Der ordnungsgemäße und sichere Betrieb von Energieinfrastrukturen ist für Stadtwerke schon heute selbstverständlich. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung technischer Mindeststandards, um einen sicheren Netzbetrieb zu garantieren. Im Kontext der Stromnetze sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber die Grundlagen, die auf die Einhaltung der einzuhaltenden Prozesse und technischen Mindeststandards verweisen, mit dem Ziel, einen sicheren Netzbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.
Neben dem Geschäftsfeld der klassischen Energienetze stoßen Stadtwerke in den letzten Jahren zunehmend in die Erschließung neuer Infrastrukturthemen vor. Speziell dazu gehören in jüngster Vergangenheit der Aufbau von LoRaWAN-Netzen. Oft als interne Projekte gestartet, sind viele Stadtwerke längst damit beschäftigt, Dritten wie Unternehmen und Kommunen ihr Netz zu öffnen. Um auch in den nächsten Jahren dauerhaft einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten und die Rolle des LoRaWAN-Netzbetreibers wahrzunehmen, macht es für das Stadtwerk ebenfalls Sinn, eine TAB für das eigene LoRaWAN-Netz zu veröffentlichen.
Weiterentwicklung der TMA geplant
Aus diesem Grund hat die Items GmbH aus Münster als IT-Dienstleister im Bereich LoRaWAN-Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit einzelnen Kunden eine erste Version für technische Mindestanforderungen, kurz TMA, entwickelt, die LoRaWAN-Netzbetreiber für die Öffnung ihrer Netze verwenden können. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Münster und vier weiteren Standorten, ist ein Tochterunternehmen mehrerer Stadtwerke und bietet den IT-Infrastrukturbetrieb, die Einführung, Betreuung sowie Weiterentwicklung von Anwendungssystemen und Prozess-Services an. Zudem unterstützt Items viele Stadtwerke bei der Digitalisierung von Städten und Regionen.
„Wir stellen bei unseren Kunden ein zunehmendes Interesse fest, eigene LoRaWAN-Netze für Dritte zu öffnen“, sagt Alexander Sommer, Leiter des Bereichs Innovation & Transformation der items GmbH. „Somit möchten wir unsere Kunden mit der ersten Version der TMA beim nächsten Schritt zum LoRaWAN-Netzbetreiber unterstützen und einen Beitrag für einen sicheren LoRaWAN-Netzbetrieb leisten.“
Nach Aussagen von Items sollen die TMA für LoRaWAN-Netzbetreiber regelmäßig überarbeitet werden. Neben den LoRaWAN-Kunden der Items bietet man diese auch Dritten gegen eine einmalige Gebühr an. Um auch in Zukunft von den Neufassungen der TMA profitieren zu können, sei der Abschluss eines TMA-Servicevertrags möglich. (sg)
