Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli war eindeutig im Ziel, aber vage in der Methode. Für Kunden außerhalb der Pflichteinbaufälle soll ein kostengünstiges und cybersicheres "Smart Meter Light" kommen – was das technisch bedeutet, ließ das Papier offen.
Drei Wochen später hat die Smart-Meter-Initiative (SMI) – getragen von den Energieanbietern Octopus Energy, Rabot Energy, Ostrom und Tibber – ein Konzeptpapier vorgelegt, das diese Frage erstmals systematisch aufdröselt. Das Ergebnis: Es gibt nicht eine Lösung, sondern mindestens drei. Jede Alternative hat unterschiedlichen Stärken, Schwächen und Zeithorizonte.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte der ZFK auf Anfrage mit, es werde "die verschiedenen Möglichkeiten eines Smart-Meter-Light im nächsten Schritt vertieft analysieren". Einen Entwurf für die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wolle man "in der zweiten Jahreshälfte vorlegen". Das sei zwar "sehr ambitioniert, aber natürlich erreichbar", sagt ein Sprecher. Einen konkreten Termin nannte das Ministerium allerdings nicht.
Doch was steckt technisch überhaupt hinter dem Begriff? Und welches Konzept hat überhaupt eine Chance? Die ZFK bietet Hintergrund zur Debatte.
Zwei Drittel der Messstellen ohne Perspektive
Das MsbG verpflichtet zum Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) nur für rund ein Drittel aller Messstellen: Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden (kWh), Betreiber steuerbarer Anlagen nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes sowie Erzeugungsanlagen ab 7 Kilowatt.
Die übrigen rund zwei Drittel – Haushalte ohne Wärmepumpe, Wallbox oder Photovoltaikanlage – gelten als optionale Einbaufälle. Sie bekommen auf absehbare Zeit kein fernauslesbares Messgerät.
Dabei ist die technische Basis längst vorhanden: 28,2 Millionen moderne Messeinrichtungen (mME) sind deutschlandweit verbaut. Das sind rund 52 Prozent aller Messstellen. Sie messen digital, senden aber nicht. Genau in dieser Lücke setzt das Smart-Meter-Light an.
Konzept 1: Der europäische Standardzähler
Das Papier benennt drei technische Wege. Der erste folgt dem sogenannten Linky-Modell: ein Zähler mit integriertem Kommunikationsmodul, wie er in Frankreich (über 37 Millionen installierte Geräte), Italien, Spanien und den Niederlanden im Masseneinsatz läuft. Gateway-Administration, BSI-Sonderzertifizierung und das Smart-Meter-Gateway (SMGW) als separate Hardware entfallen. Der Zähler misst, stempelt zeitlich und sendet verschlüsselt, also ohne zwischengeschaltete Administrationsebene.
In Frankreich und Italien kostet der Messstellenbetrieb je Messstelle und Jahr rund 20 bis 80 Euro. Das ist deutlich weniger als für das deutsche iMSys. Das Branchenpapier hält für Deutschland Jahreskosten von 30 bis 40 Euro für erreichbar.
Doch es gibt einen Haken: Konzept 1 verlangt einen Zählertausch. Von den 28,2 Millionen seit 2016 verbauten mME müssten viele vorzeitig weichen. Das Papier empfiehlt deshalb, den Einbau anlassbezogen zu takten. Zum Beispiel beim Turnuswechsel, im Neubau oder auf Kundenwunsch.
Konzept 2: Sofort verfügbar, rechtlich ungeklärt
Schneller geht es mit Konzept 2: Bestehende mME haben eine Datenschnittstelle über Infrarot, auf die sich marktgängige Auslesegeräte magnetisch aufsetzen lassen. Die Geräte kosten einen niedrigen zweistelligen bis knapp dreistelligen Eurobetrag, der Kunde installiert sie selbst.
Das klingt pragmatisch, scheitert aber heute noch am geltenden Recht. Denn Paragraf 19 Absatz 2 MsbG schreibt vor, dass abrechnungsrelevante Messwerte ausschließlich über ein zertifiziertes SMGW in die Marktkommunikation fließen dürfen. Ohne gesetzliche Öffnung bleibt Konzept 2 daher eine informatorische Lösung, kein Abrechnungssystem.
Dazu kommt eine eichrechtliche Grundfrage: Die mME hat keine synchronisierte Uhr. Den Zeitstempel müsste der Auslesekopf übernehmen. Ob das eichrechtlich überhaupt trägt, müssen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und die Eichbehörden klären. Das Papier hält den Weg grundsätzlich für gangbar, nennt ihn aber "Neuland".
Konzept 3: Stadtwerke-Infrastruktur als Basis
Der dritte Weg nutzt Funknetzwerke, die viele Stadtwerke bereits für die Wasser- und Wärmemessung betreiben: sogenannte Low-Power-Wide-Area-Networks (LPWAN) wie LoRaWAN oder das Funkprotokoll Mioty. Smarte mME ließen sich darüber fernauslesen. Das ginge ohne Mobilfunk oder Kunden-WLAN.
Die Lösung funktioniert überall dort, wo diese Infrastruktur schon steht. Für einen bundesweit wettbewerblichen Einsatz fordert das Papier allerdings eine Bedingung: Wettbewerbliche Messstellenbetreiber müssen diskriminierungsfreien Zugang zu den oft kommunalen LPWAN-Netzen bekommen. Wie sich das umsetzen ließe, ist bislang ungeklärt.
Cybersicherheit: abgestuft statt einheitlich
Alle drei Konzepte teilen ein Argument: Ein Gerät, das nur Messwerte eines einzelnen Haushalts sendet und nicht steuert, trägt ein grundlegend anderes Risiko als eine Infrastruktur, über die Erzeugungsanlagen und Großverbraucher geschaltet werden. Das Papier schlägt deshalb ein abgestuftes Schutzmodell vor: Transportverschlüsselung und Signierung nach Stand der Technik – vergleichbar dem Onlinebanking –, Konformität mit europäischen Anforderungen wie dem Cyber Resilience Act (CRA), aber keinen Zertifizierungszwang durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Darin liegt der Kern des politischen Konflikts. Das BSI sieht außerhalb der zertifizierten SMGW-Architektur keinen Spielraum und pocht auf die Cyberresilienz des Gesamtsystems. Kritiker halten dagegen: Gas-, Wasser- und Wärmezähler laufen schon heute ohne BSI-Sonderregime. In der Praxis funktioniert das.
Mehr dazu auch hier: Smart-Meter-Light – Branchenstreit um Technik spitzt sich zu
Europäischer Druck als Joker
Dass die Debatte weit über Deutschland hinausreicht, zeigt ein geleakter Entwurf der EU-Kommission: Die geplante Verordnung "Future Electricity Bill" schreibt verbindliche Mindestquoten für den Smart-Meter-Rollout fest: mindestens 50 Prozent aller Endkunden bis Ende 2030, 65 Prozent bis Ende 2033.
Als Verordnung würde sie nach Inkrafttreten unmittelbar gelten. Also ohne Umsetzung ins deutsche Recht. Das setzt die selektive, kosten-nutzen-basierte Rollout-Logik des MsbG massiv unter Druck.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht den Zusammenhang: Die Nachschärfung der Rollout-Ziele im MsbG müsse "mit den sich abzeichnenden europäischen Vorgaben gut abgestimmt werden", teilte die Behörde der ZFK mit.
Eine Novelle, drei offene Fragen
Die Ankündigung des Ministeriums setzt erstmals einen Zeithorizont. Drei Fragen werden dabei alles entscheiden: Welches Konzept – oder welche Kombination – soll das MsbG ermöglichen? Wie löst der Gesetzgeber das eichrechtliche Zeitstempelproblem? Und wie fügt sich das Smart-Meter-Light in die absehbaren EU-Vorgaben ein?
Eines steht schon jetzt fest: Massentaugliche Rollout-Prozesse brauchen stabile Rahmenbedingungen. Das ist einer der wenigen Punkte, auf den sich Befürworter und Gegner des Smart-Meter-Light einigen können.