KI-gestützte Prüfservices sollen Stadtwerken helfen, Umweltclaims auf Websites und in Dokumenten systematisch zu erfassen und für die weitere Prüfung zu priorisieren.

KI-gestützte Prüfservices sollen Stadtwerken helfen, Umweltclaims auf Websites und in Dokumenten systematisch zu erfassen und für die weitere Prüfung zu priorisieren.

Bild: © KI generiert

Für Energieversorger steigen die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Schon heute müssen Aussagen wie "umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "klimafreundlich" eindeutig und belegbar sein. Vom 27. September an verschärfen und konkretisieren neue Vorgaben im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Anforderungen weiter. Für Stadtwerke beginnt die Prüfung allerdings schon vor der rechtlichen Bewertung: Sie müssen zunächst wissen, wo solche Aussagen überhaupt stehen.

Was ist "EmpCo"?

Hintergrund

"EmpCo" steht für die EU-Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition". Sie soll Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Die Richtlinie erfasst unter anderem allgemeine Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "grün" oder "klimafreundlich" und stellt dafür strengere Anforderungen. Auch Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über künftige Umweltleistungen werden stärker reguliert. Die entsprechenden nationalen Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden

Umweltclaims finden sich auf Websites an vielen Stellen – etwa auf Tarifseiten, in Servicetexten, Kampagnen oder PDF-Dokumenten. Die Hsag Heidelberger Services AG hat deshalb einen KI-gestützten Prüfservice entwickelt, der solche Inhalte automatisiert erfasst und für die weitere Prüfung aufbereitet.

Bei einem Stadtwerk erfasste das System nach Angaben der Hsag mehr als 300 Fundstellen. Rund zwei Prozent entfielen auf Rot, gut 40 Prozent auf Gelb und rund 35 Prozent auf Grün. Bei gut 20 Prozent lautete die Einstufung "Prüfen", weil ohne zusätzliche Unterlagen keine nähere Einordnung möglich war.

Wie viele unterschiedliche Aussagen hinter den Fundstellen stehen, lässt sich laut Hsag nicht verlässlich beziffern. Identische oder ähnliche Formulierungen können auf mehreren Seiten vorkommen. Besonders häufig fand das System allgemeine Umweltaussagen ohne ausreichenden Nachweis, darunter Begriffe wie "umweltfreundlich", "öko", "grün", "nachhaltig" oder "klimafreundlich".

Erst finden, dann bewerten

Das System erfasst die Inhalte eines Webauftritts, extrahiert Texte aus HTML-Seiten und PDF-Dokumenten und gleicht sie mit einem hinterlegten Prüfkatalog ab. Jede Fundstelle wird einer Kategorie zugeordnet und mit Quelle und Textstelle in eine Ergebnisliste übernommen.

Rot kennzeichnet Aussagen, die nach Einschätzung der Hsag vorrangig geprüft werden sollten, Gelb steht für mittleren Prüfbedarf. Grün bezeichnet Fundstellen, bei denen das System nach den hinterlegten Kriterien zunächst keine Auffälligkeit erkennt. "Prüfen" steht für Fälle, bei denen zusätzliche Unterlagen wie Herkunftsnachweise oder Zertifikate nötig sind.

Die Einteilung ersetzt keine abschließende rechtliche Bewertung. Auch die Hsag weist darauf hin, dass die Fundstellen anschließend fachlich oder juristisch geprüft werden müssen.

Hoher interner Aufwand bei Stadtwerken

Nach Erfahrungen der Hsag sind bei der Prüfung von Umweltclaims häufig mehrere Bereiche gleichzeitig eingebunden, darunter Marketing, Kommunikation, Vertrieb, Produktmanagement und Recht.

Zusätzlichen Aufwand können ältere Inhalte verursachen. Nach Erfahrung der Hsag finden sich dort auch Formulierungen, die vor Jahren eher beiläufig oder werblich aufgenommen wurden und nun erneut geprüft werden müssen.

Menschliche Kontrolle bleibt Teil des Prozesses

"Wir übernehmen vor allem den quantitativen Teil der Arbeit – das Finden und Sortieren", sagt Ignat Biber, Manager Marketingberatung bei der Hsag. Unternehmen könnten ihre Ressourcen anschließend gezielter auf die inhaltliche und rechtliche Bewertung konzentrieren.

Die Ergebnisse würden zusätzlich manuell kontrolliert. Eine vollständige Gewähr, dass sämtliche relevanten Aussagen erkannt werden, könne der Dienstleister jedoch nicht geben. Nach Angaben der Hsag ist das System bewusst vorsichtig und streng eingestellt.

Bestandsaufnahme vor dem Stichtag

Mit der einmaligen Bestandsaufnahme ist das Thema nicht erledigt. Neue Tarifseiten, Kampagnen und Produktinformationen können weitere Umweltaussagen hervorbringen, die ebenfalls den neuen Vorgaben entsprechen müssen. Mit dem 27. September rückt zunächst jedoch der Stichtag für die neuen Vorgaben in den Mittelpunkt.

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