Für den Fall, dass der Tagebau Jänschwalde ab dem 1. September 2019 nicht wie geplant weiter betrieben werden könne, habe man bei der Leag nach einer Anordnung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Abbau kurzfristig gestoppt werden kann.
Hintergrund sind eine Klage sowie ein Widerspruch der Verbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus. Sie befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Vor Gericht hatten sie im Juni einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau vorläufig rechtswidrig sei.
Widerspruch gegen Frist läut noch
Die Leag hat als Betreiber per Gerichtsbeschluss bis zum 1. September Zeit bekommen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen. Gegen diese Frist hatten die Umweltverbände Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt. Darüber muss noch entschieden werden. (dpa/pm)
