Mit der Zahl steuerbarer Erzeugungsanlagen wächst auch der Prüfaufwand für Netzbetreiber. WSW Netz muss 2026 insgesamt 2868 Anlagen auf ihre Steuerbarkeit testen.

Mit der Zahl steuerbarer Erzeugungsanlagen wächst auch der Prüfaufwand für Netzbetreiber. WSW Netz muss 2026 insgesamt 2868 Anlagen auf ihre Steuerbarkeit testen.

Bild: © Rainer Sturm/Pixelio

2803 Photovoltaikanlagen stehen in diesem Jahr auf der Prüfliste der WSW Netz. Hinzu kommen 50 Anlagen auf Basis von Braunkohle, Erdgas oder nicht biogenem Abfall, 14 KWK-, Bio-, Klärschlamm- und Wasserkraftanlagen sowie eine Windenergieanlage. Sieben der 14 Anlagen sind mit Fernwirktechnik ausgestattet. Insgesamt umfasst der diesjährige Steuerbarkeitscheck damit 2868 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 218 Megawatt.

2025 führte der Wuppertaler Verteilnetzbetreiber den Test erstmals durch – damals nur bei wenigen größeren Einspeiseanlagen, überwiegend mit Fernwirktechnik. Bei einzelnen Anlagen traten Probleme auf. Diese konnten laut WSW im Wesentlichen behoben und die Anlagen anschließend erneut geprüft werden.

Dass der Umfang 2026 deutlich steigt, hat auch einen regulatorischen Grund: Seit dem 1. Januar 2026 werden in den jährlichen Steuerbarkeitscheck nach § 12 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch Anlagen unter 100 Kilowatt einbezogen, sofern sie durch den Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbar sind.

Warum Netzbetreiber die Steuerbarkeit testen

Der Steuerbarkeitscheck soll klären, ob Erzeugungsanlagen und Speicher ihre Leistung tatsächlich verändern, wenn der Netzbetreiber dies verlangt. Mit dem Ausbau von Photovoltaik und Windenergie gewinnt diese Fähigkeit an Bedeutung. Bei hoher Einspeisung und begrenzter Aufnahmefähigkeit des Netzes müssen Netzbetreiber Anlagen bei Bedarf zuverlässig abregeln können.

Eine vorhandene Steuerungseinrichtung allein reicht dafür nicht. Entscheidend ist, ob die Anlage auf den Steuerbefehl tatsächlich reagiert.

Nach § 12 EnWG müssen Netzbetreiber entsprechende Tests jährlich durchführen. Erfasst werden Anlagen zur Stromerzeugung und Speicherung ab 100 Kilowatt sowie kleinere Anlagen, sofern sie jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Nach den Leitlinien der vier Übertragungsnetzbetreiber müssen die Tests und die zugehörige Datenübermittlung für 2026 bis zum 30. September abgeschlossen sein.

Kleine PV-Anlagen erschweren den Nachweis

Bei WSW Netz liegt die Herausforderung in diesem Jahr vor allem bei der großen Zahl kleinerer Anlagen. Bei den Photovoltaikanlagen verfügen nur 28 der 2.803 PV-Anlagen nach Angaben des Netzbetreibers über Fernwirktechnik. Viele der übrigen werden über Rundsteuersignale angesteuert.

"Der diesjährige Test stellt besonders bei den kleineren Anlagen, die über Rundsteuersignal gesteuert werden und deren Messwerte nur einmal jährlich ausgelesen werden, die Herausforderung des Nachweises der tatsächlichen Steuerbarkeit", sagt Dirk Aschenbrenner, Leiter Netzführung Strom bei der WSW Netz. Und weiter: "Dieser ist derzeit nur über Stichproben oder die Analyse von größeren Summenmessungen an Netzknoten möglich. Die künftig höhere Verfügbarkeit von intelligenten fernauslesbaren Messsystemen wird diese Situation sicherlich branchenweit verbessern.“

Die Herausforderung liegt demnach weniger in der Aussendung des Steuerbefehls als dessen anlagenscharfer Wirknachweis. Schickt der Netzbetreiber ein Rundsteuersignal an eine Gruppe von Anlagen, erhält er nicht zwangsläufig für jede einzelne Anlage eine unmittelbare Rückmeldung.

Gruppentest statt Einzelprüfung

Die Leitlinien der vier Übertragungsnetzbetreiber berücksichtigen dieses Problem. Anlagen, die nur als Teil einer Steuergruppe angesteuert werden können, müssen im Verbund getestet werden.

Sind nicht alle Anlagen einer Steuergruppe einzeln mit ausreichend hoch aufgelösten Messwerten erfassbar, kann die Wirkung des Steuersignals zum Beispiel an einem Transformator oder einer Übergabestelle gemessen werden. Auf dieser Grundlage soll bewertet werden, welcher Anteil der angesteuerten Anlagen reagiert hat. Ist keine physikalische Reaktion messbar, gilt der Gruppentest als nicht auswertbar.

Bei einzeln messbaren Anlagen ist die Prüfung einfacher. Dort lassen sich die Ist-Werte unmittelbar vor dem Test mit den Werten während der Prüfung vergleichen. Bleibt die erwartete Reaktion aus, gilt der Test als fehlgeschlagen. Der Netzbetreiber soll anschließend geeignete Maßnahmen zur Fehlerklärung einleiten.

Intelligente Messsysteme könnten den Nachweis erleichtern

Eine Verbesserung beim Nachweis erwartet WSW von der zunehmenden Verbreitung intelligenter Messsysteme. Werden Messwerte häufiger erfasst und sind sie aus der Ferne verfügbar, lässt sich genauer nachvollziehen, ob eine Anlage nach einem Steuerbefehl ihre Einspeisung verändert hat.

Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verknüpft Steuerung und Messung enger: § 9 EEG enthält Vorgaben zur Ansteuerbarkeit von Anlagen und bindet die Überprüfung entsprechender Funktionen bei bestimmten Anlagen an den Steuerbarkeitscheck nach § 12 EnWG.

Der Steuerbarkeitscheck ist für Netzbetreiber allerdings mit erheblichem organisatorischem und technischem Aufwand verbunden.

"Insgesamt ist der Test, das Anstoßen der individuellen Fehlerbehebungen an den Einspeiseanlagen und die Dokumentation für den Netzbetreiber organisatorisch und technisch sehr aufwendig“, so Aschenbrenner. Der Leiter Netzführung Strom bei WSW Netz hält den Aufwand dennoch für notwendig. Bereits beim ersten Test im vergangenen Jahr seien individuelle Fehler erkannt, weitgehend behoben und anschließend erneut geprüft worden.

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