktuell für begrenzt. "Der Einfluss auf unsere Liquidität ist hier nicht sehr groß. Ich denke, dass da nur Kunden von diesem Instrument Gebrauch machen, die es auch wirklich benötigen.“ Natürlich sei eine systemische Überwachung der Kunden mit Ratenvereinbarung oder Stundung wichtig. „Die Verantwortlichen unserer Energiegesellschaft bekommen hier ein tägliches Reporting. Bisher stellen wir da noch keine Auffälligkeiten fest.“
Für größere Firmeninsolvenzen gewappnet sein
Weitaus gravierender wären die Folgen für die SWK bei einem Totalausfall eines größeren Gewerbekunden mit einem hochvolumigen Liefervertrag. "Dann stehen wir auf einmal mit dem gesamten Umsatz inklusive Umlagen und Abgaben im Risiko." Noch gebe es bisher glücklicherweise keine solchen Fälle. "Aber wir müssen uns schon darauf vorbereiten, dass der ein oder andere Kunde in diese Situation gerät." (hoe)
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Warum es gerade in der Corona-Krise so wichtig ist, die Mitarbeiter zu motivieren, ihre Aufgabe zu erfüllen, erklärt der Sprecher des SWK-Vorstands, Carsten Liedtke, im zweiten Teil des Interviews, das am Mittwoch im Newsletter veröffentlicht wird.
