Stichwort OHG-Eilbeschluss: Was sind die relevanten Änderungen bezüglich des EnWG/EEG-Gesetzespaktets und kann die Branche jetzt in Hinblick auf das Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln aufatmen? Wie beurteilen Sie die Kritik der Verbraucherzentrale, dass die Bürger nun weniger für ihr Geld bekommen bei den intelligenten Messsystemen? Auch die Kanzlei BBH weist darauf hin, dass die Kosten-Nutzen-Analyse von anderen Fakten ausging und somit jetzt nichtig wäre.
Wolfgang Zander, Gründer und Generalbevollmächtigter von BET: Die gesetzlichen Anpassungen sichern – so die Einschätzung wichtiger Branchenvertreter – das stufenweise Vorgehen und die systemische Sicht ab. Zusammen mit der Veröffentlichung der Technischen Eckpunkte und des Stufenmodelldokuments V2.0 gibt es mehr Planungssicherheit für Hersteller und Verwender, um neue Anwendungsfälle für den Einsatz des erweiterten intelligenten Messsystems zu heben. Besonders zu erwähnen ist die Steuerung über den CLS-Proxy-Kanal. Damit könnte der Rollout bei interessanten neuen Kundengruppen beschleunigt werden.
Frank Fleischle, Partner bei der Beratungsgesellschaft EY: Eine Minderung des Kundennutzens sehen wir durch die vorgenommenen Anpassungen nicht. Die Basisfunktionen im Bereich der Messung, Visualisierung und Tarifierung sind für die Pflichteinbaufälle bei reinen Verbrauchern mit den Preisobergrenzen (POG) abgegolten. Hinsichtlich zukünftig neu zu erschließender Kundengruppen mit steuerbaren Verbrauchs-, Speicher- oder Erzeugungsanlagen bedarf es noch einer Schärfung zwischen Standardleistungen innerhalb der POG und Mehrwertdiensten außerhalb der POG. Dies wird in der öffentlichen Diskussion oft an den Kosten für ein höheres Datenvolumen oder dem Einbau einer Steuereinheit festgemacht. Eventuelle Mehrkosten müssen in einer vernünftigen Relation zu dem erhöhten Nutzen stehen – nur dann ist es auch für Kunden interessant.

Frank Fleischle, EY
EY
Herr Fleischle im Barometer setzen Sie viel Hoffnung auf die 450 MHz-Funkfrequenz, diese wird voraussichtlich aber erst 2024 flächendeckend zur Verfügung stehen, ist das nicht ein wenig zu spät?
Fleischle: Der Rollout-Hochlauf für intelligente Messsysteme nimmt gerade erst Fahrt auf und auch die Entwicklung und Marktverbreitung von digitalen Geschäftsmodellen auf dieser Basis steht noch am Anfang. Insofern wäre es wohl ein sinnvolles Szenario, wenn der Ausbau der 450 MHz-Infrastruktur im Gleichlauf mit der zunehmenden Verbreitung von iMSys Plattformlösungen und -Anwendungen erfolgte. Hier hat das verantwortliche Konsortium aber auch noch viel Arbeit vor sich.
Sie bringen darin auch einen Masterplan Digitalisierung ins Spiel, was verstehen Sie darunter, es gibt ja aktuell recht viele Pläne, die Roadmap, das Stufenmodell, worin unterscheidet sich der Masterplan Digitalisierung?
Fleischle: Die Digitalisierung der Energiewende ist ein extrem komplexes Projekt, dessen Ziel nichts weniger als der fundamentale Umbau des Energiesystem ist und daher eines übergeordneten und Masterplans und professionellen Projektmanagements bedarf. Der BMWi/BSI-Roadmap-Prozess dient der strukturierten Klärung der technischen Umsetzung und Standardisierung und ist wichtig für die operative Umsetzung der Digitalisierung. Dem vorgelagert sind aber eine Vielzahl von politischen Vorgaben und daraus abgeleiteten Anpassungen des Ordnungsrahmens erforderlich.
Die Digitalisierung der Energiewende ist daher ein Querschnittsthema, betroffen sind neben dem Energierecht viele weitere Bereiche wie Telekommunikation, Gebäude und Wohnen, Verkehr, Umwelt, um nur die wichtigsten zu nennen. Nur wenn die Regelungen in diesen Bereichen aufeinander abgestimmt sind und ineinandergreifen, kann die Digitalisierung gelingen.
Zander: Am Beispiel der 450 MHz-Funkfrequenz kann man dies gut erkennen, hier wurde nach einem zähen und zeitraubenden Prozess am Ende doch noch die richtige Entscheidung getroffen. Es sind aber beispielsweise im Gebäudebereich noch viele Fragen offen. Ein Masterplan muss neben den inhaltlichen Festlegungen auch beinhalten, wie die betroffenen Akteure einbezogen werden sollen, das heißt welche Strukturen und Prozesse wir hierfür benötigen. Wir brauchen für die Abklärung der offenen Fragen deutlich mehr Tempo. Dies geht nur in einer Projektstruktur, bei der alle Betroffenen strukturiert in den Klärungsprozess einbezogen werden. Für diesen Prozess benötigen wir einen Masterplan.

Wolfgang Zander, BET
BET
Welche Geschäftsmodelle sehen Sie derzeit im Kommen?
Fleischle: Die Mehrspartenabrechnung, vor allem in Mehrnutzerliegenschaften bietet attraktive Potenziale, nicht zuletzt für die Endkunden. Hier können über ein Smart-Meter-Gateway nicht nur mehrere Stromzähler eingebunden werden, sondern zusätzlich die Gas-, Wasser- oder Wärmezähler.
Weiterhin sind jetzt die Voraussetzungen für die Verbreitung von Zeit-, Last- und Marktvariablen Stromtarifen gegeben, wie wir sie im Ausland bereits sehen. Es ist an den Energievertrieben, hier nun entsprechende Angebote zu entwickeln.
Zander: Einen wichtigen Wachstumsbereich sehen wir dabei im stark zunehmenden Bereich steuerbarer privater Wallboxen und Wärmepumpen. Hier können digitale Geschäftsmodelle, die beispielsweise mit Hilfe eines Energiemanagementsystems variable Stromliefertarife in Kombination mit der Nutzung des § 14a EnWG eine wirtschaftliche Optimierung ermöglichen und Deckungsbeiträge erschließen. Hinderlich ist hier oft der im bestehenden § 14a vorgesehene Einbau eines zweiten Zählers oder die nachträgliche Herstellung der IKT-Anbindung von Wallbox bzw. Wärmepumpe zum Zählerschrank.
Um diese Markteintrittsbarriere zumindest bei Neuanlagen zu vermeiden, brauchen wir angesichts der geringen Margen gesetzliche Vorgaben für die IKT-Vernetzung neu errichteter Wallboxen, Wärmepumpen oder Wechselrichter. Diese sollten verpflichtend über IP-basierte Schnittstellen zur Steuerung verfügen. Bei Ihrer Installation sowie bei sonstigen größeren Renovierungen sollte stets zugleich ein LAN-Kabel zum Zählerschrank mitverlegt werden.
Und last but not least, die Kunden: So richtig anfangen können die Bürger mit dem Begriff Smart Meter immer noch nichts. Was müsste hier noch getan werden?
Fleischle: Schon im letzten Barometer wie auch in diesem haben wir dazu einige Aussagen getroffen: Der wesentliche Schlüssel ist hier, dass die Anbieterseite damit beginnt, Mehrwertangebote mit dem intelligenten Messystem als Lösungsbaustein zu vermarkten, zum Beispiel, was jetzt auf der Hand liegt, die Mehrspartenmessung und variable Tarife. Hier können die Verbraucher unmittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen und Mehrwert erkennen und werden beginnen, von diesen Lösungsangeboten Gebrauch zu machen.
Zander: Die Anbieter ihrerseits werden auf die entstehende Nachfrage mit verbesserten Lösungen reagieren und so kommt ein Prozess in Gang, der letztlich zur Martkverbreitung dieser Lösungsangebote führt. Die Zielgruppe auf Verbraucherseite, die am frühesten und ehesten von solchen Angeboten profitieren wird, sind die Prosumer und die ‚Flexumer‘ unter Nutzung zum Beispiel von zeitvariablernTarifen.
Die Fragen stellte Stephanie Gust
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