Das mit Erdgas betriebene Heizkraftwerk Berlin-Lichterfelde. Bis 2030 müssen 40 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.

Das mit Erdgas betriebene Heizkraftwerk Berlin-Lichterfelde. Bis 2030 müssen 40 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Zwei Wochen vor Fristablauf stellt Berlin seine Wärmeplanung vor: Am Dienstag hat der Senat den Wärmeplan für die Hauptstadt beschlossen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen bis 30. Juni ihre Wärmeplanung vorlegen.

Der Wärmeplan zeichnet den Weg für die Dekarbonisierung der Berliner Wärmeversorgung. Diese soll bis 2045 zu 95 Prozent über Wärmenetze und Wärmepumpen erfolgen.

Kombination mehrerer Wärmequellen vielversprechend

Der Status quo in der Hauptstadt sieht so aus: Der Wärmeverbrauch liegt bei 33,5 Terawattstunden im Jahr. Über 90 Prozent werden fossil erzeugt – nur sechs Prozent entfallen auf erneuerbare Energie und Abwärme. 40 Prozent der Berliner CO₂-Emissionen entstehen in der Wärmeversorgung. 

Der Wärmeplan zeigt auf, wie und wo Erneuerbare und Abwärme für die Wärmeversorgung erschlossen werden können. Er verweist auf verschiedene mögliche Quellen, wie Fluss- und Abwasserwärme sowie Abwärme aus Rechenzentren und aus dem U-Bahn-System. Besonders vielversprechend ist laut Wärmeplan die Kombination mehrerer Wärmequellen.  

Energetische Sanierungen sollen den Energiebedarf außerdem reduzieren, etwa durch optimierte Dämmung oder Austausch alter Fenster. Auch der Einsatz intelligenter Steuerungstechnik oder Heizkörpertausch könnte die Effizienz von Heizungen steigern und den Energieverbrauch senken. Der Wärmeplan geht von einer jährlichen Sanierungsrate bis 2045 von 1,7 Prozent aus. Das ist ein ambitioniertes Ziel, denn 2024 lag die Sanierungsrate in ganz Deutschland bei rund 0,7 Prozent, wie der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle berechnet hat. 

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Der Wärmeplan dient als Orientierungs- und Planungsgrundlage. Das Wärmeplanungsgesetz sieht keine Verbindlichkeit für die Wärmeplanungen der Kommunen vor. Der Berliner Senat will die Wärmeplanung ständig überprüfen und weiterentwickeln. Das Wärmeplanungsgesetz sieht dafür einen Fünf-Jahres-Rhythmus vor – der Senat will die Pläne jedoch häufiger aktualisieren. 

Wärmenetze: Rückgrat der künftigen Versorgung 

Im Mittelpunkt des Plans steht die Ausweitung von Wärmenetzen, die bisher fossil betrieben werden. Bis 2045 soll die Fernwärme einen Anteil von 45 Prozent an der Wärmeversorgung haben. Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg wurden 28 Prozent der Haushalte im Jahr 2022 mit Fernwärme versorgt. 

Der städtische Fernwärme-Betreiber Berliner Energie und Wärme (BEW) hat angekündigt, bis 2030 rund 3,5 Milliarden Euro für die Dekarbonisierung der Fernwärme auszugeben. Nach dem Berliner Energiewendegesetz müssen bis 2030 40 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen. 

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Auf interaktiven Karten, die der Senat auf einem Onlineportal zur Verfügung stellt, sind drei verschiedene Gebietstypen verzeichnet: In Wärmenetzgebieten gibt es bereits Fernwärmeleitungen oder sie können leicht erweitert oder sogar neu gebaut werden. In sogenannten Prüfgebieten muss geprüft werden, inwiefern sich Wärmenetze lohnen würden. Diese Gebiete werden unterschieden in solche mit hoher und mit gegebener Wärmenetzeignung.  

Wärmepumpen am Stadtrand 

Schließlich weist der Plan Gebiete dezentraler Versorgung aus, in denen Wärmenetze nicht möglich sind, etwa in lose bebauten Gebieten in Außenbezirken. Dort empfiehlt der Senat den Anwohner:innen, auf Wärmepumpen zu setzen – oder sich mit Nachbar:innen zu Wärmegenossenschaften zusammenschließen. Diese Option unterstützt der Senat ausdrücklich und will die Bürger:innen dazu ermutigen.

Bei einer höheren Quote von Wärmepumpen muss auch das Stromnetz liefern. Der Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin hat angekündigt, bis 2031 mehr als 3,6 Milliarden Euro in die Netze zu investieren. Außerdem will das städtische Unternehmen die Netzkapazität bis 2036 verdoppeln, um Wärmepumpen, Rechenzentren und Energiespeicher zu versorgen. 

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Auch Geothermie- und Abwärmepotenziale sind kartiert 

Verbraucher:innen können sich über ein interaktives Onlineportal des Senats informieren, welche Wärmequelle von welchem Betreiber für ihr Viertel geplant ist. Die Kartendarstellung ist beschränkt auf Gebäudeblöcke. Einzelgebäude sind nicht ausgewiesen.  

Auch für potenzielle Investor:innen sind die Informationen der Plattform interessant: Die Karten zeigen Gebietstypen und Erneuerbare- und Abwärmepotenziale. Daraus lässt sich ablesen, wo sich neue Wärmenetze wirtschaftlich lohnen könnten. 

Besonders interessant für neue Wärmenetze ist die Geothermie. Mögliche Gebiete sind in den Karten verzeichnet, mitsamt der jeweils erlaubten Bohrtiefe. Laut BEW könnte die tiefe Geothermie bis 2035 rund fünf Prozent der Fernwärmeerzeugung des Unternehmens ausmachen und ab 2045 sogar bis zu 15 Prozent. 

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Aufträge an Verwaltung und Bezirke 

Ein weiterer Teil des Wärmeplans sind sogenannte Maßnahmensteckbriefe. Sie richten sich an Politik und Verwaltung: Diese sollen die Kommunikation zur Wärmewende in der Hauptstadt aktiv gestalten. Außerdem sollen sie die Bezirke unterstützen, die Transformation umzusetzen. Dabei kann die Verwaltung mit ihren großen öffentlichen Gebäuden als Ankerkunde für neue Wärmenetze auftreten. 

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Wie schnell und effizient Berlin seinen Wärmeplan umsetzen kann, hängt auch von der Finanzierung ab. Zentral sind dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). 151 Millionen Euro hat Berlin im Zeitraum 2022 bis 2025 aus dem BEW-Fördertopf bekommen. Berlin setzt weiter auf die aktive Nutzung der Programme – und darauf, dass Bund und Länder diese Förderinstrumente langfristig sichern. 

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