Der Cloud-Markt zählt laut IT-Dienstleister Cloud&Heat zu den lukrativsten Branchen überhaupt.

Der Cloud-Markt zählt laut IT-Dienstleister Cloud&Heat zu den lukrativsten Branchen überhaupt.

Bild: © Gorodenkoff/AdobeStock

Das geplante Gesetz soll die Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichten, Risikoanalysen anzufertigen und entsprechende Maßnahmen für eine Verbesserung der Resilienz vorzusehen.

Im KRITIS-DG soll damit erstmals der physische Schutz kritischer Infrastrukturen geregelt werden, während ihre IT-Sicherheit weiterhin Gegenstand des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) ist.



 



Journalisten hatten vor Verbänden und Politik Kenntnis

Dem eco Verband der Internetwirtschaft störte dabei besonders, dass nur ausgesuchte Pressevertreter vor der Ressortabstimmung den Referentenentwurf einsehen durften.

Weder betroffenen Institutionen und Verbänden, noch Zivilgesellschaft oder auch den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag sei der Entwurf vorher zugänglich gemacht worden, so die Kritik.

Bisherige KRITIS-Verordnung soll abgelöst werden

„Wir verlangen, dass wir an diesem Prozess angemessen beteiligt werden“, sagt eco Vorstand Infrastruktur und Netze Klaus Landefeld.

Dies sei umso wichtiger, als auch der Einsatz kritischer Komponenten bei den Betreibern konkretisiert werde, gleichzeitig zum KRITIS-Dachgesetz auch die Umsetzung der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2UmsuCG) erfolgen soll und eine neue Rechtsverordnung ermächtigt wird, die die bisherige KRITIS-Verordnung ablöst.

Intransparentes Vorgehen

„Soweit wir erkennen können, ist die künftige Verordnung zur Identifizierung kritischer Anlagen noch gar nicht absehbar, und das Verantwortungsgeflecht der Aufsichtsbehörden wird auch nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt", bemängelte Landefeld.

Die Internetwirtschaft brauche keinen Wildwuchs an Sicherheitsanforderungen, sondern objektive, sachgerechte und angemessene Vorgaben. "Dass die Einbindung betroffener Kreise selbst in solchen für uns essentiell wichtigen Gesetzgebungsverfahren nicht funktioniert, ist enttäuschend und entspricht jedenfalls nicht dem Koalitionsvertrag“, so Landefeld weiter. (sg)

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