Besitzer von Wärmepumpen oder Elektroautos können spezielle Stromtarife mit variablen Netzentgelten derzeit häufig noch nicht nutzen.

Besitzer von Wärmepumpen oder Elektroautos können spezielle Stromtarife mit variablen Netzentgelten derzeit häufig noch nicht nutzen.

Bild: © Robert Poorten/AdobeStock

Mehr als 600 Euro könnten Haushalte mit Elektroauto und Wärmepumpe im Jahr durch zeitvariable Netzentgelte sparen – wenn ihr Netzbetreiber mitspielen würde. In der Praxis tun das die wenigsten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Berliner 1000-GW-Instituts, die der ZFK vorliegt.

Demnach ermöglichen nur 14 der 169 untersuchten Verteilnetzbetreiber (VNB) ihren Kunden tatsächlich den Wechsel in das sogenannte Modul 3 nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – mehr als ein Jahr nach dem gesetzlichen Stichtag im April 2025.

63 Prozent der Haushalte ohne Zugang

Die Auswertung basiert auf Erfahrungen von zwei deutschlandweit aktiven Stromanbietern mit dynamischen Tarifen und deckt rund 39 Millionen Letztverbraucher in der Niederspannung ab – das entspricht etwa 75 Prozent aller Haushaltskunden in Deutschland.

Das Ergebnis ist ernüchternd: 63 Prozent der Haushalte haben derzeit keinen Zugang zu zeitvariablen Netzentgelten, weil ihr zuständiger Netzbetreiber die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.

92 Prozent ohne funktionierende Umsetzung

Von den 155 VNB, die Modul 3 bislang nicht ermöglichen, reagierten 115 auf entsprechende Anfragen gar nicht. 37 weitere antworteten zwar, konnten einen Wechsel aber nicht vollziehen. Drei lehnten die Umsetzung ausdrücklich ab.

Die 14 Netzbetreiber, bei denen der Wechsel bereits funktioniert, werden in der Auswertung als "Unterstützer" eingestuft – darunter sowohl kleine Stadtwerke mit unter 30.000 Kunden wie die Stadtwerke Achim und die Stadtwerke St. Ingbert, als auch große Netzbetreiber wie Westnetz, Stromnetz Berlin und Netze BW.

"Mit der Auswertung möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass Verteilnetzbetreiber voneinander lernen", sagt Studienautor Daniel Fürstenwerth vom 1000-GW-Institut. Einige VNB zeigten, was bereits heute möglich sei – und viele könnten davon etwas lernen. Sein Fazit für die Zukunft fällt verhalten optimistisch aus: "Ich sehe keinen Grund dafür, warum das in 2027 nicht überall möglich sein sollte."

Größe schützt nicht vor Versagen

Besonders auffällig: Weder Größe noch Konzernzugehörigkeit sind ein Indikator für gute Umsetzung. Zu den Verzögerern mit den schlechtesten Bewertungen zählen auch Netzbetreiber mit über einer Million Kunden wie die EAM Netz und E.DIS Netz. Kein einziger mit der Thüga-Gruppe verbundener Netzbetreiber erreicht die Kategorie "Unterstützer".

Der Münchner Netzbetreiber SWM Infrastruktur teilte der ZFK mit, das Modul 3 seit April vollautomatisiert anzubieten. In der Auswertung wird das Unternehmen als Verzögerer gelistet. Die Daten hierfür stammen allerdings noch von April.

Bundesnetzagentur greift durch

Die Bundesnetzagentur reagiert nun mit schärferen Mitteln. Am Donnerstagabend kündigte die Behörde an, zwei Netzbetreibern Zwangsgelder anzudrohen – und weitere Verfahren sollen folgen. "Wir stellen fest, dass Unternehmen insbesondere das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Dies ist nicht mehr akzeptabel." Die betroffenen Netzbetreiber sollen nun bis zum 30. September 2026 Zeit erhalten, die Defizite zu beseitigen.

Mehr dazu hier: Bundesnetzagentur droht Netzbetreibern mit Zwangsgeldern wegen § 14a

Das IT-Problem steckt im Detail

Die Branche verweist auf strukturelle Hindernisse. Ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) nennt die IT als zentrales Problem: "Die Modul 3 zugrundeliegende Logik ist nicht ohne Weiteres in den bestehenden technischen Systemlandschaften abbildbar."

Es fehlten etablierte Branchenlösungen für viele Detailprozesse. Ursache sei "vor allem ein rechtlicher Rahmen, der nicht zur praktischen Realität der Systeme und Prozesse vor Ort passt." Der VKU fordert deshalb klarere und praxistauglichere Vorgaben.

Dass die IT-Hürde real ist, bestätigt Marcel Linnemann, Branchenexperte und in leitender Position bei einem Netzbetreiber tätig. In einem Linkedin-Beitrag beschreibt er einen konkreten Zielkonflikt: Die gleichzeitige Anwendung von §-14a-Zählzeiten und der klassischen Hoch- und Niedertarif-Logik für die Konzessionsabgabe sei "systemseitig schlicht nicht vorgesehen".

Erschwerend komme hinzu, dass bestehende Systeme und die Marktkommunikation "nur eine eindeutige Zählzeit pro Marktlokation zulassen – parallele Zeitmodelle sind aktuell nicht abbildbar." Das Problem sei damit "weniger die reine Berechnung – sondern vielmehr die fehlende Möglichkeit, zwei unterschiedliche Zeitlogiken innerhalb der bestehenden System- und Marktstruktur konsistent abzubilden."

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont, nicht die Umsetzung einzelner Anforderungen sei die zentrale Herausforderung, "sondern die Vielzahl der Aufgaben, die von den Netzbetreibern derzeit parallel bewältigt werden müssen." Entscheidend seien daher "eine klare Priorisierung, machbare Umsetzungspfade und wo immer möglich eine Reduktion der Komplexität". Modul 3 sei dabei nur eines von vielen Themen, die gleichzeitig in Systeme, Prozesse und Abläufe integriert werden müssten.

Kunden können nicht profitieren

Für Stromanbieter mit dynamischen Tarifen hat der Umsetzungsstau konkrete Folgen. "Kunden können derzeit oft noch nicht vom massiven Sparpotenzial profitieren, das zeitvariable Netzentgelte bieten", sagt Göran Kügler vom norwegischen Stromanbieter Tibber, der unter anderem Daten für die Auswertung geliefert hat.

Zeitvaribale Netzentgelte aber würden dynamische Tarife und damit die Elektrifizierung und haushaltsnahe Flexibilitäten attraktiv machen – und damit der Energiewende in Deutschland "den nötigen Push geben, den sie gerade vermissen lässt."

Als schnellste Hebel nennt Kügler neben der Erfüllung technischer Voraussetzungen auch gesetzliche Pönalen für Netzbetreiber, die eine Regelung nach einer bestimmten Frist noch immer nicht umgesetzt haben.

Modul 3 bleibt eine Baustelle

Die Debatte über zeitvariable Netzentgelte ist damit noch längst nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Agnes-Prozesses – der laufenden Reform der Stromnetzentgelte – will die Bundesnetzagentur Modul 3 in der Niederspannung "schnell und kontinuierlich weiterentwickeln".

Mehr zum Thema: Zwischenstand bei Netzentgelten: Netzagentur bewegt sich an mehreren Stellen 

Konkrete Fristen nennt die Behörde dabei nicht. Für Studienautor Fürstenwerth ist das kein Widerspruch, sondern ein Ansporn: "Nicht alle Lösungen müssen aus Berlin kommen."

Zu einer Übersicht der Auswertung geht es hier.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper