Das Hin und Her um die Rahmenbedingungen für neue Großbatteriespeicher geht offenbar weiter. Nun plant das Bundesbauministerium die bauplanungsrechtlichen Vorgaben für Batteriespeicher nachzuschärfen. Unter anderem soll es einen festen Abstandskorridor für entsprechende Anlagen geben.
Laut einem aktuellen Referentenentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs sollen Batteriespeicher künftig nicht mehr unmittelbar an Umspannwerken oder Kraftwerken errichtet werden dürfen, sondern in einem definierten Abstand von etwa 100 bis 200 Metern.
Privilegierung im Außenbereich
Damit konkretisiert das Ministerium die bereits Ende 2025 eingeführten Regelungen zur Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich. Diese sehen vor, dass eigenständige Großspeicher nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig sind – etwa in räumlicher Nähe zu energiewirtschaftlicher Infrastruktur, mit Mindestleistungen und Flächenbegrenzungen.
Der geplante Abstandskorridor dürfte die Standortsuche weiter verkomplizieren. Schon die bisherigen Vorgaben – etwa die 200-Meter-Nähe zu Umspannwerken – gelten in der Praxis als restriktiv und schwer umsetzbar.
Nach Kritik verschärft
Hintergrund ist ein politisches Regel-Wirrwarr: Ursprünglich sollten Batteriespeicher weitgehend privilegiert werden, um den Ausbau zu beschleunigen. Nach Kritik an möglichen Eingriffen in den Außenbereich wurden die Regeln jedoch deutlich verschärft und stärker an konkrete Standortkriterien geknüpft.
Mit dem neuen Korridor setzt das Bauministerium diesen Kurs fort. In der Branche stößt der Vorstoß dagegen auf Skepsis. Verbände wie BVES und BNE warnen seit Monaten vor wachsender regulatorischer Komplexität und steigenden Investitionsrisiken.
Knappe Flächen weiter verknappt
Projektentwickler verweisen zudem darauf, dass zusätzliche Abstandsregeln die ohnehin knappen Flächen in unmittelbarer Nähe zu Netzanschlusspunkten weiter verknappen könnten. Aus ihrer Sicht droht damit eine weitere Verschärfung der Standortsuche für Großspeicher.
Die vorgeschlagene Änderung gehe an den Bedürfnissen der Praxis "vollkommen vorbei" und zerstöre das "letzte bisschen an Planungssicherheit", auf das sich Projektentwickler noch gestützt hatten, kommentiert etwa Julia Wulff, Rechtsanwältin für Umwelt- und Planungsrecht bei der Kanzlei Taylor Wessing, auf der Plattform Linkedin.
Zahlreiche, in den letzten drei Monaten mit hohem Arbeitsaufwand vorbereitete und eingereichte Bauvoranfragen und Bauanträge verlören damit plötzlich ihre Grundlage. Noch herrscht in der Branche die Hoffnung, dass das Ministerium die Regeln anpasst. Nun haben die Verbände bis Ende April Zeit, sich zu äußern.



