Der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger macht sich dafür stark, dass die Rahmenbedingungen für Biomasse- bzw. Biomethanausschreibungen weiter verbessert werden. „Wir haben uns und werden uns weiter einsetzen, dass die endogene Mengensteuerung, bei der im Fall von Unterzeichnung nur 80 Prozent der Gebote zugeschlagen werden, für Biomasse abgeschafft wird. Die Anschlussvergütung für Güllekleinanlagen soll angehoben werden. Die Degression, also die jährliche Reduzierung der Höchstgebotswerte, soll weiter abgesenkt werden. Die Gefahr zu überfördern ist nicht mehr in diesem Maße gegeben, denn die Kosten steigen mit zunehmenden umwelt- und sicherheitsfachlichen Anforderungen“, führt der Landespolitiker in einer Pressemitteilung aus.
Bayern habe sich zwar erfolgreich an der zweiten Ausschreibung für Biomasse beteiligt. Bei den Biomasseanlagen sei aber erneut eine starke Unterzeichnung der Ausschreibung festzustellen und auch bei den Biomethan-Ausschreibungen wurde die ausgeschriebene Menge knapp unterschritten, so Aiwanger. Als zögerlich bezeichnet der Minister die Teilnahme an der ersten Ausschreibung für neue Biomethan-Biomasseheizkraftwerke (BHKW). Lediglich fünf Prozent der Ausschreibungsmenge würden auf den Freistaat entfallen.
Bayern setzt auf Biomasse
Bayern hat in seinem Aktionsprogramm Energie die regionale, grundlastfähige und nachhaltige Stromerzeugung aus Biomasseanlagen fest verankert. Gerade in Zeiten hoher Verbraucherpreise werde der Vorteil dieser Strategie deutlich, ist Aiwanger überzeugt: In den sonnenschwachen Monaten könne der flexible Biogasstrom ausgleichen und zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung beitragen.
Aiwanger ist überzeugt, dass der Einstieg in die Ausschreibung für Biomethan die Markt- und Innovationsbereitschaft der Anlagenbetreiber zeige. „Für einen besseren Ausschreibungserfolg Bayerns werde ich mich weiter für die Einführung der Südquote einsetzen, mit der vorrangig Biomasse- und Biomethananlagen in den südlichen Bundesländern bezuschlagt werden. Bei den Biomethanausschreibungen ist die Höhe der vergüteten Bemessungsleistung von 15 auf 30 Prozent der installierten Leistung anzuheben, um die Nutzungsdauer der Biomethan-BHKW gerade im Winter im Süden von rund 1300 auf rund 2600 Volllaststunden zu verlängern und erneuerbaren Strom und Wärme zu erzeugen. Das würde auch Effizienz und Auslastung der Anlagen steigern.“
Bessere Rahmenbedingungen
Die Forderungen nach einer Steigerung der Ausschreibungsmengen für Biomasseanlagen wurde im EEG 2021 umgesetzt. Ebenso wurde im Dezember, im Rahmen der Genehmigung des EEG 2021 durch die EU-Kommission, der für die Biogas- und Biomethanbranche sehr wichtige Flexibilitätszuschlag rechtskräftig. Mit dem Flexibilitätszuschlag werden Anlagenbetreiber zusätzlich vergütet, die Strom bedarfsgerecht mit ihrer Anlage nur dann erzeugen, wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, also beispielsweise im Winter oder in der Nacht. Dies schaffe ein attraktiveres Ausschreibungsdesign und mehr Planungssicherheit, heißt es aus dem Haus des Ministers. (amo)
