Die Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme ist gestaffelt und soll bis Ende 2032 abgeschlossen sein. Wichtig: Die Verpflichtung gilt nur für Messstellen mit einem Jahresverbrauch ab 6000 Kilowattstunden (kWh).
Wird weniger verbraucht, kann es sich je nach Gegebenheiten zwar rechnen, einen Smart Meter einbauen zu lassen, allerdings erfolgt dies dann eben nicht verpflichtend – sondern freiwillig.
Vorgeschrieben ist dieser darüber hinaus nur für Anschlussnutzerinnen und -nutzer mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen sowie Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt (kW).
Zuständig ist in der Regel der grundzuständige Messstellenbetreiber, meist der örtliche Netzbetreiber, im Unterschied zum wettbewerblichen Messstellenbetreiber. All das dürfte privaten Haushalten weniger geläufig sein als der Branche.
Eindruck amtlicher Schreiben
Genau hier setzen viele Briefe an, die Haushalte derzeit erreichen. Sie nennen meist eine Pflicht, eine Frist und erwecken den Eindruck, es müsse zeitnah ein – kostenpflichtiger – Smart Meter eingebaut werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) etwa erklärt auf Anfrage, sie erhalte derzeit zahlreiche Beschwerden zu Schreiben, die mit "Deutsche Messwesen" überschrieben seien. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichteten, dass die Briefe bei ihnen zunächst den Eindruck von amtlichen Schreiben erweckt hätten.
"Dazu trägt nach unserer Einschätzung bereits der Name bei: 'Deutsche Messwesen' klingt nach einer staatlichen Stelle", sagte Gregor Hermanni, Referent Energierecht, der ZFK. Inzwischen erhielten Haushalte zudem Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis, es liege noch keine Rückmeldung vor, so Hermanni.
BBH: "Im Ergebnis Werbung"
Jan Hendrik vom Wege, Partner der BBH-Gruppe, nennt zwar nicht explizit "Deutsche Messwesen", aber aus seiner Sicht sind solche Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber "geschäftliche Handlungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und damit im Ergebnis Werbung".
Ob sie zu beanstanden sind, hänge davon ab, ob sie irreführend oder aggressiv seien. Diese Frage sei für jedes Schreiben gesondert zu beantworten.
Allerdings betont der Rechtsanwalt: "Laufende Entgelte, Mindestlaufzeiten und sonstige Kosten werden jedoch häufig nur im Kleingedruckten oder gar nicht hinreichend transparent dargestellt." Die konkrete Kostenstruktur bleibe für den durchschnittlichen Verbraucher daher oft unklar, resümiert vom Wege.
Stadtwerke warnen Kundschaft
Bonn Netz, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Bonn, warnt deshalb per Pressemitteilung: Aktuell meldeten sich Kundinnen und Kunden bei Bonn Netz, da sie Schreiben zum Smart-Meter-Einbau erhalten. "Diese Briefe stammen nicht von unserem Messstellenbetrieb."
Der Netzbetreiber rät, sich "von Angeboten wettbewerblicher Messstellenbetreiber nicht unter Druck setzen zu lassen". Auf Nachfrage bestätigte ein Unternehmenssprecher der Stadtwerke Bonn den Vorgang, nannte jedoch keinen Namen.
"Bislang haben wir mehr als zehn Anfragen zu dem Thema erhalten", sagte der Sprecher. Wirtschaftliche Schäden seien bislang nicht bekannt. "Damit es dazu auch nicht kommt, haben wir die Pressemitteilung veröffentlicht."
Eine Information an Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale hat Bonn Netz nach eigenen Angaben nicht vorgenommen, da das Thema der Branche insgesamt bekannt sei.
Wettbewerb nimmt zu
Doch könnte es in Zukunft an Brisanz gewinnen. Belastbare Zahlen zum Umfang der Versendungen lägen BBH zwar nicht vor, aber: "Nach den uns vorliegenden Informationen lässt die Aktivität wettbewerblicher Messstellenbetreiber nicht nach, sondern nimmt eher zu", führt Jurist vom Wege aus.
Das sei in einem offenen Markt "grundsätzlich nichts Schlimmes", der Wettbewerb im Messwesen sei grundsätzlich legitim und gewollt, so vom Wege. Ähnlich äußert sich Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW: "Wettbewerb beim Smart-Meter-Einbau ist ausdrücklich erwünscht, gerade dort, wo grundzuständige Betreiber langsam sind."
Wir erwarten aber, dass grundzuständige Betreiber ihre eigenen Pflichten ernst nehmen und ein funktionierendes Angebot machen.
Es würden keine Empfehlungen an Unternehmen gegeben, dennoch sieht Hermanni die grundzuständigen Betreiber in einer Pflicht. "Wir erwarten aber, dass grundzuständige Betreiber ihre eigenen Pflichten ernst nehmen und ein funktionierendes Angebot machen."
Die Verbraucherzentrale erwarte, dass diese ihre eigenen Aufgaben ernst nehmen und ein funktionierendes Angebot machen. Preisblätter mit voraussichtlichen Preisen für mindestens drei Jahre seien jährlich bis zum 31. Oktober zu veröffentlichen.
Der BBH verweist darauf, dass die Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb den streng regulierten gesetzlichen Preisobergrenzen nach § 30 MsbG unterliegen. Und Hermanni unterstreicht: "Wo diese Pflichten erfüllt sind, fällt Verbraucher:innen der Vergleich leichter, und die Verunsicherung durch fremde Werbeschreiben dürfte geringer ausfallen."
Keine Reaktion, kein Vertrag
Wettbewerb beim Smart-Meter-Einbau kann den seit Jahren lahmenden Rollout beschleunigen, wenn Akteure frei und informiert entscheiden können. Wer allerdings einen Brief mit Frist erhält, sollte diesen zunächst prüfen – insbesondere private Haushalte. Helfen kann auch, beim grundzuständigen Betreiber nachzufragen.
Laut Verbraucherzentrale NRW müssen Haushalte auf ein solches Schreiben nicht reagieren: "Wer auf das Schreiben nicht reagiert, schließt keinen Vertrag. Ohne Vertrag hat der Anbieter auch kein Recht, die Messstelle umzubauen oder Zutritt zu verlangen." Verbraucherinnen und Verbraucher dürften ihren Messstellenbetreiber frei wählen.