Datennutzungsgesetz – Kommunale Unternehmen bleiben benachteiligt
Zwar verbessern die Bundestags-Abgeordneten das Gesetz. Doch strukturelle Wettbewerbsnachteile bleiben bestehen, beklagt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Der Bundestag hat das Datennutzungsgesetz (DNG) beschlossen. Es regelt erstmals den Umgang mit Daten der kommunalen Unternehmen – vor allem die Pflicht zur Datenteilung, die jedoch nur für kommunale, praktisch nicht für private Unternehmen in der Daseinsvorsorge gelten wird.
Zwar verbessern die Abgeordneten das Gesetz. Doch strukturelle Wettbewerbsnachteile bleiben bestehen, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
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