Voraussichtlich am Donnerstag werden Union und SPD das sogenannte Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschließen.

Voraussichtlich am Donnerstag werden Union und SPD das sogenannte Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschließen.

Bild: © Levgen Skrypko/AdobeStock

Überraschung im Bundestag: Schwarz-Rot hat es sich bei Erleichterungen für Batteriespeicher im Außenbereich offenbar anders überlegt. Noch vor wenigen Tagen änderten die Koalitionäre das Baugesetzbuch dahingehend, dass die Errichtung von Batteriespeichern mit einer Speicherkapazität von mindestens einer Megawattstunde (MWh) vereinfacht wird. Dies wurde im Zuge der sogenannten EnwG-Novelle so beschlossen.

Nun wollen Union und SPD dies wieder einkassieren. Stattdessen soll der Bau von Batteriespeichern prinzipiell nur noch dann privilegiert werden, wenn die Speicher vorhandene Erneuerbaren-Anlagen wie Windenergie- oder Photovoltaik-Anlagen ergänzen. "Es wird davon ausgegangen, dass Batteriespeicher, die vorhandene Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen ergänzen, grundsätzlich system- und netzdienlich sind", heißt es in der Begründung. Die Passage soll im Rahmen des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes noch in dieser Woche vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden.

Fokus auf netzdienliche Batteriespeicher

Wichtig dabei: Der Batteriespeicher muss explizit "im räumlich-funktionalen Zusammenhang" mit der Erneuerbaren-Erzeugungsanlage stehen. Wobei Räumlichkeit relativ ist. "Sind zum Beispiel in der unmittelbaren Nachbarschaft der Anlage keine Flächen für den Speicher vorhanden oder eignen diese sich nicht für die Belegung mit einem Batteriespeicher, kann auch die erste geeignete, aber etwas weiter entfernte Fläche noch als im räumlich-funktionalen Zusammenhang stehend angesehen werden", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unter Funktionalität verstehen die Autoren, dass der Speicher die Erzeugungsanlage technisch und wirtschaftlich ergänzt. "Die zulässige Größe und Kapazität des Batteriespeichers hängen dabei von der Größe und Leistung der Erneuerbare-Energien-Anlage ab, der er beigestellt wird", heißt es im Text. "Es ist anzunehmen, dass der Batteriespeicher einen Anteil der von der Erneuerbare-Energien-Anlage erzeugten Energiemenge im Tagesverlauf zu Zeiten niedriger Strompreise einspeichert, um diese in Zeiten höherer Strompreise wieder in das Netz abzugeben."

Batteriespeicher, die diese Voraussetzung nicht mitbringen und trotzdem entsprechend privilegiert werden wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen. Sie müssen in einer Entfernung von höchstens 200 Metern zur Grundstücksgrenze einer Umspannanlage (Höchst- zu Hochspannung oder Hoch- zu Mittelspannung) stehen. Als Alternative wird die Nähe zu einem Kraftwerk mit einem einer Leistung von mindestens 50 Megawatt (MW) genannt.

Zudem muss der Speicher seinerseits über eine Leistung von mindestens 4 MW verfügen. Und: Die Fläche, die entsprechend zugelassene Batteriespeicher samt Nebenanlagen und Freiflächen beanspruchen, darf nicht 0,5 Prozent der Gemeindefläche überschreiten und höchstens 50.000 Quadratmeter betragen.

Netzbetreiber mit Speicher-Antragsflut konfrontiert

Bislang habe eine klare gesetzliche Regelung für den Bau von Batteriespeichern im Außenbereich gefehlt, was zu Unsicherheiten und gerade in den vergangenen Monaten zur Ablehnung zahlreicher Bauvoranfragen und Bauanträge geführt habe, ordnete die Münchner Kanzlei Taylor Wessing vor wenigen Tagen ein.

Dass die Neuregelung im Rahmen der EnWG-Novelle keine Einschränkungen bei Flächenbegrenzungen oder Standortkriterien enthielt, wunderte dabei nicht nur sie. Schließlich seien diese in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Einführung einer solchen Privilegierung üblicherweise diskutiert worden, schrieb die Kanzlei. Widerstand regte sich nach ZfK-Informationen vor allem auch bei Netzbetreibern, die schon jetzt mit einer Flut von Speicheranträgen konfrontiert sind.

Begrüßt wurde die EnWG-Novelle dagegen von der Solarbranche. "Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen", teilte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, mit. "Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut." Vermutlich wird die Kommentierung der neuerlichen Änderung kritischer ausfallen.

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