Verbraucherzentrale kritisiert Berechnung der Gasumlage bei EWE
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält das vom Energieversorger EWE angekündigte Verfahren zur Erhebung der Gasumlage für nicht rechtens. EWE hatte angekündigt, die Umlage erst vom 1. November an von seinen rund 700 000 Erdgas-Kunden zu verlangen.
Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage werde aber auf die übrigen beiden Monate des Quartals verteilt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale würden damit geltende Fristen ausgehebelt und gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen.
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