„Das Warten hat ein Ende“ hatte sich Projektleiter Arkadius Jarek schon letzte Woche gefreut, als die BSI-Zertifizierung für die Gateways des Mannheimer Gateway-Spezialisten PPC bekannt wurde. Nach eigenen Angaben erster grundzuständiger Messstellenbetreiber in Deutschland erhielt die Netztochter von EnBW daraufhin eine Charge von fünf Geräten. Mit einem davon führte das Karlsruher Prüflabor letzte Funktionstest durch.
Seit dem späten Vormittag (Mittwoch, 19. Dezember) arbeitet das erste intelligente Messsystem in einem Privathaushalt in Reichenbach (Kreis Esslingen). Sobald weitere Gateways zur Verfügung stehen, will die Netze BW auf vorgemerkte Interessenten zugehen. Dazu gehörten insbesondere Städte und Gemeinden, die 2016 am großen Feldtest der Netze BW mit 113 Kommunen und drei Gateway-Herstellern teilgenommen hatten. Viele Bürgermeister und Kämmerer hätten damals schon das Potential entdeckt, dass im digitalen Messwesen liegt, so Jarek. Jetzt komme es darauf an, dass der Markt rasch komfortable Anwendungen anbiete.
Zuvor hatte Eon als wettbewerblicher Messstellenbetreiber bekannt gegeben, am Freitag (14. Dezember) das erste intelligente Messsystem verbaut zu haben.
Weitere Pläne
Auch andere Netzbetreiber haben sich inzwischen zu ihren Ausbauplänen geäußert: Die Stadtwerke München (SWM) wollen den Rollout in der bayerischen Landeshaupstadt im April starten. "Wir werden deshalb im Januar die ersten Schreiben an Kunden verschicken, da laut Messstellenbetriebsgesetz eine Vorankündigungs-Frist von drei Monaten notwendig ist", so ein SWM-Sprecher. Man werde daher nicht auf die Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warten.
Die Netztochter der Rheinenergie hingegen will erst einmal auf die Markterklärung warten, die voraussichtlich am 31. Januar 2019 veröffentlicht werden soll. Erst im Anschluss könne die Rheinische Netzgesellschaft anhand eines Feldtests feststellen, ob die zertifizierten Gateways kompatibel mit dem System ihres Gatewayadministrators GWAdriga sind. "Zudem wartet die RNG auf die Anlage VII des BSI zur technischen Richtlinie TR-03109-1. Eine damit verbundene Veränderung der angedachten Geräteprofile könnte die Rolloutplanung ebenfalls beeinflussen", erklärte ein Sprecher der Rheinenergie.
Erfahrungen sammeln
Innogy Metering will von sofort an die intelligenten Messsysteme bei ausgewählten Kunden installieren. Die Geräte werden im Gebiet des Innogy Verteilnetzbetreibes Westnetz eingebaut, unter anderem in Essen. Nach den Lebenszyklus-Tests wolle man frühzeitig Erfahrungen mit den Systemen im echten Betrieb sammeln.
"Wir freuen uns, dass die Geräte der ersten Generation jetzt endlich verfügbar sind", sagte Gerald Hornfeck, Geschäftsführer der MVV-Energie-Tochter Soluvia Metering. Man habe inzwischen alle Vorbereitungen getroffen und werde die verfügbaren BSI-konformen Geräte zunächst für den wettbewerblichen Messstellenbetrieb verwenden. "Schließlich können wir jetzt unseren Kunden gesetzeskonforme intelligente Messlösungen anbieten und weitere Prozesserfahrungen sammeln. Die Bestellungen haben wir bereits frühzeitig bei den Gateway-Herstellern platziert und wir werden zeitnah mit der Installation beginnen. Wenn weitere Hersteller vom BSI zertifiziert wurden, können auch die Pflichteinbauten intelligenter Messsysteme für den Massenrollout beginnen", so Hornfeck.
Kritik
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt indes, dass die Geräte der ersten Generation gewisse Anforderungen im Messstellenbetriebsgesetz nicht einhalten werden. Zum einen seien hinsichtlich der Visualisierung, als auch der Interoperabilität der intelligenten Messsysteme untereinander noch viele Fragen offen.
Kritisch sieht die Verbraucherzentrale NRW auch, dass die Gateways der ersten Generation nur noch minimale Anforderungen der Technischen Richtlinie erfüllen müssen. Dass beispielsweise der TAF 2 – der zeitvariable Tarif – optional werden soll, wird Haushalte mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen betreffen. Das neue Gerät biete diesen weniger als ihre bisherige Zählerinfrastruktur. Auch sei es für Kunden nicht nachvollziehbar, dass für das Fernauslesen Beträge von bis zu 100 Euro im Jahr verlangt werden.
Mehrwertdienste für Prosumer mit Generation eins nicht umsetzbar
Unabhängig von der optionalen TAF würden die angedachten Mehrwertdienste für Prosumer auf Jahre hinaus nicht umsetzbar sein, da der Einbau der nicht mit den Anforderungen der Technischen Richtlinien konformen Geräte zur Folge habe, dass die in der Kosten-Nutzen-Analyse zugrunde gelegten Energieeinsparungen und Effizienzgewinne so nicht erreicht werden. Denn die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen (TAF 11) liege ganz weit hinten auf dem Plan der Hersteller und des BSI. Auch last- und ereignisvariable Tarife (TAF 3 und 5) sollen erst später hinzukommen. Sie wären aber für Verbraucher mit Batteriespeicher und E-Auto attraktiv.
Mit dem Wegfall der Lastverlagerung und der Mehrwertdienste würden weite Teile des Nettonutzens von 2,6 Mrd. Euro bei den Netzbetreibern wegfallen, rechnet die Verbraucherzentrale NRW vor. Auf diesen Berechnungen beruhe aber die Preisobergrenze für den Ablauf des Rollouts. Zugleich werden Prosumer mit halbfertigen Geräten durch zusätzliche Kosten belastet, so die Kritik. Die Verbraucherzentrale fordert daher eine Anpassung der Preise für die Gateways der ersten Generation, die nicht alle Anforderungen der technischen Richtlinie entsprechen. (sg)
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