Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat das im vergangenen Mai angestrengte Kartellverwaltungsverfahren gegen die Stadtwerke Springe eingestellt. Die Wettbewerbshüter hatten wegen des Verdachts der missbräuchlichen Preisgestaltung gegen das Unternehmen ermittelt. Nach konstruktiven Gesprächen habe man die Bedenken der Aufsichtsbehörde ausräumen können, teilen die Stadtwerke in einer Pressemitteilung mit. Die grundversorgten Kunden erhalten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember diesen Jahres einen Rabatt von 1,7 Cent/kWh (netto). Auch im kommenden Jahr gibt es eine Ermäßigung, die Höhe hängt von der tatsächlichen Kostenentwicklung ab. Rund 8,5 Prozent der Kunden der Stadtwerke Springe sind in der Grundversorgung. (hoe)
SW Springe einigen sich mit Landeskartellbehörde
Grundversorgte Stromkunden erhalten im vierten Quartal und im kommenden Jahr einen Rabatt. Die Landeskartellbehörde hatte wegen des Verdachts der missbräuchlichen Preisgestaltung ermittelt.
Artikel von ZFK Redaktion
veröffentlicht am 10.08.2018, 11:37 Uhr
Die Stadtwerke Springe müssen ihren grundversorgten Kunden einen Rabatt gewähren.
Bild: © birgitH/pixelio.de
Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement
Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!
✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen
Sie haben bereits ein Abonnement?
Den Online-Zugang zu Ihrem bestehenden ZFK-Abonnement können Sie hier aktivieren.
Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.


