Digitale Zähler sollen bis 2030 in allen Zählerschränken hängen – die EVM-Gruppe startet jetzt mit dem Einbau intelligenter Messsysteme.

Digitale Zähler sollen bis 2030 in allen Zählerschränken hängen – die EVM-Gruppe startet jetzt mit dem Einbau intelligenter Messsysteme.

Bild: © Sascha Ditscher/EVM-Gruppe

Peter Heuell, Geschäftsführer des Gateway-Herstellers EMH Metering, appelliert an die Politik zu handeln, nachdem die EnWG-Novelle kurzfristig wieder von der Agenda des Wirtschaftsausschuss am 9. Juni gestrichen wurde. Er warnt: „Die EnWG Novelle muss dringend noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Denn sie ist auch die Voraussetzung dafür, dass das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft treten kann und Rechtssicherheit für den Smart-Meter-Rollout entsteht."

Denn die MsbG-Änderungen greifen die Kritikpunkte des Urteils des OVG Münster auf. "Die Verabschiedung des Gesetzes muss jetzt in die Wege geleitet werden. Dafür bleibt nun nicht mehr viel Zeit vor der Sommerpause", bekräftigt Heuell nochmals.

Trauerspiel EnWG

Unterstützung gibt es auch von PPC-Chef Ingo Schönberg: "Das Thema EnWG ist ein erneutes Trauerspiel der Politik. Nachdem schon die Anpassung des §14a „beim Sonntags-Frühstück“ ohne Ersatzlösung abgeräumt wurde, steht nun mit der EnWG-Novelle erneut ohne erklärbaren Grund – abgesehen vom Wahlkampf – ein wichtiges Gesetz in der Warteschleife."

Dabei gebe keine Alternative, als die MsbG-Anpassung noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Die Novelle sei maßgeblich, um die dringend notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und so die bisherigen Verzögerungen im Rollout intelligenter Messsysteme aufzuholen – und zwar von der Klarstellung zur Nutzung eines systemischen Ansatzes bis hin zur Umsetzung von Mehrwertdiensten.

"Klimaschutz erfordert eben nicht nur Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen –  und ohne eine sichere Digitalisierung sind eine nachhaltige Energiewende und E-Mobilität in einer kritischen Infrastruktur einfach nicht möglich", bekräftigte Schönberg.

Verzögerung eher unwahrscheinlich

Die Kanzlei Becker Büttner Held hält eine Verzögerung des EnWG eher für unwahrscheinlich. "Es ist richtig, dass die EnWG-Novelle, wie das gesamte Gesetzespaket, in der aktuellen Sitzungswoche spontan wieder von der Tagesordnung genommen wurde. Die weitere Terminierung sieht aber vor, dass der Bundestagsbeschluss in der letzten Sitzungswoche, der Kalenderwoche 25, erfolgt. In der KW 25 war ohnehin – auch nach dem ursprünglichen Zeitplan – vorgesehen, dass der Bundesrat am 25. Juni über das Gesetzgebungspaket beschließt. Das ist nach wie vor das sehr wahrscheinliche Datum", ist Jost Eder, Partner bei BBH, zuversichtlich.

Inzwischen sind die Themen EnWG und EEG wieder auf der Agenda des Bundestags gelandet, diesmal für den 24. Juni ab 16 Uhr.

Folgen, wenn es keinen Gesetzbeschluss gibt

Denn komme es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einem Gesetzesbeschluss, müsse das ganze Gesetzgebungsvorhaben von dem im September neu gewählten Bundestag vollständig neu begonnen werden. "Das hätte eine erhebliche Zeitverzögerung zur Folge, die sich Deutschland nur schwer leisten kann, da die Umsetzungsfrist der zugrunde liegenden EU-Richtlinie bereits abgelaufen ist", so Eder.

Bewertung geplanter Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes

Die geplanten Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz bieten ihm zufolge ein hohes Maß an Investitionssicherheit für die aktuell bereits eingebauten intelligenten Messsysteme und diejenigen Unternehmen, die den Rollout bereits begonnen haben. "Das ist eine grundsätzlich vernünftige Regelung, über die sich insbesondere die Geräte- und Systemanbieter freuen werden", sagt Eder.

BBH hat einen Großteil der knapp 50 Unternehmen vertreten, die erfolgreich in die Klageverfahren gegangen sind. Diese müssen dann auch entscheiden, ob die „Reparaturarbeiten“ des Gesetzgebers wirklich ausreichen, um alle Kritikpunkte des OVG zu beseitigen, so Eder. Das sei Stand heute noch zweifelhaft. Zwar dürfe das BSI dann einen stufenweisen Rollout umsetzen – eines der bisher zentralen Kritikpunkte des OVG. Andererseits sieht die Konzeption auch des neuen Messstellenbetriebsgesetzes nach wie vor ein voll funktionsfähiges Smart-Meter-Gateway vor.

"Ob das BSI hier auch nach der Neuregelung in Form von technischen Richtlinien Abstriche machen darf, ist zumindest zweifelhaft." In jedem Fall sei es grundsätzlich bedauerlich, dass die vielen weiteren Baustellen des Messstellenbetriebsgesetzes von diesem Schnell-Reparatur-Gesetz vollständig ausgeklammert werden, so Eder. "Mit der ursprünglichen Konzeption, die auf eine Kosten-Nutzen-Analyse zurückgeht, hat der Gesetzgebungsvorschlag jedenfalls nur noch wenig zu tun." (sg)
 

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