Einfach zur PV-Anlage auf dem Dach: Hausbesitzer senden Fotos vom Dach an den Kundenberater. In wenigen Minuten wird per KI die passende Solaranlage geplant. Anschließend kommt es zum Beratungsgespräch über ein Videotelefonat. Im dritten Schritt überprüft ein Monteur vor Ort, ob alle Maße stimmen.

Einfach zur PV-Anlage auf dem Dach: Hausbesitzer senden Fotos vom Dach an den Kundenberater. In wenigen Minuten wird per KI die passende Solaranlage geplant. Anschließend kommt es zum Beratungsgespräch über ein Videotelefonat. Im dritten Schritt überprüft ein Monteur vor Ort, ob alle Maße stimmen.

Bild: © tl6781/AdobeStock


„Mit den Verordnungsermächtigungen kann die Bundesregierung sowohl bei einer Gefahrenlage anordnen sämtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen vom Internet zu trennen als auch ohne eine solche steuerbare Verbrauchseinrichtungen abkoppeln – auch bei Bestandanlagen", fasst Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) das Problem aus seiner Sicht zusammen.

Und weiter: "Schon technisch ist völlig unklar, wie das erfolgen soll. Gleichzeitig ist die Maßnahme nicht geeignet, die Gefahren zu bannen. Offen bleibt außerdem, was konkret als Gefahrenlage gilt. Solche uferlosen Ermächtigungen sorgen für Willkür und so für Verunsicherung statt Sicherheit. Nötig sind vielmehr praktikable, klare und transparente Regelungen.“  Daher haben zwölf Verbände, darunter der BNE, der Automobilverband VDA, der Bundesverband Windenergie BWE, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie BDH und auch der Industrieverband VMDA dem Bundeswirtschaftsministerium einen Brief geschrieben, der der ZfK vorliegt.

Hintergrund

Konkret geht es um die geplante Neuregelung in § 95 Nr. 2a EEG 2023-E (Solarpaket I Artikel 1 Nr. 49). Durch diese Regelung soll die Bundesregierung bei „unverhältnismäßigen Gefahren“ ermächtigt werden, ohne Zustimmung des Bundesrates für sämtliche Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und unabhängig von der installierten Leistung und Anlagengröße festzulegen, dass die Anlagen nicht mehr direkt mit dem Internet verbunden sein dürfen.

Die Ermächtigungsnorm beinhaltet laut den Unterzeichnern sogar, dass die Rechtsverordnung rückwirkend für alle Anlagen erlassen werden darf. "Eine solche Verordnung könnte von einer künftigen Bundesregierung genutzt werden, um auf einen Schlag sämtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen und moderne Energiemanagementsysteme, die in Einklang mit der Neuregelung nach § 19 (2) MsbG betriebliche Daten über eigene sichere Kanäle kommunizieren, in ihrer Funktion massiv einzuschränken", so die Befürchtung. "Wir halten einen derartigen Eingriff in den Bestandsschutz überdies für verfassungswidrig", so das Fazit der zwölf.

"Ausufernd und bedrohlich"

Ähnliches gelte für die Verordnungsermächtigung, die in § 19 Abs. 2 Satz 2 MsbG-E eingefügt werden soll. Hier sei überdies vorgesehen, dass die Bundesregierung ohne parlamentarisches Verfahren künftig für alle Speicher, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen (sowie ggf. weitere Verbraucher) einseitig festlegen darf, dass diese Komponenten nicht mehr direkt mit dem Internet verbunden sein dürfen.

Hierzu ist nach Auffassung der Unterzeichner nicht einmal eine Gefahr notwendig. "Eine derart digitalisierungsfeindliche Ermächtigungsnorm ist für die Branche nicht akzeptabel. Alleine die Existenz einer derartigen Ermächtigungsverordnung, die es ermöglicht, bestehende Internetnutzungen rückwirkend zu verbieten, erscheint ausufernd und bedrohlich", so die Schlussfolgerung in dem Brief. Die Unterzeichner verweisen daher darauf, "die konkreten Hintergründe dieser Regelungen im Dialog mit der Branche und dem Parlament zu diskutieren und nicht derartig weitreichende einseitige Verordnungsermächtigungen kurzfristig und ohne Rücksprache mit den betroffenen Akteuren zu implementieren."

Kontra

Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des Gateway-Herstellers PPC, hat für den Brief wenig Verständnis. Schließlich hätten die Verbände  dafür gesorgt, dass das marktdienliche Schalten aus der Pflicht für das intelligente Messsystem herausgenommen wurde. Sprich, schafft es ein Hacker durch einen erfolgreichen Cyberangriff viele Anlagen gleichzeitig zu schalten, die jetzt mit der Novelle des Messstellenbetriebsetzes per Internet und nicht mehr sicher über das Smart-Meter-Gateway angebunden sind, gebe es kaum mehr noch eine Chance, einen Blackout zu vermeiden. Einzige Möglichkeit sei es dann nur noch, wenn der Netzbetreiber die Situation schnell genug erkennt und über den §14a gegensteuern kann und dieser Eingriff dann nicht auch durch die Angreifer verhindert wird.

"Deshalb hat das BMWK via Ermächtigung sich vorbehalten, ggf. diese Regelung später wieder zu ändern. Das ist auch nicht "Digitalisierungsfeindlich". Die Systeme werden auch keinesfalls vom "Internet getrennt" sondern dann ist der sichere Zugang über das intelligente Messsystem für die marktdienliche Steuerung zu nutzen", erläutert Schönberg. Zumal über den §14a EnWG die Anlagen ohnehin an ein Smart-Meter-Gateway angebunden sein müssen, so Schönberg. Die geplanten Regelungen seien sicher nicht Digitalisierungsfeindlich sondern notwendig für eine cyber-sichere Digitalisierung einer verteilten kritischen Infrastruktur. "Erst sorgen die Verbände dafür, dass das marktliche Schalten nicht mehr über den sicheren Weg des intelligenten Messsystems erfolgen muss und jetzt beschweren Sie sich gegen die Ermächtigung, dass im Worst Case doch noch Vorgaben zur sicheren marktlichen Steuerung gemacht werden können," so Schönberg wenig verständnisvoll. (sg)

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