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Windreich-Gründer Balz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Gericht blieb leicht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hat bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
02.12.2020

Die Verteidigung hatte einen Freispruch für Willi Balz gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Strafprozess um die Insolvenz des Windpark-Entwicklers Windreich ist der Gründer Willi Balz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass Balz sich unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Betrugs, der Untreue, der veruntreuenden Unterschlagung und des Insiderhandels schuldigt gemacht hat. Das Urteil ist  noch nicht rechtskräftig.

Beim Strafmaß blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Balz fünf Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte in…

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