Bauen soll einfacher, günstiger und schneller werden. Mit diesem Versprechen hat die Brandenburger Landesregierung aus CDU und SPD eine novellierte Bauordnung vorgelegt, die keine Solarpflicht mehr vorsieht. Derzeit schreibt die geltende Bauordnung vor, dass bei Neubauten mit Dachflächen von mindestens 50 Quadratmetern die Hälfte der Fläche mit Photovoltaik- (PV) oder Solarthermie-Anlagen belegt werden muss – dies gilt aber nur für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude. Gleiches gilt bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Der Landtag soll noch im Juni über den Entwurf abstimmen.
"Das ist einfach nur kurzsichtig, um nicht zu sagen dumm", kommentiert Clemens Rostock, Landesvorsitzender der Brandenburger Grünen. "SPD und CDU in Brandenburg legen die Axt an eine vernünftige, bezahlbare und vorausschauende Energiepolitik." Dort, wo Solaranlagen technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll seien, gebe es bereits Ausnahmen. Es sei deshalb falsch, die Regelung als unzumutbare Belastung darzustellen: "Wer beim Neubau Solarenergie von Anfang an mitdenkt, spart Kosten und macht sich unabhängiger von fossilen Energien."
Mehrheit der Länder baut aus
Ein bundesweiter Vergleich zeigt: Brandenburg ist derzeit der einzige Fall, in dem eine bestehende Solarpflicht aktiv zurückgenommen werden soll. Die Mehrheit der Länder geht den umgekehrten Weg. Baden-Württemberg als Vorreiter hat die Pflicht seit 2022 schrittweise ausgebaut; sie gilt heute für alle Gebäudetypen, Neubauten wie Dachsanierungen.
Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind gefolgt – Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zum 1. Januar 2026 zuletzt auf Dachsanierungen von Bestandsgebäuden ausgeweitet. Schleswig-Holstein verpflichtet seit Beginn des Jahres auch Bauherren von Wohngebäuden zur Installation.
Vier Bundesländer haben bislang keine Solarpflicht eingeführt und planen auch keine: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Hessen und Mecklenburg-Vorpommern diskutieren zumindest Teilregelungen für öffentliche Gebäude, ohne dass konkrete Gesetzentwürfe vorliegen. Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland setzen auf abgestufte Modelle: Pflicht für Gewerbe- und öffentliche Bauten, für Wohngebäude hingegen nur eine Vorbereitungspflicht – sogenannte "PV-ready"-Vorgaben.
Politisches Signal mit Sprengkraft
Dass Brandenburg als einziges Land aktiv zurückrudert, ist kein Zufall. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU und SPD findet sich keine bundesweite Solarpflicht mehr – die frühere Ampel-Koalition hatte eine solche für gewerbliche Neubauten noch geplant, aber nie umgesetzt. Dieser bundespolitische Kurswechsel dürfte CDU-geführte Landesregierungen bestärken, ähnliche Fragen zu stellen.
Für die kommunale Energiewirtschaft ist das relevant: Stadtwerke und kommunale Versorger, die auf den Ausbau von Mieterstrom-Modellen und dezentraler Dachflächen-PV setzen, verlieren mit solchen Rückschritten Planungssicherheit.
Hinzu kommt ein europarechtliches Problem: Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, neue öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche bis Ende 2026 mit Solaranlagen auszustatten – also genau jene Gebäudekategorien, für die Brandenburg die Pflicht gerade streichen will.
Ein echter Trend ist die Brandenburger Entscheidung also noch nicht. Aber ein Vorbote könnte sie sein.


