Die Smart-Meter-Light-Debatte geht weiter. Nun hat  sich der Branchenverband der Verbraucherschützer eingeschaltet. (Symbolbild)

Die Smart-Meter-Light-Debatte geht weiter. Nun hat sich der Branchenverband der Verbraucherschützer eingeschaltet. (Symbolbild)

Bild: © BNE

Die Debatte um die günstige "Smart-Meter-Light"-Alternative geht weiter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nun eigene Bedingungen vorgelegt. In seinem am 20. August veröffentlichten Positionspapier unterstützt der Verband zwar eine Lösung, die "Verbrauchstransparenz" schafft und den Zugang zu dynamischen Stromtarifen ermöglicht. Der reguläre Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) dürfe dadurch allerdings nicht gebremst werden.

Der Verband sieht in "abgespeckten" Smart Metern dabei eine Chance, auch Haushalte ohne Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Elektroauto an der Digitalisierung des Energiesystems zu beteiligen. Einen pauschalen Vollrollout lehnt der VZBV ab. Wo der Nutzen für Netzbetrieb und Energiewende gering ist, müssten die Kosten durch einen erkennbaren Mehrwert für Verbraucher gerechtfertigt werden.

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Freiwillig und deutlich günstiger

Für optionale Einbaufälle sollen Verbraucher selbst entscheiden, ob sie einen fernauslesbaren Zähler nutzen wollen. Ein Smart-Meter-Light dürfe nicht zum Umweg in einen Vollrollout werden. Den regulären Rollout bei den Pflichteinbaufällen halten die Verbraucherschützer dagegen für eine wichtige Voraussetzung der Energiewende.

Das System müsse "deutlich kostengünstiger als ein Smart-Meter" sein, schreibt der VZBV. Eine gesetzliche Preisobergrenze könne dies absichern. Zugleich müsse der spätere Wechsel zu einem intelligenten Messsystem mit Steuerungsfunktion einfach und kostengünstig möglich sein. Der Bedarf eines Haushalts kann sich etwa durch eine Wallbox oder Wärmepumpe ändern.

Auch bei der Datennutzung verlangt der Verband klare Regeln. Das Smart-Meter-Light müsse der Datenschutz-Grundverordnung genügen. Verbraucher müssten wissen, welche Daten erhoben werden, wer darauf zugreifen kann und wofür sie verwendet werden.

Abrechnung muss eichrechtskonform sein

Der VZBV legt sich bei der Umsetzung nicht auf einen Weg fest. Die Varianten – vom europäischen Standardzähler über ein optisches Auslesegerät bis zu einer modernen Messeinrichtung mit eigener Funkanbindung – sollten ergebnisoffen geprüft werden. Das System soll viertelstundenscharfe Werte liefern und damit dynamische Tarife, gemeinschaftliche Energienutzung und mehr Verbrauchstransparenz ermöglichen.

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Eine zentrale Hürde bleibt das Eichrecht. Der VZBV fordert nachvollziehbare, manipulationssichere und überprüfbare Messwerte. Zugleich soll das Smart-Meter-Light keine Anlagen steuern. Für die Cybersicherheit verlangt der Verband europäische Vorgaben, plädiert aber für risikoadäquate Standards, weil keine Steuerung vorgesehen sei.

Weitere Verbraucherrechte müssten gesetzlich verankert werden. Für fehlerhafte Abrechnungen, technische Mängel oder Datenschutzverstöße brauche es wirksame Beschwerdemöglichkeiten. Außerdem müsse ein Anbieterwechsel ohne Hardwaretausch oder zusätzliche Umrüstung möglich sein.

VDE setzt auf bestehende Infrastruktur

Doch in der Branche gibt es auch Widerstand. Der Elektrotechnikverband VDE stellt sich gegen einen zusätzlichen Technologiepfad. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) warnten in einem Papier Mitte Juli sogar vor parallelen "Light"-Lösungen.

Neue Geräte, Standards und Prozesse würden Ressourcen binden, die für den laufenden Rollout gebraucht würden, sagt Frank Borchardt, Leiter des Fachbereichs "Metering und Digitalisierung" beim VDE FNN. "Ohne einheitliche Standards enden wir im Chaos", lautet seine Warnung.

Rollout frühestens 2030

Als Alternative verweist der VDE auf die im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankerte 1:n-Anbindung. Dabei kommuniziert ein Smart Meter Gateway mit mehreren digitalen Stromzählern. Die Lösung sei verfügbar, erprobt und besonders für Mehrfamilienhäuser geeignet.

Spätere Steuerungsfunktionen ließen sich darüber hinaus ergänzen, ohne den Smart Meter auszutauschen. Für einen Endkunden im Mehrfamilienhaus nennt der VDE FNN bei Fernauslesung 30 Euro pro Jahr; eine moderne Messeinrichtung ohne Fernauslesung koste 25 Euro.

Der im August veröffentlichte VDE-FNN-Impuls bewertet die drei Vorschläge der Smart-Meter-Initiative als nicht kurzfristig marktreif. Für neue Geräteklassen wären Standardisierung, Zulassung, Sicherheitsinfrastrukturen und die Einbindung in Marktprozesse nötig. Markttests könnten frühestens 2028 beginnen, ein breiter Ausbau wäre damit frühestens ab 2030 realistisch.

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