Breitband

Katalog zu Sicherheitsanforderungen steht fest

„Die neuen Anforderungen sichern die Telekommunikationsnetze und schützen sie gegen Bedrohungen“, erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann.
25.08.2021

Die Festlegung der Sicherheitsanforderungen erfolgt auf der Grundlage neuer Kompetenzen nach dem IT-SiG 2.0.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen festgelegt. „Unsere Festlegungen sind ein entscheidender Schritt für eine hohe Informationssicherheit in Telekommunikationsnetzen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 

„Diese Festlegungen erreichen ein sehr hohes technologisches Sicherheitsniveau“, bestätigt auch BSI-Präsident Arne Schönbohm.
 

Umsetzung des IT-SiG 2.0

Die Festlegung der Sicherheitsanforderungen erfolgt auf der Grundlage neuer Kompetenzen nach dem IT-SiG 2.0. Der Katalog von Sicherheitsanforderungen berücksichtigt unterschiedliche Gefährdungspotentiale und verpflichtet die Netzbetreiber und Diensteanbieter hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

Mit den Festlegungen des Kataloges von Sicherheitsanforderungen wurden erstmals Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft. An sie richtet der Katalog in Anlage 2 besondere Sicherheitsanforderungen.

Liste kritischer Funktionen

Mit Blick auf die fortschreitende Technik ist auch die Realisierung von kritischen Funktionen und damit eine besondere Gefahrenlage verbunden. Der Katalog von Sicherheitsanforderungen legt diese Funktionen fest, mit deren Hilfe kritische Komponenten in den Netzen ermittelt werden. Kritische Komponenten sind in den Netzen besonders schutzwürdig und unterliegen weiteren gesetzlichen Anforderungen wie etwa der Zertifizierungspflicht.

Kritische Funktionen sind unter anderem Kernnetzfunktionen wie Authentifizierungs-, Roaming- und Sitzungsverwaltungsfunktionen für Endnutzer, Datentransportfunktionen für Endnutzereinrichtungen, Zugriffsrichtlinienverwaltung, Registrierung und Autorisierung von Netzwerkdiensten, Speicherung von Endnutzer- und Netzwerkdaten, Verbindung mit Mobilfunknetzen von Drittanbietern oder die Exposition der Kernnetzwerkfunktionen gegenüber externen Anwendungen. Den Katalog von Sicherheitsanforderungen und die Liste der kritischen Funktionen gibt es unter www.bundesnetzagentur.de/sicherheitsanforderungen. (sg)