Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seine Markterklärung von Januar 2020 zum Rollout von intelligenten Messsystemen zurückgenommen. Bis zu einer neuen Markterklärung besteht für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nun keine Pflicht mehr zum Einbau intelligenter Messsysteme.
BDEW
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärte dazu: „Die Rücknahme der Markterklärung aus dem Jahr 2020 kommt nicht überraschend. Es war in Kürze eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln erwartet worden, das die sogenannte Markterklärung des BSI vermutlich - wie bereits das Oberveraltungsgericht (OVG) Münster - für rechtswidrig erklärt hätte."
Die Entscheidung des OVG Münster habe sich sowohl auf die Rechtslage als auch auf den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Markterklärung im Januar 2020 bezogen. "Seitdem haben sich sowohl der Rechtsrahmen geändert als auch die Gerätetechnik deutlich weiterentwickelt. Im Urteil als fehlend bemängelte Funktionen sind nun verfügbar. Einer neuen Markterklärung steht daher nichts im Wege."
Energiewirtschaft will Rollout so schnell wie möglich fortsetzen
Die Bonner Behörde habe die Rücknahme der Markterklärung zugleich mit der Feststellung verbunden, dass die weitere Nutzung und der weitere Einbau der jetzt verwendeten Smart-Meter-Gateways nicht mit Gefahren verbunden seien. "Beides ist daher weiter möglich. Die Grundlagen dafür waren im letzten Jahr mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes geschaffen worden", verdeutlicht Andreae.
Damit der Rollout weiter vorankommen kann, sollte das BSI jedoch möglichst schnell eine neue rechtssichere Markterklärung vorlegen, fordert der Verband. Und weiter: "Die Energiewirtschaft möchte den Rollout so schnell wie möglich fortsetzen und für Letztverbraucher und auch ungesteuerte EEG-Anlagen bis 25 kW mit hohem Tempo voranbringen."
Kein Aussetzen und wertvolle Zeit verlieren
"Aus Sicht des BDEW wäre es kontraproduktiv, den Rollout für Letztverbraucher – wie nun von einigen Stimmen gefordert – vorerst auszusetzen und Anfang 2023 mit einer gemeinsamen Markterklärung für alle Anwendungsfälle freizugeben." So gehe wertvolle Zeit verloren und es sei unklar, ob eine solche Markterklärung, die auch für größere Verbraucher und steuerbare Anlagen gelten würde, in einem Jahr überhaupt schon rechtssicher erfolgen könnte.
"Die Anfang 2019 veröffentlichte Roadmap zu intelligenten Messsystemen, hatte zu Recht einen stufenweisen und in handhabbaren Schritten erfolgenden Rollout vorgegeben, der mit der Kundengruppe der Letztverbraucher bis 100.000 kWh Jahresverbrauch gestartet ist. Von diesem Konsens aller im Rolloutprozess Beteiligten sollte nun nicht abgewichen werden", so Andreae weiter.
Ministerien und Behörden gefragt
Die Energiebranche habe in den letzten Jahren bereits umfangreich in den Rollout intelligenter Messsysteme investiert. „Nun sind die zuständigen Ministerien und Behörden gefragt, die Rahmenbedingungen anzupassen damit der politisch gewollte Rollout endlich erfolgreich voranschreiten kann.“
EMH Metering
Peter Heuell, Geschäftsführer des Gateway-Herstellers EMH Metering, erklärte: "Mit dem Aufhebungsbescheid hat das BSI richtigerweise eine neue Allgemeinverfügung (nach §19 Abs.6 MSBG) erlassen, die bei mindestens drei Herstellern eine sichere Weiternutzung klarstellt und den weiteren Einbau ausdrücklich erlaubt. Die Bundesnetzagentur muss jetzt jedoch schnell für Klarheit sorgen, ob die Preisobergrenzen (POG) für bestehende und neu verbaute, intelligente Messsysteme unverändert abgerechnet werden dürfen."
Erst dann könne man einschätzen, welche Konsequenzen die Aufhebung der Allgemeinverfügung durch das BSI habe. "Eines steht aber fest: Die Sicherheit und Zulässigkeit unseres nach BSI TR-03109-1 Version 1.1 zertifizierten Gateways werden durch die Entscheidung des BSI nicht berührt. Unser Gateway ist zudem schon fit für die nächste Allgemeinverfügung, die wahrscheinlich das Steuern enthalten wird", verdeutlicht Heuell.
Ukrainie-Konflikt erhöht Notwendigkeit zur Beschleunigung des Rollouts
Studien haben Heuell zufolge zuletzt belegt, dass viele grundzuständige Messstellenbetreiber in massiven Schwierigkeiten waren, die Zehn-Prozent-Quote zu erfüllen, die wiederum Vorrausetzung war, um ihre Grundzuständigkeit aufrecht zu erhalten. "Daher rate ich dringend, beim Rollout jetzt am Ball zu bleiben und zumindest die Backendsysteme und CLS-Anbindungen weiter voranzutreiben", so der EMH-Chef.
Sicher sei: Die Infrastruktur zur Digitalisierung der Energiesysteme werde dringend benötigt. Im Koalitionsvertrag habe die Bundesregierung bereits eine Beschleunigung des Rollouts angekündigt. "Der Ukrainekonflikt und die angestrebte Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erhöht diese Notwendigkeit massiv. Die jetzige Verzögerung beim Rollout hat zur Konsequenz, dass das Tempo zu einem späteren Zeitpunkt deutlich ansteigen und das Volumen umso größer sein wird. Darauf sollten sich jetzt alle vorbereiten. Wir werden unsere Fertigungskapazitäten jedenfalls weiter hochfahren, damit wir bereit sind für einen umso dynamischeren Rollout", so Heuell.
Techem
Gero Lücking, Geschäftsführer des wettbewerblichen Messstellendienstleisters Techem Solutions sprach von einem einmaligen Schritt, der eine Zäsur in der Diskussion um die Rahmenbedingungen des Smart-Meter-Rollouts darstelle
"Die Rolle des BSI muss jetzt auf die sicherheitstechnischen Aspekte des Rollouts, den Schutz der kritischen Infrastrukturen und die Fragen der IT-Sicherheit beschränkt werden. Fragen zu den konkreten Energieanwendungsfällen, welche Daten erhoben werden müssen und wie die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen ist, können die Marktteilnehmenden besser als die Behörde beantworten", so seine Forderung.
Vorschlag zur Entlastung des BSI
Über Herstellererklärungen oder Zertifizierungen durch Dritte gemäß den Sicherheitsanforderungen des BSI, analog zu denen der CE-Zertifizierung, könne das BSI entlastet und dem Markt mehr Verantwortung gegeben werden. Lücking: "Der Markt ist näher am Kunden und näher an den Geschäftsmodellen der Energiewende als das BSI. Nur wenn jetzt die Zuständigkeit der Behörde auf ihre Kernkompetenz beschränkt wird, kann dieses Nadelöhr beseitigt und Rechtssicherheit wiederhergestellt werden."
Der Rollout müsse endlich vom Kunden her gedacht und beschleunigt werden. "Dazu müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen grundlegend überarbeitet werden. Der Smart-Meter-Rollout darf nicht mehr vom Pflichtrollout her gedacht werden, denn die Einführung intelligenter Messsysteme ist keine lästige gesetzliche Pflicht sondern eine Chance für Innovation, mehr Kundennutzen und Services und eine Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende“, so der Techem-Solutions-Chef. (sg)



